Land­rats­amt Bay­reuth: Wis­sens­wer­tes rund um Sperrmüll

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperr­müll gehö­ren alle nicht mehr ver­wert­ba­ren Haus­halts­ab­fäl­le, die auf­grund ihrer Grö­ße und ihres Gewichts selbst nach zumut­ba­rer Zer­klei­ne­rung zu sper­rig für die Rest­müll­ton­ne sind. Zudem han­delt es sich um beweg­li­che Gegen­stän­de, d.h. sie sind nicht fest mit dem Haus ver­bun­den und wer­den beim Umzug i.d.R. mitgenommen.

Nicht zum Sperr­müll gehö­ren u.a. (sper­ri­ge) Bau- und Reno­vie­rungs­ab­fäl­le (z.B. Fen­ster, Türen, Bade­wan­ne, Decken­ver­klei­dun­gen) sowie mit Klein­tei­len befüll­te Behäl­ter, Säcke o.ä.

Wie ent­sor­ge ich mei­nen Sperr­müll richtig?

Für die Ent­sor­gung von Sperr­müll (und sper­ri­gen Elek­tro­alt­ge­rä­ten) gibt es im Land­kreis Bay­reuth die Mög­lich­keit bis zu vier­mal jähr­lich den Abhol-Ser­vice zu nut­zen. Dafür müs­sen die abzu­ho­len­den Sperr­müll­ge­gen­stän­de (und Elek­tro­alt­ge­rä­te) online (www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all) oder per Anmel­de­post­kar­te zur Abho­lung ange­mel­det wer­den. Nach erfolg­ter Tou­ren­pla­nung teilt die Ent­sor­gungs­fir­ma den Abhol­ter­min per Post­kar­te mit.
Bit­te beach­ten Sie fol­gen­de Vorgaben:

Der Sperr­müll und/​oder die Ele­tro­alt­ge­rä­te müs­sen wie folgt zur Abfuhr bereit­ge­stellt werden:

  • bis 6.00 Uhr am mit­ge­teil­ten Abholtag,
  • getrennt nach metal­li­schem Sperr­müll, brenn­ba­rem Sperr­müll und Elektroaltgeräten,
  • an der Grund­stücks­gren­ze bzw. an dem Stand­ort, an dem die Rest­müll­be­häl­ter bereit gestellt wer­den müs­sen (nicht aber auf Fahr­zeu­gen wie Hän­gern o.ä.).

Wei­ter­hin kön­nen Sperr­müll und Elek­tro­alt­ge­rä­te auch selbst an den zuge­las­se­nen Abga­be­stel­len ange­lie­fert wer­den. Für die kosten­lo­se Anlie­fe­rung von Sperr­müll ist eine Beschei­ni­gung nötig, die online, in den Gemein­de­ver­wal­tun­gen und im Land­rats­amt erhält­lich ist.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind im Inter­net unter www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​a​b​f​all ver­öf­fent­licht oder im Land­rats­amt Bay­reuth, Tele­fon 0921 / 728 282 erhältlich.