MdB Anet­te Kram­me: „Schlauch­wa­gen Kata­stro­phen­schutz für Seybothenreuth“

Das Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hil­fe lie­fert vier Schlauch­wa­gen Kata­stro­phen­schutz (SW-KatS) an das Innen­res­sort des Frei­staa­tes Bay­ern aus. Der Frei­staat Bay­ern ver­teilt die über­las­se­nen Fahr­zeu­ge dann auf die für den Kata­stro­phen­schutz zustän­di­gen Behör­den. „Eines der Fahr­zeu­ge wird im Land­kreis Bay­reuth sta­tio­niert wer­den und zwar bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr Sey­bo­then­reuth“, erfuhr Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin Anet­te Kram­me vom Prä­si­den­ten des Bun­des­am­tes für Bevöl­ke­rungs­schut­zes und Katastrophenhilfe.

„Damit wür­di­gen wir zum einen den selbst­lo­sen Ein­satz vie­ler Hel­fe­rin­nen und Hel­fer im Zivil­schutz und der Kata­stro­phen­hil­fe, zum ande­ren sor­gen wir für eine opti­ma­le und ver­läss­li­che Aus­stat­tung für die Ein­sät­ze in unse­rer Regi­on, die uns im Not­fall allen zugu­te­kommt“, so die Bundestagsabgeordnete.

Mit der Ergän­zung des Kata­stro­phen­schut­zes der Län­der mit Fahr­zeu­gen, ABC-Schutz, Sani­täts­we­sen und Betreu­ung erfüllt der Bund sei­ne gesetz­li­che Auf­ga­be nach § 13 Zivil­schutz- und Kata­stro­phen­hil­fe­ge­setz. Der Bund ergänzt danach die vom Land und den kom­mu­na­len Ebe­nen bereit­ge­stell­ten Fahr­zeu­ge um sol­che, die im Ver­tei­di­gungs­fall zusätz­lich not­wen­dig sind.