Leser­brief: Stel­lung­nah­me zum Bebau­ungs­plan G8 – Mega­lith-Gelän­de (Bam­berg)

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Nach­fol­gend erhal­ten Sie den Wort­laut mei­ner Anre­gun­gen und Beden­ken, die ich im Zuge der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum Bebau­ungs­plan G8 (Mega­lith­ge­län­de, Brei­täcker­stra­ße) ein­ge­reicht habe.

Im Ver­gleich zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung vor mehr als zwei Jah­ren fal­len u. a. zwei Tat­sa­chen beson­ders ins Auge:

  1. Selbst gröb­ste Feh­ler sind trotz bereits im Febru­ar 2014 erfolg­ter Rich­tig­stel­lung mei­ner­seits nicht kor­ri­giert. Die Brei­täcker­stra­ße war schon damals nicht mehr gesperrt und seit­dem auch nicht wie­der. Den­noch wird dies in den aus­ge­leg­ten Unter­la­gen wei­ter­hin behauptet.
  2. Obgleich ich schon damals jeg­li­che Aus­füh­run­gen zum The­ma Fahr­rad ver­mißt und dies ange­mahnt hat­te, wird die­ses Ver­kehrs­mit­tel nach wie vor nur ein­mal in einer Zwi­schen­über­schrift, im Text hin­ge­gen über­haupt nicht erwähnt – in der selbst­er­nann­ten „Fahr­rad­stadt Süd­deutsch­lands“ und unge­ach­tet der seit­dem neu­ge­faß­ten Stell­platz­sat­zung, wel­che das Fahr­rad zwar noch immer äußerst stief­müt­ter­lich behan­delt, aber immer­hin im Zusam­men­hang mit Wohn­ge­bäu­den und Gewer­be­im­mo­bi­li­en nennt.

Die nach­fol­gen­de Nume­rie­rung ori­en­tiert sich an der in der „Begrün­dung mit Umwelt­be­richt“ ver­wen­de­ten Gliederung.

zu „1. Anlass der Pla­nung“ (Begrün­dung)

Zwar ist die Kon­ver­si­on einer für den ursprüng­li­chen Zweck nicht mehr benö­tig­ten Indu­strie­bra­che in ein Wohn­ge­biet grund­sätz­lich zu begrü­ßen. Zudem ist der Man­gel an preis­gün­sti­gem (!) Wohn­raum in Bam­berg nicht anzu­zwei­feln. Im kon­kre­ten Fall „Innen­ent­wick­lung“ zu behaup­ten, ver­kennt indes die Rea­li­tät. Denn das Plan­ge­biet liegt am äußer­sten Stadt­rand, von wei­te­rer Wohn­be­bau­ung iso­liert. Frei­flä­chen, Fried­hof und Gewer­be (Braue­rei) schir­men es fast voll­stän­dig ab.

Ob eine Frei­las­sung des Gebiets mit dem Ziel natur­na­her Gestal­tung / Ent­wick­lung, ggf. mit sanf­ter Erho­lungs­nut­zung, ernst­haft (!) in die Prü­fung mög­li­cher Alter­na­ti­ven ein­be­zo­gen wor­den ist, darf mit Fug und Recht bezwei­felt wer­den. Ver­mut­lich wer­den rein wirt­schaft­li­che Inter­es­sen dies ver­hin­dert haben.

Wenn­gleich in die­sem Schrei­ben kon­kre­te Details der Pla­nung kom­men­tiert wer­den, darf die­ser grund­sätz­li­che Ein­wand nicht aus dem Blick­feld ver­lo­ren wer­den. Es ist eine Fra­ge der Zeit, bis Besied­lung / Über­pla­nung angren­zen­der Berei­che Gegen­stand poli­ti­scher Begehr­lich­kei­ten sein wird.

zu „2.3 Erschlie­ßung und Infra­struk­tur“ (Begrün­dung)

Bezeich­nend ist, daß zunächst die Stra­ßen­an­bin­dun­gen für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr (MIV) deut­lich her­aus­ge­stellt wer­den. Wäh­rend der Fuß­ver­kehr immer­hin Erwäh­nung fin­det, ist das Fahr­rad (scham­voll?) verschwiegen.

