Zufahrt zur Schön­stein­höh­le-Brunn­stein­höh­le ab 01.06. wie­der freigegeben

Der Markt Wie­sent­tal und das Land­rats­amt Forch­heim wei­sen dar­auf hin, dass die nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung mit dem Ver­kehrs­zei­chen 250 (roter Kreis auf wei­ßem Grund) ange­ord­ne­te Ver­kehrs­be­schrän­kung für den zwi­schen Ober­fel­len­dorf und Alberts­hof abzwei­gen­den Forst­weg zur Schön­stein-Brunn­stein­höh­le ab dem 01.06.2016 bis zum Park­platz auf­ge­ho­ben wird.

Eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zum Befah­ren die­ses Weg­ab­schnit­tes sowie zum Abstel­len von Fahr­zeu­gen auf dem Park­platz an der Weg­ga­be­lung unter­halb der Höh­le ist ab die­sem Zeit­punkt nicht mehr erforderlich.