Souzan Nicholson ist Talentscout für Flüchtlinge in Oberfranken

OB Starke, Mitra Sharifi Neystanak, 1. stellvertretende Vorsitzende des Migranten- und Integrationsbeirates (MIB), Suzann Nicholsen, Projektkoordinatorin Yuliya Gorbunova, Mohamed Hédi Addala, Vorsitzender des MIB.

OB Starke, Mitra Sharifi Neystanak, 1. stellvertretende Vorsitzende des Migranten- und Integrationsbeirates (MIB), Suzann Nicholsen, Projektkoordinatorin Yuliya Gorbunova, Mohamed Hédi Addala, Vorsitzender des MIB.

„Beruflich anerkannt?!“

Noch viel zu oft arbeiten Ärztinnen mit Migrationshintergrund als Putzfrauen und Mathelehrer als Taxifahrer. Deshalb haben AGABY und MigraNet ihr Projekt „Beruflich anerkannt?!“ jetzt erweitert. Neben Infoveranstaltungen zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ausländer- und Integrationsbeiräte und Migrantenvereine gibt es seit März auch einen Talentscout für Flüchtlinge in Oberfranken.

Talentscout Souzan Nicholson stellte nun Oberbürgermeister Andreas Starke das neue Projekt vor. Seit März dieses Jahres ist sie im Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg (MIB) und in Bamberg und Bayreuth Talentscout für den Regierungsbezirk Oberfranken. Sie setzt sich für die qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt ein, auch wenn benötigte Dokumente und Zeugnisse nicht mehr verfügbar sind. Dazu bietet sie mehrmals in Monat eine Sprechstunde an und berät auch mobil in Flüchtlingsunterkünften der Umgebung.

In ganz Bayern unterstützen nun insgesamt vier Talentscouts Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten bei der Integration in den Arbeitsmarkt. In Zusammenarbeit mit den Integrationsbeiräten vor Ort bieten diese an fünf Standorten in Bayern eine Sprechstunde an.

Informationen zum Bayerischen Anerkennungsgesetz und zum Bundesanerkennungsgesetz bieten weiterhin die Infoveranstaltungen des Projekts „Beruflich anerkannt?!“. Ausländer- und Integrationsbeiräte sowie Migrantenvereine in ganz Bayern haben die Möglichkeit, die Projektmitarbeiterin Yuliya Gorbunova als Referentin kostenlos einzuladen. Die Veranstaltungen werden gemeinsam geplant und vor Ort durchgeführt.

Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Es gibt Inhabern eines ausländischen Bildungs- und Berufsabschlusses einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren. Dies ist ein erster Meilenstein für die berufliche Integration von Menschen, die ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben haben. Mit der aktuellen Diskussion über den ansteigenden Fachkräftemangel vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden im Ausland erworbene Qualifikationen zunehmend als potenzielle Ressource angesehen.