Bam­ber­ger Johan­ni­ter infor­mie­ren: Haus­not­ruf­sy­ste­me jetzt von der Steu­er absetzbar

Nach einer Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­ho­fes gilt der Haus­not­ruf als haus­halts­na­he Dienstleistung

Haus­not­ruf­sy­ste­me sind bewähr­te Hel­fer für Men­schen, die mög­lichst lang in der eige­nen Woh­nung leben möch­ten: Im Not­fall genügt ein Knopf­druck, um Hil­fe zu holen – auch außer­halb der Reich­wei­te eines Tele­fons. Und noch einen Vor­teil gibt es: Die Kosten für den Haus­not­ruf sind von der Steu­er absetz­bar. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof unlängst in einem Urteil ent­schie­den (Az. VI R 18/14). Dem­nach gilt der Haus­not­ruf als haus­halts­na­he Dienst­lei­stung und kann in der Steu­er­erklä­rung als steu­er­min­dernd ange­ge­ben werden.

Für wen eig­net sich der Hausnotruf?

Der­zeit ver­trau­en bun­des­weit mehr als 130 000 Kun­den dem Not­ruf­sy­stem der Johan­ni­ter. Häu­fig ent­schei­den sich allein leben­de Senio­ren für das System. Ins­be­son­de­re älte­ren, chro­nisch kran­ken oder geh­be­hin­der­ten Men­schen ermög­licht der Haus­not­ruf ein eigen­stän­di­ges Leben in den eige­nen vier Wän­den. Das sagen auch 94 Pro­zent der deut­schen Haus­ärz­te, wie eine for­sa-Umfra­ge aus dem Jahr 2014 gezeigt hat. 87 Pro­zent der Befrag­ten geben an, dass die Nut­zung eines Haus­not­ruf­sy­stems einen Umzug in ein Senio­ren­wohn­heim oder eine Pfle­ge­ein­rich­tung hin­aus­zö­gern kann. Doch auch für jün­ge­re Men­schen eig­net sich der Haus­not­ruf, etwa als Über­gangs­lö­sung nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt oder wäh­rend einer Risi­ko­schwan­ger­schaft. Wenn eine Pfle­ge­stu­fe bereits vor­han­den ist, über­nimmt die Pfle­ge­kas­se auf Antrag die monat­li­chen Kosten für den Haus­not­ruf, da er als Pfle­ge­hilfs­mit­tel aner­kannt ist. Men­schen mit gerin­gem Ein­kom­men kön­nen beim Sozi­al­amt die Kosten­über­nah­me beantragen.

Haus­not­ruf, ein ein­fa­ches Prinzip

Das Not­ruf­sy­stem der Johan­ni­ter arbei­tet mit zwei Kom­po­nen­ten: Die Basis­sta­ti­on ist mit Laut­spre­cher, Mikro­fon und Not­ruf­ta­ste aus­ge­stat­tet. Zusätz­lich erhält der Kun­de einen klei­nen Sen­der mit Signal­knopf, der als Arm­band oder Hals­ket­te getra­gen wird. Per Knopf­druck wird die Ver­bin­dung zur rund um die Uhr erreich­ba­ren Not­ruf­zen­tra­le her­ge­stellt, die umge­hend Hilfs­maß­nah­men ver­an­lasst und auf Wunsch die Ange­hö­ri­gen benach­rich­tigt. Nicht nur im medi­zi­ni­schen Not­fall kann der Dienst Leben ret­ten. Das Sicher­heits­sy­stem kann um Fall­de­tek­to­ren, Bewe­gungs- und Rauch­warn­mel­der sowie um die Hin­ter­le­gung des Haus­tür­schlüs­sels erwei­tert wer­den und sorgt so für ein rund­um siche­res Gefühl im eige­nen Zuhau­se. Zusätz­lich bie­ten die Johan­ni­ter in Ober­fran­ken auch mit Ange­bo­ten wie ambu­lan­ter Pfle­ge und Menü­se­rvice die Mög­lich­keit lan­ge in den eige­nen vier Wän­den zu leben.

Im Rah­men der Sicher­heits­wo­chen vom 4 April bis 15. Mai 2016 bie­ten die Johan­ni­ter in Ober­fran­ken die Mög­lich­keit, das Not­ruf­sy­stem vier Wochen lang gra­tis zu testen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Haus­not­ruf und den Sicher­heits­wo­chen der Johan­ni­ter: 0800 3233 800 (gebüh­ren­frei) oder www​.johan​ni​ter​.de/​h​a​u​s​n​o​t​ruf