„Kei­ne wei­te­res Was­ser abpum­pen am Balthasar-Neumann-Wohnpark“

Stadt­rats­frak­ti­on der Grü­nen und Unab­hän­gi­gen for­dert: Stadt Bay­reuth soll stand­haft bleiben

Als der Stadt­rat im Jahr 2014 dar­über beschlie­ßen muss­te, ob der Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft Bay­reuth eine Geneh­mi­gung für das Abpum­pen von Grund- und Sicker­was­ser erteilt wer­den soll­te oder nicht, hat­te sich die Frak­ti­on der Grü­nen und Unab­hän­gi­gen geschlos­sen dage­gen aus­ge­spro­chen und war damit der Emp­feh­lung der Ver­wal­tung, bzw. des Was­ser­wirt­schafts­am­tes Hof gefolgt. Die Frak­ti­on hofft, dass die Stadt­ver­wal­tung auch wei­ter­hin stand­haft bleibt und hat aus die­sem Grund eine Anfra­ge zur näch­sten Stadt­rats­sit­zung eingereicht.

„Wür­de die Stadt Bay­reuth eine Geneh­mi­gung zum wei­te­ren Abpum­pen des Grund- und Sicker­was­sers ertei­len, so müss­te sie zum einen mit Regress­an­sprü­chen von benach­bar­ten Haus­ei­gen­tü­mern rech­nen, soll­ten sich dort Schä­den erge­ben, zum ande­ren wür­de sie Nach­ah­mern Tür und Tor öff­nen, da eine Grund­was­ser­ab­sen­kung wesent­lich gün­sti­ger kommt und Spund­wän­de viel mehr kosten,“ zeigt sich Sabi­ne Stei­nin­ger, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Grü­nen und Unab­hän­gi­gen, nicht nur im Hin­blick auf Stadt­fi­nan­zen besorgt.

Mit ihrer Anfra­ge will die Grü­ne unter ande­rem in Erfah­rung brin­gen wie das Gespräch zwi­schen Stadt­ver­wal­tung und Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft ver­lau­fen ist, und ob der Stadt­ver­wal­tung bekannt ist, wel­che Sanie­rungs­schrit­te in sie­ben­stel­li­ger Höhe durch­ge­führt wur­den, um eine dau­er­haf­te Dich­tig­keit zu errei­chen. Dar­über hin­aus erhofft sich Stei­nin­ger wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Mess­ver­fah­ren und zur Pro­to­kol­lie­rung der Ergeb­nis­se des­sel­ben sowie über mög­li­che wei­te­re Grund­was­ser­ab­sen­kun­gen im Bereich des Hof­gar­tens: „Ich will kei­nes­falls, dass der Park durch die Grund­was­ser­ab­sen­kung lang­sam stirbt, und dann nie­mand ver­ant­wort­lich dafür ist,“ so die Grü­ne, die dar­auf ver­weist, dass fal­len­de Grund­was­ser­stän­de in Ober­fran­ken bereits seit län­ge­rem ein Pro­blem sind, das künf­tig beson­ders beach­tet wer­den müsse.

Dar­über hin­aus muss natür­lich unbe­dingt ver­hin­dert wer­den, dass sich die Ver­ant­wort­li­chen irgend­wann unter Beru­fung auf die Ver­jäh­rung aus der Ver­ant­wor­tung steh­len und sich ihrer Haf­tung gegen­über den Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern und mög­li­chen betrof­fe­nen Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­nern ent­zie­hen,“ so die grü­ne Stadt­rä­tin Sabi­ne Stei­nin­ger abschließend.