Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren Indu­strie­ge­biet St. Georgen-Ost

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 9. Mai, die Ent­wür­fe für das Bebau­ungs­plan- und das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Indu­strie- und Gewer­be­ge­biet St. Geor­gen-Ost“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 6. Juni im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr, Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Indu­strie­ge­biet St. Geor­gen-Ost“ hat zum Ziel, die süd­öst­lich des Gro­ßen Krei­sels bis­her dar­ge­stell­te Park+Ride-Fläche in „Indu­strie­ge­biet“ umzu­wan­deln, wie es im Umfeld öst­lich und süd­lich bereits vor­han­den ist. Die Ände­rungs­flä­che ist etwa 2,7 Hekt­ar groß. Haupt­ziel des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens wie­der­um ist der Schutz der Haupt­funk­ti­on des Indu­strie- und Gewer­be­ge­bie­tes St. Geor­gen-Ost, näm­lich die Unter­brin­gung von nicht erheb­lich belä­sti­gen­den Betrie­ben bezie­hungs­wei­se von Betrie­ben, die in ande­ren Gebiets­ka­te­go­rien nicht zuläs­sig sind. Hier­zu sol­len Ein­zel­han­dels­be­trie­be (mit Aus­nah­me von Ver­kaufs­stel­len von Hand­werks- und ande­ren Gewer­be­be­trie­ben unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen) und Ver­gnü­gungs­stät­ten aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens hat eine Grö­ße von cir­ca 49,5 Hektar.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.