Stadt Bay­reuth: Richt­li­nie für die Nut­zung von Sport­stät­ten auf den Weg gebracht

Ver­ei­ne erhal­ten der­zeit ihre neu­en Ver­ein­ba­run­gen, die ab Sep­tem­ber gül­tig sind

Der erste Schritt für eine Ver­wal­tungs­richt­li­nie für die Ver­ga­be und Nut­zung von Sport­stät­ten der Stadt Bay­reuth ist getan: Der Haupt- und Finanz­aus­schuss hat dem Stadt­rat am Mitt­woch, 8. Juni 2016 emp­foh­len, eine sol­che Richt­li­nie zu ver­ab­schie­den. Sie war not­wen­dig gewor­den, da das städ­ti­sche Sport­amt immer mehr Anfra­gen von pri­va­ten Sport­grup­pen und Ver­ei­nen aus dem Land­kreis zur Nut­zung der städ­ti­schen Sport­stät­ten erhal­ten hat. Damit wird die bestehen­de Ver­ga­be­pra­xis, die vom Sport­amt seit Jah­ren durch­ge­führt wird, schrift­lich festgelegt.

Nach­dem die letz­te Turn­hal­len-Ein­tei­lung im Jahr 2007 erfolg­te, hat das Sport­amt der Stadt Bay­reuth alle Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen mit den Ver­ei­nen über die Nut­zung von städ­ti­schen Sport­stät­ten zum 31. Juli gekün­digt. Gleich­zei­tig wur­den die Ver­ei­ne auf­ge­for­dert, ihren Bedarf an Trai­nings­zei­ten in den Sport­stät­ten von Mon­tag bis Frei­tag dem Sport­amt mit­zu­tei­len. Die­ses hat in den ver­gan­ge­nen Wochen eine Neu­ver­tei­lung vor­ge­nom­men, um zum einen die bestehen­den Hal­len­zei­ten zu über­prü­fen, zum ande­ren um eine effek­ti­ve Nut­zung der Turn­hal­len zu errei­chen. Dabei konn­ten die Wün­sche der Ver­ei­ne zum größ­ten Teil berück­sich­tigt wer­den. Die neu­en Ver­ein­ba­run­gen, die ab Sep­tem­ber 2016 gül­tig sind, wer­den den Ver­ei­nen der­zeit zugestellt.

Hin­ter­grund:

Das Sport­amt der Stadt Bay­reuth ver­wal­tet die städ­ti­schen Sport­stät­ten und über­nimmt die Ver­wal­tung der Sport­an­la­gen all jener Schu­len, für die die Stadt Bay­reuth als Sach­auf­wands­trä­ger ver­ant­wort­lich ist. Nach dem Schul­sport, vor allem in den Abend­stun­den und an den Wochen­en­den, wer­den die­se Sport­stät­ten Ver­ei­nen und Ver­bän­den zur Ver­fü­gung gestellt. Vor­ran­gig erhal­ten Ver­ei­ne und Ver­bän­de in der Stadt Bay­reuth, die dem Baye­ri­schen Lan­des­sport­ver­band ange­hö­ren, die­se Sport­stät­ten zur Aus­übung des Sports, für den Lehr- und Übungs­be­trieb, die Durch­füh­rung von Wett­kämp­fen, Mei­ster­schafts­spie­len, Freund­schafts­spie­len und Turnieren.