Poli­zei­be­richt Forch­heim vom 07.06.2016

Symbolbild Polizei

UNFÄL­LE

FORCH­HEIM. Sach­scha­den in Höhe von 5000 Euro ent­stand bei einem Zusam­men­stoß zwei­er Pkw am Mon­tag­mit­tag. Ein 69-jäh­ri­ger Ford-Fah­rer hat­te beim Ein­fah­ren von der Von-Hirsch­berg-Stra­ße in die Ruhalm­stra­ße einen von rechts her­an­fah­ren­den Pkw über­se­hen und stieß mit sei­ner Fahr­zeug­front gegen die lin­ke Sei­te des Mer­ce­des. Bei­de Fahr­zeug­füh­rer blie­ben unverletzt.

UNFALL­FLUCH­TEN

FORCH­HEIM. Am Mon­tag­nach­mit­tag wur­de auf dem Park­platz eines Super­mark­tes in der Bam­ber­ger Stra­ße ein schwar­zer Pkw ange­fah­ren. Der Smart wur­de an der lin­ken Sei­te ver­kratzt, so dass ein Scha­den von 2000 Euro ent­stand. Zur Ermitt­lung des Ver­ur­sa­chers und Klä­rung des Sach­ver­hal­tes wer­den Zeu­gen gebe­ten sich mit der Poli­zei Forch­heim in Ver­bin­dung zu set­zen. Ins­be­son­de­re wird der Rol­ler­fah­rer, der den Vor­fall beob­ach­tet hat, gebe­ten, sich bei der Poli­zei­dienst­stel­le zu melden.

SON­STI­GES

FORCH­HEIM. Am Mon­tag­abend gerie­ten vor einer Tank­stel­le in der Bam­ber­ger Stra­ße drei Per­so­nen wegen einer „Ehren­sa­che“ in Streit. Im Ver­lauf der Aus­ein­an­der­set­zung kam es zu Hand­greif­lich­kei­ten, wobei ein 32-Jäh­ri­ger von einem 40-jäh­ri­gen Streit­hahn nie­der­ge­schla­gen wur­de und sich dabei leicht ver­letz­te. Als Drit­te im Bun­de misch­te sich eine 28-Jäh­ri­ge ein. Zusam­men mit einem unbe­tei­lig­ten Zeu­gen fiel die Frau dar­auf­hin in eine Wer­be­ta­fel. Die hin­zu­ge­ru­fe­nen Poli­zei­be­am­ten erteil­ten der Frau und dem 40-Jäh­ri­gen einen Platz­ver­weis. Den Leicht­ver­letz­ten brach­te der Ret­tungs­dienst ins Kran­ken­haus. Haupt­ur­sa­che für den Streit war ver­mut­lich die star­ke Alko­ho­li­sie­rung der drei Beteiligten.

FORCH­HEIM. Mit sei­nem Mofa befuhr ein 16-Jäh­ri­ger Mon­tag­nacht die Büg­stra­ße und wur­de von der Poli­zei kon­trol­liert. Dabei muss­te der Schü­ler ein­räu­men, dass sein Fahr­zeug wesent­lich schnel­ler fuhr als die erlaub­ten 25 Stun­den­ki­lo­me­ter. Da der jun­ge Mann nicht den erfor­der­li­chen Füh­rer­schein, son­dern nur eine Mofa­prüf­be­schei­ni­gung besitzt, hat er sich eine Anzei­ge wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis eingehandelt.