Der Anschluß an das ÖPNV-Netz über­zeugt wenig: „In einer maxi­ma­len Ent­fer­nung von ca. 350 m erreich­bar“, im Schnitt also um die 300 m, ist die äußer­ste Gren­ze des­sen erreicht, was so eben als Erschlie­ßung gel­ten kann. Der 30-Minu­ten­takt (werk­tags), sonn­tags gar auf Stun­den­takt aus­ge­dünnt, bekräf­tigt das nega­ti­ve Bild. Das böse Wort vom 4A-ÖV, das schon vor Jahr­zehn­ten gras­sier­te, scheint in Bam­berg nach wie vor Gül­tig­keit zu besit­zen: „Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel wer­den für Arme, Aus­zu­bil­den­de, Arbeits­lo­se und Alte vor­ge­hal­ten. Nor­ma­le Men­schen fah­ren Auto.“

Auch die nicht auf­ge­führ­te, auf ver­gleich­bar lan­ger Weg­strecke erreich­ba­re Hal­te­stel­le am Fried­hof, eben­falls halb­stünd­lich (sonn­tags stünd­lich) ange­dient, ist nicht geeig­net, den Lini­en­bus als Alter­na­ti­ve zum MIV anzubieten.

Die drei Super­märk­te Gau­stadts sowie die Bäcke­rei­en lie­gen ca. 1 km und mehr in der Luft­li­nie ent­fernt. Glei­ches gilt für die Mit­tel­schu­le sowie zwei der vier Kin­der­gär­ten. Grund­schu­le und die bei­den ande­ren Kin­der­gär­ten fin­den sich zwar schon in 500 m Luft­li­nie. Doch der Weg führt zu einem gerau­men Teil über die unat­trak­ti­ve Gau­stadter Haupt­stra­ße. Wer hier von „fuß­läu­fi­ger Ent­fer­nung“ schreibt, kann dies selbst kaum ernst­haft glau­ben. Ob Ein­kaufs­fahrt oder Eltern­ta­xi – es ist offen­kun­dig, daß die Stadt Bam­berg hin­sicht­lich der Ver­kehrs­an­bin­dung voll auf das Auto setzt.

zu „3. Pla­nungs­zie­le“ (Begrün­dung)

„Das neue Wohn­bau­ge­biet“ soll „der Nach­fra­ge von jun­gen Fami­li­en für das innen­stadt­na­he Woh­nen im eige­nen Haus gerecht“ wer­den. Zuge­ge­ben: Es sind nur rund 3,5 km Fahr­strecke in die Innen­stadt. Doch han­delt es sich bereits heu­te um (viel zu) hoch bela­ste­te Stra­ßen, die – aus Sicht der Anwoh­ner – kei­nen zusätz­li­chen MIV ver­tra­gen. Ob ver­kehrs­tech­nisch höhe­re Kapa­zi­tä­ten mög­lich sind, mag für Pla­ner inter­es­sant sein. Lärm, Abga­se und Beein­träch­ti­gung des Lebens­um­felds stel­len schon jetzt eine erheb­li­che Gesund­heits­ge­fahr und Ein­schrän­kung der Lebens­qua­li­tät dar.

„Woh­nen im eige­nen Haus“ ver­deut­licht ohne Umschwei­fe, daß nur die Ansied­lung gut situ­ier­ter Krei­se mit gesi­cher­tem Ein­kom­men erwünscht ist. Dem zuneh­men­den Bedarf an preis­wer­tem Wohn­raum wird die Pla­nung sicher nicht gerecht.

Das Pla­nungs­ge­biet soll nicht zuletzt von „gar­ten­ge­präg­ten pri­va­ten Wohn­we­gen“ bestimmt sein. Aus grund­sätz­li­chen Erwä­gun­gen her­aus, aber auch mit Rück­sicht auf die umlie­gen­den, teils schüt­zens­wer­ten Frei­flä­chen, das Was­ser und vor allem spie­len­de Kin­der wäre drin­gend erfor­der­lich, den Ein­satz von Pesti­zi­den (Aus­wa­schun­gen, Ver­we­hun­gen) wei­test­ge­hend ein­zu­schrän­ken. Neben restrik­ti­ven Anord­nun­gen ist inten­si­ve Auf­klä­rung drin­gend vonnöten.

