Bericht von der BIWO-Son­der­sit­zung in Wiesenthau

BIWO Postkartenaktion

BIWO Post­kar­ten­ak­ti­on

Beim außer­or­dent­li­chen Tref­fen von Vor­stand und den Arbeits­krei­sen Tex­ten und Modell­bau, der Bür­ger­initia­ti­ve pro Wie­sent­tal ohne Ost­span­ge (BIWO) im Gast­haus zur Eisen­bahn am Don­ners­tag, 14. April, schaff­te die BIWO die Grund­la­gen für zahl­rei­che Stel­lung­nah­men mit dem Ziel: WB statt WB* im BVWP 2030. Dabei gab es ein­gangs von fast allen, die freu­dig gestell­te Fra­ge zu beant­wor­ten: „Hast du auch einen Brief vom Bay­er. Staats­mi­ni­ster Joa­chim Herr­mann bekom­men?“ „Ja“, „ja“ „ja“ Man­che haben sogar zwei Ant­wort­brie­fe erhal­ten. Wow!

Der Vor­gang dazu: Der Peti­ti­ons­aus­schuss des Bay­er. Land­ta­ges hat­te mehr­heit­lich im Nov. 2015 den Antrag der BIWO: das Pro­jekt O‑OU Forch­heim aus der Pro­jekt­li­ste erwo­ge­ner Pro­jekt für den BVWP 2015 zu strei­chen, gegen die Stim­men der Grü­nen, abge­lehnt. Mit einer Post­kar­ten­ak­ti­on von ins­ge­samt 5000 Anschrei­ben (Muster sie­he Anhang) (je 2500 an Joa­chim Herr­mann, MdL und 2500 Mar­kus Söder, MdL) wand­te sich die BIWO Ende Nov. 2015 und Anfang Jan. 2016 an die Öffent­lich­keit mit der Bit­te das Anlie­gen per Post­kar­te zu unter­stüt­zen und an bei­de Staats­män­ner die Post­kar­ten zu sen­den. Inhalt: Die Bit­te, „das erwo­ge­ne Pro­jekt Neu­bau B 470 durchs EU geschütz­te Natu­ra 2000 Gebiet auf 6,9 km Län­ge durch das Unte­re Wie­sent­tal für den BVWP 2015 zu streichen“.

BIWO Vor­sit­zen­der Hein­rich Kat­ten­beck freu­te sich mit allen Teil­neh­mern über die zwei­sei­ti­ge Rück­ant­wort von Staats­mi­ni­ster Herr­mann und Hei­mat­mi­ni­ster Söder. Er sieht dar­in eine Bestä­ti­gung, dass die BIWO-Kar­ten-Akti­on 2015/2016 mit ins­ge­samt 5000 Post­kar­ten Wir­kung zeig­ten. Hein­rich Kat­ten­beck berich­te­te erfreut, dass er fast täg­lich Anru­fe bekommt, teil­wei­se mit der Fra­ge: “Ich hab da einen Dank für eine Kar­te der BIWO vom Staats­mi­ni­ster Herr­mann bekom­men, warum“?

Aus der Rück­ant­wort und den Aus­füh­run­gen des Bay­er. Staats­mi­ni­sters vom 5. April 2016 schlie­ßen die BIWO Ver­ant­wort­li­chen bestärkt auch durch den Hin­weis: …“.aller­dings kön­nen sich durch die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung und die anschlie­ßen­de Behand­lung im Bun­des­tag im Ein­zel­fall noch Ände­run­gen erge­ben…“, dass es für­wahr durch­aus sein kann, dass auf­grund der Sach­ar­gu­men­te der BIWO gegen die O‑OU Forch­heim, aus dem WB* sogar nur noch ein WB (wei­te­rer Bedarf) wird und dann frü­he­stens, wenn über­haupt erst zum BVWP 2045 das The­ma wie­der ansteht. Die Hoff­nung der BIWO ist auch dar­in begrün­det, dass ….“bei der Fort­schrei­bung des BVWP alle Pro­jek­te gesamt­wirt­schaft­lich, umwelt- und natur­schutz­fach­lich, raum­o­der­ne­risch und städ­te­bau­lich in einem objek­ti­ven Bewer­tungs­ver­fah­ren beur­teilt werden“……schreibt auch der Bay­er. Staats­mi­ni­ster Herr­mann. Auch hier argu­men­tiert die BIWO mit Argu­men­ten für ein bes­se­res Ver­kehrs­kon­zept, weil dann lan­ge Fahr­zei­ten aus der Frän­ki­schen Schweiz nach Forch­heim oder in die Metro­pol­re­gi­on Nürn­berg ohne Bedeu­tung sind. Und städ­te­bau­lich ist Forch­heim sowie als nicht inter­es­sant bewer­tet, weil eben der Ziel-Quell-und Bin­nen­ver­kehr über­wie­gendst selbst ver­ur­sacht ist.

