Inklu­si­on in Arbeit – deut­li­ches Plus für Men­schen mit Behinderung

Teil­ha­be am Arbeitsleben

Das Inte­gra­ti­ons­amt ist seit dem Jahr 2005 Teil des Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) in Bay­reuth. „In den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren hat es sei­ne Lei­stun­gen zur Teil­ha­be schwer­be­hin­der­ter Men­schen am Arbeits­le­ben erheb­lich aus­ge­wei­tet“, so Dr. Nor­bert Koll­mer, Prä­si­dent des ZBFS. „Für Men­schen mit Behin­de­rung ist das ein deut­li­ches Plus an Selbst­be­stim­mung und Lebensqualität.“

Die aktu­el­le Sta­ti­stik des ZBFS-Inte­gra­ti­ons­am­tes für das Jahr 2015 bestä­tigt den Trend:

  • Arbeit­ge­ber haben im Jahr 2015 für die Schaf­fung behin­de­rungs­ge­rech­ter Arbeits­plät­ze oder zum Aus­gleich ‚außer­ge­wöhn­li­cher Bela­stun­gen‘ knapp 36,8 Mil­lio­nen Euro erhal­ten. Das sind über 5 Mil­lio­nen Euro mehr als im Jahr 2005.
  • Schwer­be­hin­der­te Men­schen konn­ten im ver­gan­ge­nen Jahr mit etwa 4 Mil­lio­nen Euro im Rah­men der soge­nann­ten ‚Beglei­ten­den Hil­fe‘ direkt geför­dert wer­den. Schwer­punkt die­ser Lei­stung ist die ‚Arbeits­as­si­stenz‘, d.h. für eine per­sön­li­che Assi­stenz­kraft, die zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben not­wen­dig ist. Die För­de­rung für die ‚Arbeits­as­si­stenz‘ hat sich seit 2005 um knapp 1,4 Mil­lio­nen Euro erhöht.

„Mit unse­ren Lei­stun­gen tra­gen wir kon­ti­nu­ier­lich dazu bei, Men­schen mit Behin­de­rung die Inklu­si­on in Arbeit zu ermög­li­chen – im Ein­klang mit der Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen“, ergänzt Dr. Ott, der Lei­ter des Inte­gra­ti­ons­am­tes Bay­ern im ZBFS.

Mehr zur Tätig­keit des Inte­gra­ti­ons­am­tes fin­den Sie unter www​.zbfs​.bay​ern​.de/​i​n​t​e​g​r​a​t​i​o​n​s​amt.