zu „4.1 Art und Maß der Nut­zung“ (Begrün­dung)

Gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­de Wohn- und bar­rie­re­freie Bau­for­men sol­len ermög­licht wer­den. Die weni­gen phan­ta­sie­lo­sen Aus­füh­run­gen hier­zu ein­mal außen vor gelas­sen, ver­wun­dert: In der heu­ti­gen Zeit soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, bei­des grund­sätz­lich zu inte­grie­ren. Das Durch­schnitts­al­ter der Bevöl­ke­rung steigt. Jun­ge Fami­li­en, die „jetzt“ ein­zie­hen, wer­den älter. Und ein Schick­sals­schlag kann jeden in die Lage brin­gen, auf eine bar­rie­re­freie Woh­nung, auf gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­de Hil­fe aus der eige­nen Ver­wandt­schaft ange­wie­sen zu sein. Nach­träg­li­che Umrü­stung wird kaum wirt­schaft­li­cher dar­zu­stel­len sein als früh­zei­ti­ge Berück­sich­ti­gung schon beim Bau.

Bei­be­hal­ten wird – selbst unter Beach­tung vor­ste­hen­der Aus­füh­run­gen – die wie selbst­ver­ständ­lich hin­ge­nom­me­ne Struk­tu­rie­rung: Die preis­wer­te­ren Woh­nun­gen (Mehr­ge­schoß­bau) ste­hen an den höher fre­quen­tier­ten Stra­ßen, die höher­wer­ti­gen in den gering befah­re­nen. Anders aus­ge­drückt: Die Men­schen mit klei­ne­rem Bank­kon­to dür­fen die Bela­stun­gen derer hin­neh­men, die sie ver­ur­sa­chen, sich aber lei­sten kön­nen, den Fol­gen auszuweichen.

zu „4.2 Erschlie­ßung“ (Begrün­dung)

Die Posi­tio­nie­rung der Stell­plät­ze im Wohn­ge­biet, in unmit­tel­ba­rer Nach­bar­schaft zu den Wohn­häu­sern, ver­gibt eine gro­ße Chan­ce, tat­säch­lich fami­li­en­ge­rech­ten Lebens­raum zu schaf­fen. Zudem unter­streicht sie die anti­quier­te, längst nicht mehr zeit­ge­mä­ße Prio­ri­sie­rung des Auto­ver­kehrs: hohe Zahl leicht auf kur­zem Weg erreich­ba­rer Auto­stell­flä­chen, kei­ner­lei Vor­ga­ben bezüg­lich Anzahl und Qua­li­tät für die Unter­brin­gung von Fahr­rä­dern ein­schließ­lich Zube­hörs, wei­te Wege zu den Bus­hal­te­stel­len bei nur dün­nem Fahrplantakt.

Selbst im Unter­ka­pi­tel „ÖPNV, Fuß­gän­ger- und Fahr­rad­ver­kehr“ kommt das Fahr­rad nicht ein ein­zi­ges Mal vor. Es wird nur und aus­schließ­lich in die­ser einen Über­schrift genannt.

Eine moder­ne Pla­nung ver­leg­te die Stell­plät­ze an den Rand der Sied­lung, lie­ße die Ein­fahrt nur zum Be- bzw. Ent­la­den zu, ermög­lich­te selbst­ver­ständ­lich Aus­nah­men für die­je­ni­gen, die auf Grund kör­per­li­cher Beein­träch­ti­gung dar­auf ange­wie­sen sind, stell­te Anfor­de­run­gen an die beque­me Unter­brin­gung von Fahr­rä­dern samt Zube­hörs, eben­so nutz­bar für Kin­der­wa­gen, Rol­la­to­ren u. a. (Baye­ri­sche Bau­ord­nung!), in aus­rei­chen­der Zahl, und sorg­te für die nut­zer­ge­rech­te Qua­li­tät der Andie­nung mit öffent­li­chen Verkehrsmitteln.

zu „4.3 Stadt­ge­stal­tung“ (Begrün­dung)

