DLG-Aus­zeich­nung für Baye­ri­sche Milch­in­du­strie aus Zap­fen­dorf und Ebermannstadt

Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Würzburg überreichte DLG-Vizepräsident Prof. Dr. Achim Stiebing (rechts) die Urkunde an Andreas Müller und Daniel Borchert (links)

Im Rah­men einer fei­er­li­chen Preis­ver­lei­hung in Würz­burg über­reich­te DLG-Vize­prä­si­dent Prof. Dr. Achim Stie­bing ® die Urkun­de an Andre­as Mül­ler und Dani­el Bor­chert (l)

Ver­lei­hung „Preis für lang­jäh­ri­ge Pro­dukt­qua­li­tät“ in Würz­burg – Unter­neh­men über­zeug­ten kon­ti­nu­ier­lich in DLG-Qualitätsprüfungen

(DLG). Die Baye­ri­sche Milch­in­du­strie aus Zap­fen­dorf ist von der DLG (Deut­sche Land­wirt­schafts-Gesell­schaft) zum zwei­ten Mal mit dem „Preis für lang­jäh­ri­ge Pro­dukt­qua­li­tät“ geehrt wor­den. Das Unter­neh­men erhält die Aus­zeich­nung für die Qua­li­tät sei­ner Pro­duk­te, die im Rah­men der DLG-Qua­li­täts­prü­fun­gen für Milch und Milch­er­zeug­nis­se regel­mä­ßig gete­stet wurden.

Auch die Baye­ri­sche Milch­in­du­strie eG aus Eber­mann­stadt ist von der DLG (Deut­sche Land­wirt­schafts-Gesell­schaft) mit dem „Preis für lang­jäh­ri­ge Pro­dukt­qua­li­tät“ geehrt wor­den. Das Unter­neh­men erhält zum 15. Mal die Aus­zeich­nung für die Qua­li­tät sei­ner Pro­duk­te. Die Preis­ver­lei­hung fand in fei­er­li­chem Rah­men in Würz­burg statt. DLG-Vize­prä­si­dent Prof. Dr. Achim Stie­bing über­reich­te die Urkun­de an das Unter­neh­men, das regel­mä­ßig mit Erfolg an den DLG-Qua­li­täts­prü­fun­gen für Milch und Milch­er­zeug­nis­se teilnimmt.

Um das Qua­li­täts­stre­ben von Unter­neh­men nach­hal­tig zu för­dern, ver­gibt die DLG den „Preis für lang­jäh­ri­ge Pro­dukt­qua­li­tät“. Die Aus­zeich­nung wird jähr­lich an Her­stel­ler von Lebens­mit­teln ver­lie­hen, die ihre Pro­duk­te seit vie­len Jah­ren frei­wil­lig von den Sach­ver­stän­di­gen der DLG testen lassen.

Unter­neh­men müs­sen fünf Teil­nah­me­jah­re in Fol­ge mit jeweils min­de­stens drei Prä­mie­run­gen pro Prä­mie­rungs­jahr vor­wei­sen. Ab dem fünf­ten erfolg­rei­chen Teil­nah­me­jahr wird der Betrieb mit dem „Preis für lang­jäh­ri­ge Pro­dukt­qua­li­tät“ aus­ge­zeich­net. Nimmt ein Her­stel­ler in einem Jahr nicht teil oder erreicht er nicht die erfor­der­li­che Anzahl an Prä­mie­run­gen, so ver­liert er sei­nen Anspruch auf die Auszeichnung.