Wenn die Land­wirt­schaft sprich­wört­lich den Bach runtergeht

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung von LBV und LFV: Frei­wil­lig­keit von Maß­nah­men für Boden- und Gewäs­ser­schutz zum Schei­tern verurteilt

In Anbe­tracht der jüng­sten Hoch­was­ser­er­eig­nis­se wei­sen LBV und Lan­des­fi­sche­rei­ver­band Bay­ern e.V. (LFV) gemein­sam auf den beson­de­ren Stel­len­wert von land­wirt­schaft­li­chen Maß­nah­men für Boden- und Gewäs­ser­schutz hin. Nach­dem in Zukunft immer häu­fi­ger Stark­re­gen­er­eig­nis­se erwar­tet wer­den, müs­sen zukünf­tig der Was­ser­rück­halt in der Flä­che und die Siche­rung des Bodens ver­bes­sert wer­den. Gera­de aus Mais­fel­dern in Tal­au­en und an ero­si­ons­ge­fähr­de­ten Hän­gen fließt das Was­ser beson­ders schnell ab. Dabei wird in erheb­li­chem Umfang Ober­bo­den aus­ge­schwemmt. Im Gewäs­ser beein­träch­tigt der Schlamm wich­ti­ge Lebens­raum­funk­tio­nen. In Fisch­zuch­ten sind durch die Ein­schläm­mung erheb­li­che Ertrags­ein­bu­ßen und Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le zu ver­zeich­nen. „Gewäs­ser­rand­strei­fen könn­ten dazu bei­tra­gen, das Abschwem­men von Boden zu redu­zie­ren“, erklärt der LBV-Gewäs­ser­öko­lo­ge Maxi­mi­li­an Sehr. Bay­ern ist jedoch das ein­zi­ge Bun­des­land, in dem von dem durch das Was­ser­haus­halts­ge­setz (WHG) vor­ge­schrie­be­nen fünf Meter brei­ten Gewäs­ser­rand­strei­fen bewusst abge­wi­chen wird.

Auch in der Land­wirt­schafts­pra­xis gilt es vie­les zu ver­bes­sern. Doch wenn der Kosten­deckungs­bei­trag für kon­ven­tio­nel­len Mais­an­bau höher liegt, als die För­de­rung nach­hal­ti­ger Boden­schutz­maß­nah­men, ist es mit der Frei­wil­lig­keit oft nicht weit her.

„Die Ver­schlech­te­rung der Gewäs­ser durch Ein­trä­ge aus der Land­wirt­schaft steht in einem erheb­li­chen Wider­spruch zu den Maß­ga­ben der EU-Was­ser­rah­men­richt­li­nie“ und NATU­RA 2000“, so Prä­si­dent Albert Gött­le vom LFV. „Beim von der EU gefor­der­ten guten öko­lo­gi­schen Zustand der Gewäs­ser ist infol­ge land­wirt­schaft­li­cher Ein­fluss­fak­to­ren in vie­len Fäl­len eine Ziel­ver­feh­lung anzu­neh­men.“ Unter­su­chun­gen von LBV und LFV bele­gen dies.

Dabei gäbe es gute Prak­ti­ken, um Ero­si­on zu redu­zie­ren. Neben Gewäs­ser­rand­strei­fen mit Puf­fer­wir­kung kön­nen in der Flä­che Mulch­saat, Zwi­schen­saa­ten oder hang­par­al­le­le Bewirt­schaf­tung die Boden­ero­si­on ein­däm­men Laut Ero­si­ons­at­las beträgt der Boden­ab­trag auf Inten­siv­flä­chen bis zu 15 Ton­nen pro Hekt­ar und Jahr – bei ein­zel­nen Stark­re­gen­er­eig­nis­sen sind Abträ­ge von mehr als 100 Ton­nen nach­ge­wie­sen. „So lei­det die zuletzt beson­ders betrof­fe­ne nie­der­baye­ri­sche Regi­on Rot­tal-Inn deutsch­land­weit mit am stärk­sten unter Ero­si­on und gehört par­al­lel zu den Land­krei­sen mit dem inten­siv­sten Silo­mais­an­bau in ganz Bay­ern“, so der LBV-Gewäs­ser­öko­lo­ge Maxi­mi­li­an Sehr.

LBV und LFV for­dern des­halb in Bay­ern die ver­pflich­ten­de Umset­zung von Boden- und Gewäs­ser­schutz­maß­nah­men wie Ufer­rand­strei­fen oder den Ver­zicht auf Acker­bau in Steillagen.

„Der Was­ser­rück­halt in der Flä­che redu­ziert nicht nur Ero­si­on und Stoff­ein­trag in die Gewäs­ser, er lei­stet auch einen wich­ti­gen Bei­trag zur Dämp­fung von Hoch­was­ser­spit­zen“, so Gött­le. „Die enor­men Hoch­was­ser­schä­den an Gebäu­den ste­hen momen­tan zwar stark im Vor­der­grund. Sie dür­fen aber nicht ablen­ken von den lang­fri­sti­gen Aus­wir­kun­gen der Boden­ab­tra­gung auf Fließ­ge­wäs­ser und die Fisch­fau­na. Deren Erhalt liegt auch im öffent­li­chen Interesse.“