Ein­zeln ste­hen­de Häu­ser sind nicht nur ener­ge­tisch, son­dern auch stadt­ge­stal­te­risch eher nega­tiv zu beur­tei­len. Eine ver­bun­de­ne Bau­wei­se, wie sie bei­spiel­haft an der Tar­vis­stra­ße (eben­falls in Gau­stadt gele­gen) ver­wirk­licht ist, erscheint bedeu­tend effek­ti­ver wie auch attrak­ti­ver. Durch geschick­te Anord­nung ermög­licht sie zudem, nicht von außen ein­seh­ba­re pri­va­te, halb­öf­fent­li­che und öffent­lich zugäng­li­che Grün- und Gar­ten­be­rei­che zu kombinieren.

zu „4.4 Infra­struk­tur“ (Begrün­dung)

Wie bereits erwähnt, befin­den sich die Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten über­wie­gend in einer Ent­fer­nung, wel­che die mei­sten Bewoh­ner mit dem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug zurück­le­gen wer­den. Bezüg­lich der „bes­se­ren Aus­la­stung des Kin­der­gar­tens und der Schu­le“ bleibt fest­zu­stel­len, daß freie Kapa­zi­tä­ten nicht bekannt sind. Es gibt, das sei wie­der­holt, vier Kin­der­gär­ten und zwei Schul­stand­or­te, deren fuß­läu­fi­ge Erreich­bar­keit ange­sichts – im Zusam­men­hang betrach­tet – der Distan­zen und Wege­qua­li­tät mehr als zwei­fel­haft ist.

Spiel­plät­ze spre­chen vor allem Klein- bis Grund­schul­kin­der an. Älte­re Kin­der und Jugend­li­che benö­ti­gen auch frei zugäng­li­che Flä­chen, die nicht schon gestal­tet sind, die Raum für eige­ne Krea­ti­vi­tät las­sen, gestal­te­ri­sche Phan­ta­sie mit natür­li­chen Gege­ben­hei­ten und Mate­ria­li­en ermög­li­chen. Eben­so ist Viel­falt in frei­zeit­sport­li­chen Akti­vi­tä­ten zu ermög­li­chen. „Streif­räu­me“ in der umge­ben­den „Kul­tur­land­schaft“ und ein „klei­ner Bolz­platz“ (5.1 Öffent­li­che Grün­flä­chen) wer­den nicht genügen.

zu „4.5 Immis­si­ons­schutz“ (Begrün­dung)

Wie schon unter 4.1 kom­men­tiert, ver­voll­komm­net die beschrie­be­ne „Immis­si­ons­schutz­be­bau­ung“ das dort beschrie­be­ne Bild. Wohn­ge­bäu­de sind als sol­che nur mit Ein­schrän­kun­gen zu nut­zen, da sie den von außen anste­hen­den Lärm absor­bie­ren sol­len. Erneut mag die Tar­vis­stra­ße als gelun­ge­nes Bei­spiel gel­ten: Der Schall­schutz wird durch Gara­gen­ge­bäu­de gewähr­lei­stet, die an die­ser Stel­le kon­zen­triert sind.

zu „2.2 WAS­SER / HYDRO­LO­GIE (GRUND- UND OBER­FLÄ­CHEN­WAS­SER)“ (Umwelt­be­richt)

Mehr­fach wird in den Pla­nungs­un­ter­la­gen betont, daß der Unter­grund nur gerin­ge Ver­sicke­rungs­lei­stun­gen zuläßt. Den­noch soll das Nie­der­schlags­was­ser weit­ge­hend ver­sickert wer­den (4.6 Nach­hal­ti­ge … Pla­nung, Begrün­dung). Soweit dies nicht gelingt, soll es „durch einen neu­en Kanal in den Main-Donau-Kanal ein­ge­lei­tet“ wer­den (4.4 Infrastruktur).

Zu befürch­ten steht, daß die­se Direkt­ein­lei­tung der Nor­mal­fall sein wird, schon, um an den Gebäu­de­fun­da­men­ten anste­hen­der Stau­näs­se vor­zu­beu­gen. War­um also wird nicht aus der Not eine Tugend gemacht?

