Ille­ga­le Samm­lung von Abfäl­len im Land­kreis Bamberg

Wurfzettel

Wurf­zet­tel

Der­zeit sind in den Brief­kä­sten im Land­kreis Bam­berg wie­der gehäuft Wurf­zet­tel einer „unga­ri­schen Fami­lie“ oder auch Fly­er über „Alt­haus­halts­ge­rä­te­samm­lun­gen“ zu fin­den. Dar­auf wird kurz­fri­stig ange­kün­digt, dass nicht mehr benö­tig­te Gegen­stän­de, wie z. B. Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te, Klei­dung, Schu­he, Haus­rat, Auto­rei­fen, Fel­gen, Fahr­rä­der, Mopeds, Autos usw. im Rah­men einer Stra­ßen­samm­lung abge­holt wer­den. Im Auf­ruf ist zwar der genaue Tag und Zeit­raum der Samm­lung für die jewei­li­ge Gemein­de genannt, jedoch feh­len jeg­li­che Hin­wei­se auf den oder die „Ver­ant­wort­li­chen“. Sol­che Samm­lun­gen sind nicht legal und wer­den vom Land­rats­amt als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det. Sie ver­fol­gen aus­schließ­lich das Ziel, an gewinn­brin­gen­de Gegen­stän­de her­an­zu­kom­men; weni­ger loh­nen­de Tei­le wer­den in vie­len Fäl­len am Stra­ßen­rand zurück­ge­las­sen. Für die Betrof­fe­nen ist dies ärger­lich, weil die nicht abge­hol­ten Abfäl­le wie­der zurück­ge­nom­men wer­den müs­sen. Das Land­rats­amt Bam­berg rät des­halb drin­gend davon ab, sol­che Samm­lun­gen zu unter­stüt­zen und statt­des­sen die abfall­wirt­schaft­li­chen Ein­rich­tun­gen (Wert­stoff­hö­fe, Sperr­müll­samm­lung) zu nutzen.

Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerb­li­che Samm­lun­gen von Alt­klei­dern, Schu­hen, Schrott, Alt­me­tall etc. nach dem Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz anzei­ge­pflich­tig. Eine Anzei­ge der Samm­lun­gen der „unga­ri­schen Fami­lie“ und auch der „Alt­haus­halts­ge­rä­te­samm­lun­gen“ ist beim Land­rats­amt Bam­berg nicht erfolgt. Dies hat zur Fol­ge, dass die ord­nungs­ge­mä­ße und schad­lo­se Ver­wer­tung der gesam­mel­ten Abfäl­le nicht nach­ge­wie­sen wur­de. Es ist den Trä­gern der Samm­lun­gen des­halb nicht gestat­tet die­se durch­zu­füh­ren. Dar­über hin­aus ist zu beach­ten, dass sich unter den Samm­lungs­ge­gen­stän­den u. a. „gefähr­li­che Abfäl­le“ befin­den kön­nen, für deren Samm­lung eine Erlaub­nis der zustän­di­gen Behör­de erfor­der­lich ist. Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­te dür­fen zudem aus­schließ­lich durch einen Ver­trei­ber, einen Her­stel­ler oder über die Sam­mel­ein­rich­tun­gen des Land­krei­ses Bam­berg als öffent­lich-recht­li­chen Ent­sor­gungs­trä­ger erfasst wer­den. Eine Samm­lung von Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­ten durch gewerb­li­che oder son­sti­ge Samm­ler ist unter kei­nen Umstän­den gestat­tet. Das Land­rats­amt Bam­berg warnt des­halb aus­drück­lich davor, für die­se Samm­lun­gen Gegen­stän­de bzw. Abfäl­le bereitzustellen.

Im Land­kreis Bam­berg gibt es ohne­hin kei­ne Ver­an­las­sung, sich an die­sen (ille­ga­len) Samm­lun­gen zu betei­li­gen, denn die Ent­sor­gung von Abfäl­len aus pri­va­ten Haus­hal­ten ist flä­chen­deckend sicher­ge­stellt. Bei allen 11 Wert­stoff­hö­fen im Land­kreis Bam­berg gibt es aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten Elek­tro­alt­ge­rä­te und Alt­me­tall abzu­ge­ben. In allen Gemein­den kön­nen Alt­klei­der und viel­fach auch Schu­he über ent­spre­chen­de Con­tai­ner ent­sorgt wer­den. Bei Fra­gen zur Ver­wer­tung und Ent­sor­gung hilft die Abfall­be­ra­tung des Land­krei­ses unter den Tel. 0951/85–706 bzw. ‑708.