BIWO-Grund­la­gen für nur wei­te­ren Bedarf (WB) statt WB*

Die zahl­rei­chen akti­ven Mit­glie­der waren beim außer­or­dent­li­chen BIWO Tref­fen in Wie­sen­t­hau bis tief in die Nacht sehr aktiv Fak­ten für mög­lichst zahl­rei­che Stel­lung­nah­men zu erar­bei­ten und beim BMVI ein­zu­rei­chen. Fak­ten, die z. B. bewei­sen, dass für Gos­berg bis­her eine Mög­lich­keit der Rea­li­sie­rung im Son­der­bau­last­pro­gramm weder geprüft noch berück­sich­tigt wur­de. Auch das staat­li­che Bau­amt Bam­berg bestä­tigt, dass aus Mit­teln des Finanz­aus­gleich­ge­set­zes (Art. 13 f FAG „Son­der­bau­last­pro­gramm“) Orts­um­fah­run­gen bzw. Ent­la­stungs­stra­ßen im Zuge von Staats­stra­ßen geför­dert wer­den. „Eine Initia­ti­ve für eine Orts­um­fah­rung Gos­berg ist aber bis heu­te hier­zu nicht von der Gemein­de aus­ge­gan­gen“, erin­nert BIWO Vor­sit­zen­der Hein­rich Kattenbeck.

Forch­heim hat kei­ne halb­fer­ti­ge Umge­hung begrün­det die BIWO in ihrer Stel­lung­nah­me. Die süd­west­li­che Umfah­rung von Forch­heim ist abge­schlos­sen. Eine Ent­la­stung der Orts­durch­fahrt Forch­heim wird es spür­bar mit der süd­öst­li­chen OU Forch­heim nicht geben kön­nen, weil das Ver­kehrs­auf­kom­men über­wie­gend von Forch­heim selbst ver­ur­sacht wird. Für die süd­öst­li­che Umfah­rung gibt es eine wirt­schaft­li­che­re, umwelt-und natur­ver­träg­li­che­re, bes­se­re Alter­na­ti­ve. Auch hier­zu soll der Vor­schlag der BIWO vom BMVI geprüft werden.

Scharf kri­ti­siert wird von den Mit­glie­dern der BIWO in wei­te­ren Stel­lung­nah­men, dass das NKV mit 38,4 Mio haus­halts­re­le­van­ten Pro­jekt­ko­sten BVWP (37,1 Mio, Stand 2012 bewer­tungs­re­le­van­te Aus­bau­ko­sten) intrans­pa­rent ange­setzt ist, unver­ständ­lich ist und des­halb zu prü­fen ist, weil die Kosten zu nied­rig ange­setzt sind und viel zu schwam­mig aus­ge­führt sind. Dadurch ist der Fak­tor mit 3,7 extrem hoch angesetzt.

Auch hier will die BIWO bewei­sen, dass ver­schie­de­ne Anbin­dun­gen, Zufahr­ten und ande­res, nicht in der Kosten­schät­zung zu fin­den sind. Sie hat des­halb beim Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg Antrag gestellt, dass der BIWO auf der Grund­la­ge des Baye­ri­schen Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­set­zes, die im Ein­zel­nen detail­lier­te Kosten­er­mitt­lung gege­ben wird, wie sie beim BMVI vorliegt.

Bei­spiel: Die Brücken­bau­wer­ke mit nur ca. 9,35 Mio brut­to Kosten sind zu nied­rig ange­setzt. Das strebt die BIWO an gut­ach­ter­lich zu bewei­sen. Auch die Kosten für die Kno­ten­punk­te (Krei­sel) z.B. bei Wie­sentt­hau wo die Anbin­dung ent­we­der über eine licht­si­gnal­ge­re­gel­te Kreu­zung oder einen Kreis­ver­kehr in Höhe der St 2236 erfolgt, sind nach Mei­nung der BIWO geschönt. Wo ist im der­zei­ti­gen Pla­nungs­stand die Müll­de­po­nie Gos­berg ange­schlos­sen? Die Erschlie­ßung soll über die Kreis­stra­ße FO 2 aus Rich­tung Ker­s­bach erfol­gen. Um die Orts­durch­fahrt von Ker­s­bach nicht mit dem Schwer­last­ver­kehr der Müll­de­po­nie zu bela­sten, ist ange­dacht eine Ver­bin­dung zwi­schen der Kreis­stra­ße FO 2 und der Staat­stra­ße St 2244 zu schaf­fen“ schreibt das staat­li­che Bau­amt Bam­berg auf Anfra­ge an den BIWO-Vor­sit­zen­den Hein­rich Kat­ten­beck. Der gibt sich aber damit nicht zufrie­den und will vom BVMI geprüft haben was das kostet und wie sich dies auf den Umwelt­be­la­stung aus­wirkt. Die natur­schutz­fach­li­che Beur­tei­lung wird ja auch im WB* als sehr hoch ein­ge­schätzt. Mit einer Kar­tie­rung aus dem Jah­re 2010 kann die BIWO bewei­sen, wel­che Flo­ra und Fau­na im EU geschütz­ten Natu­ra 2000 Gebiet des unte­ren Wie­sen­ta­les domi­nie­rend sind.

Bereits 2015 hat­te das staat­li­che Bau­amt der BIWO mit­ge­teilt, dass die benö­tig­te Wald­flä­che bei 4‑spurigem Aus­bau ca. 1,3 ha (2 – 3 Fuß­ball­feld­er­flä­chen) ver­nich­tet wer­den. Dabei spielt es für das NKV kei­ne Rol­le ob zwei- oder vier­spu­rig. Der nörd­li­che Teil des Ver­kehrs­übungs­plat­zes geht auf jeden Fall ver­lo­ren bzw. muss an ande­rer Stel­le erwei­tert wer­den. Und die Zufahrt zum Ver­kehrs­übungs­platz zur FO 2 hin, wie erfolgt die­se und zu wel­chen Kosten“?

BIWO Vor­sit­zen­der Hein­rich Kat­ten­beck und sei­ne Arbeits­krei­se blei­ben mit Sach­ar­gu­men­ten und Alter­na­tiv­vor­schlä­gen wei­ter akri­bisch dran und möch­ten mit ihren sach­li­chen Stel­lung­nah­men erwir­ken, dass die der­zei­ti­ge Dring­lich­keits­ka­te­go­rie WB* nach der Bewer­tung aller Stel­lung­nah­me auf WB redu­ziert wird, wenn nicht sogar ganz aus dem BVWP 2030 herausfällt.

BIWO Vor­sit­zen­der Hein­rich Kat­ten­beck appel­lier­te in der Son­der­sit­zung am Don­ners­tag im Gast­haus zur Eisen­bahn, im Freun­des-und Bekann­ten­kreis dar­auf hin­zu wir­ken, jeden nur erdenk­li­chen Ansatz zur objek­ti­ven Prü­fung in einer Stel­lung­nah­me an das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur, (MBVI) Refe­rat G 12, Inva­li­den­stra­ße 44, D‑10115 Ber­lin, Stich­wort: BVWP 2030 bis zum 2.5.2016 zu sen­den. Für Hil­fe­stel­lun­gen zur For­mu­lie­rung unbü­ro­kra­tisch e‑mail schrei­ben an: Heinrich.Kattenbeck@t‑online.de oder anru­fen 09191–797822.