Statt der unver­bind­li­chen Aus­sa­gen zur Nut­zung von Brauch­was­ser und Solar­ener­gie sind ver­pflich­ten­de Vor­ga­ben denk­bar. Zudem könn­te das Nie­der­schlags­was­ser in offe­nen Tei­chen auf­ge­fan­gen wer­den, die ihrer­seits – soweit im Plan­ge­biet lie­gend – offe­ne Über­lauf­ab­flüs­se haben. Ent­spre­chend gestal­tet, wäre dies – bei viel­leicht nicht hoher, aber doch vor­han­de­ner öko­lo­gi­scher Wer­tig­keit – ein wun­der­ba­rer Erleb­nis­spiel­platz für (älte­re) Kin­der und Jugend­li­che mit natur­päd­ago­gi­scher Kom­po­nen­te. Absi­che­run­gen, wel­che den unbe­auf­sich­tig­ten Zugang für Klein­kin­der ver­hin­dern, sind erfor­der­lich, aber auch mach­bar – allein der Stra­ßen­ver­kehr stellt selbst in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Berei­chen ein deut­lich höhe­res Risi­ko dar. Der Was­ser­spiel­platz am Fisch­paß auf dem ehe­ma­li­gen ERBA-Gelän­de zeigt den Bedarf an sol­chen Ein­rich­tun­gen überdeutlich.

„Im Plan­ge­biet oder im wei­te­ren Umfeld wer­den kei­ne Trink­was­ser­ent­nah­men getä­tigt“? Viel­leicht könn­te ich es wis­sen, die Lücke muß ich ein­ge­ste­hen: Woher bezieht die ansäs­si­ge Braue­rei ihr Brauwasser?

zu „2.6 MENSCH, KUL­TUR- UND SACH­GÜ­TER“ (Umwelt­be­richt)

Die Aus­sa­ge, „die Brei­täcker­stra­ße ist für den öffent­li­chen Ver­kehr gesperrt“, ist falsch. Die kurz­zei­tig ange­ord­ne­te Sper­rung war sehr schnell zurück­ge­nom­men worden.

Nicht ver­wun­der­lich wäre, die immer wie­der auf­kei­men­den Ideen einer Berg­ver­bin­dungs­stra­ße zwi­schen Gau­stadt und Bug bezö­gen die Brei­täcker­stra­ße als einen ihrer End­punk­te ein. Da die hie­si­ge Poli­tik in ihrer Mehr­heit noch immer nicht begrif­fen hat, wie wenig zukunfts­fä­hig das bis­he­ri­ge Ver­kehrs­sy­stem sein kann, steht die Rea­li­sie­rung durch­aus zu befürch­ten. Die Fol­gen auch für das jet­zi­ge Plan­ge­biet dürf­ten klar sein.

zu „5.3 BETRIEBS­BE­DING­TE AUS­WIR­KUN­GEN“ (Umwelt­be­richt)

Es ist davon aus­zu­ge­hen, daß nahe­zu der gesam­te Ver­kehr, wel­cher auf Grund des neu­en Wohn­ge­biets zu erwar­ten ist, mit dem pri­va­ten Kraft­fahr­zeug abge­wickelt wer­den wird. Aus­nah­men betref­fen fast aus­schließ­lich die­je­ni­gen, wel­che nicht über Füh­rer­schein / Kraft­fahr­zeug ver­fü­gen und auch nicht im Eltern­ta­xi chauf­fiert wer­den kön­nen. Inwie­weit die­se zusätz­li­chen Emis­sio­nen die bestehen­de Vor­be­la­stung rela­tiv erhö­hen, ver­mag ich nicht ein­zu­schät­zen. Doch belegt die Stadt Bam­berg mit die­ser Pla­nung erneut, daß sie nicht wirk­lich inter­es­siert ist, den Schwer­punkt ihrer Ver­kehrs­po­li­tik vom Auto zu den Alter­na­ti­ven zu verlagern.

Fazit:

Abge­se­hen von der grund­sätz­li­chen Frag­wür­dig­keit, an die­ser Stel­le ein Wohn­ge­biet zu errich­ten, besteht im Detail an vie­len Stel­len Nach­bes­se­rungs­be­darf. Beson­ders deut­lich wird dies im Bereich der Ver­kehrs­er­schlie­ßung: Kaum ver­kenn­bar, wenig glaub­wür­dig ver­schlei­ert, fin­det sich die Kon­zen­tra­ti­on auf den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr. Doch auch dar­über hin­aus feh­len, unge­ach­tet weni­ger unver­bind­li­cher Emp­feh­lun­gen, inno­va­ti­ve, zeit­ge­mä­ße Ansätze.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig