Hand­werk hilft beim Einbruchschutz

Symbolbild Polizei

Hand­werks­kam­mer infor­miert: KfW-För­der­pro­gramm wird zum 1. April ausgeweitet

Die Kri­mi­nal­sta­ti­sti­ken der Poli­zei bele­gen für 2015 einen Anstieg der Woh­nungs- und Haus­ein­brü­che um rund 10 Pro­zent im Ver­gleich zum Vor­jahr. Die Fach­be­trie­be des Hand­werks unter­stüt­zen Eigen­tü­mer oder Mie­ter beim Schutz vor Die­ben. Sie bera­ten über Inve­sti­tio­nen in Sicher­heits­tech­nik und den fach­ge­rech­ten Ein­bau ein­bruchs­hem­men­der Maß­nah­men. Wie die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken infor­miert, wird zum 1. April 2016 die För­de­rung von Maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz im Rah­men des KfW-Pro­gramms „Alters­ge­recht Umbau­en (Nr. 159, 455)“ erweitert.

Bis­lang gibt es Zuschüs­se bis maxi­mal 1.500 Euro pro Wohn­ein­heit aus Mit­teln des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reak­tor­si­cher­heit (BMUB). Dane­ben kön­nen Eigen­tü­mer und Mie­ter nun auch zins­gün­sti­ge Kre­di­te für die För­de­rung von ein­zel­nen Ein­bruch­schutz­maß­nah­men in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohn­ein­heit in Anspruch neh­men. Die­se Kre­di­te kön­nen bequem bei der Haus­bank bean­tragt wer­den. Auch der Kata­log der för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men wur­de erwei­tert. För­der­fä­hig ist etwa der Ein­bau von Nach­rüst­sy­ste­men für Fen­ster, der Ein­bau und die Nach­rü­stung ein­bruch­hem­men­der Haus- und Woh­nungs­ein­gangs­tü­ren sowie der Ein­bau von Ein­bruchs- und Über­fall­mel­de­an­la­gen oder Bewegungsmeldern.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die För­der­pro­gram­me der KfW-Ban­ken­grup­pe (KfW) „Alters­ge­recht Umbau­en“ und „Ener­gie­ef­fi­zi­ent Sanie­ren“ (Nr. 151, 430) in Maß­nah­men zum Schutz gegen Woh­nungs­ein­bruch inve­stiert wer­den, wenn die­se in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit bar­rie­re­redu­zie­ren­den Maß­nah­men oder ener­gie­ef­fi­zi­en­ter Sanie­rung ste­hen. Das nun erwei­ter­te För­der­pro­gramm wird gezielt für Maß­nah­men des Ein­bruch­schut­zes ange­bo­ten. Damit kann bun­des­weit als Ein­zel­maß­nah­me in Sicher­heits­tech­nik zum Schutz gegen Woh­nungs­ein­bruch inve­stiert wer­den. Alter­na­tiv kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen, z. B. nach § 35a EStG, der Anteil der Arbeits­ko­sten hand­werk­li­cher Lei­stun­gen bei Inve­sti­tio­nen in Sicher­heits­tech­nik steu­er­min­dernd berück­sich­tigt wer­den – aller­dings nur, wenn die­se nicht bereits über ein KfW-Pro­gramm geför­dert wurden.

Für Hand­werks­be­trie­be und Kun­den des Hand­werks hat der Zen­tral­ver­band des Deut­schen Hand­werks (ZDH) gemein­sam mit dem Deut­schen Forum für Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on den Fly­er „Effek­ti­ver Ein­bruch­schutz – der Staat för­dert“ her­aus­ge­ge­ben. Die Publi­ka­ti­on infor­miert über Schutz­maß­nah­men und staat­li­che För­der­mög­lich­kei­ten. Der Fly­er ist down­load­bar unter www​.hwk​-ober​fran​ken​.de