Leser­brief: Stel­lung­nah­me zur vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung St.-Getreu-Straße

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Nach­fol­gend erhal­ten Sie den Wort­laut mei­ner Ein­ga­be anläß­lich der Aus­le­gung der im Betreff bezeich­ne­ten Unter­la­gen zu Ihrer Kennt­nis. Sie beschränkt sich auf eini­ge weni­ge Teilbereiche.

Vor­be­mer­kun­gen

Die­ses Schrei­ben beruht in wesent­li­chen Tei­len auf mei­ner Stel­lung­nah­me aus dem Okto­ber des Vor­jah­res. Soweit hier­auf sei­tens der Stadt Bam­berg Bezug genom­men wor­den ist, gehe ich dar­auf ein.

Inter­es­sant sind nicht zuletzt die Punk­te, wel­che die Stadt­ver­wal­tung in ihrer Reak­ti­on „takt­voll“ über­geht resp. lapi­dar bei­sei­te wischt: Infra­struk­tur für Fahr­rä­der, ins­be­son­de­re die beson­de­rer Bau­form, ange­ord­ne­tes Geh­weg­par­ken, Kom­bi­na­ti­on des Fahr­rads mit dem Linienbus.

Grün­flä­chen – Pflegedefizit

Im Okto­ber hat­te ich geschrieben:

„Aus der Not­wen­dig­keit, die Grün­flä­chen ange­mes­sen zu pfle­gen, soll­te selbst­ver­ständ­lich nicht die Schluß­fol­ge­rung gezo­gen wer­den, all­um­fas­send eine künst­lich wir­ken­de Land­schaft zu gestal­ten. Im Rah­men der Auf­recht­erhal­tung des gewünsch­ten Orts­bil­des soll­te es mög­lich sein, eine restrik­tiv gehand­hab­te und natur­na­he Pfle­ge durchzuführen.

Mög­li­cher­wei­se läßt sich in Koope­ra­ti­on mit Natur­schutz­fach­ver­bän­den eine sol­che exten­si­ve ‚Instand­hal­tung‘ der Land­schaft errei­chen. Zwar müß­te die dies­be­züg­li­che Arbeit der in den Ver­bän­den ehren­amt­lich täti­gen Akti­ven mit einer finan­zi­el­len Aner­ken­nung zu Gun­sten der Ver­bands­kas­se in ange­mes­se­ner Höhe ver­gü­tet wer­den. Doch käme dies sicher­lich gün­sti­ger als eine voll­stän­di­ge Über­nah­me der Pfle­ge durch öffent­lich Bedien­ste­te, die womög­lich – auch, weil nicht ent­spre­chend geschult – eher lust­los auf natur­fach­li­che Belan­ge Rück­sicht näh­men. Nega­tiv­bei­spie­le andern­orts las­sen eine sol­che Befürch­tung rea­li­stisch erscheinen.“

Die Stadt Bam­berg führt hier­zu aus:

„Ein Bür­ger regt an, das sei­ner Mei­nung nach bestehen­de Pfle­ge­de­fi­zit bei den Grün­flä­chen durch eine enge Koope­ra­ti­on mit den Natur­schutz­ver­bän­den zu behe­ben. Die ehren­amt­li­che Tätig­keit soll mit­tels einer finan­zi­el­len Aner­ken­nung an die betei­lig­ten Ver­bän­de auf­ge­wer­tet wer­den … Es ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen, wenn Ehren­amt­li­che die Behör­den unter­stüt­zen, doch zeigt die Erfah­rung, dass dies nicht immer nach­hal­tig bzw. nicht dau­er­haft zu gewähr­lei­sten ist.“

Nun – mei­ne Erfah­run­gen sind genau gegen­tei­li­ger Art, stam­men aller­dings aus einer ande­ren Regi­on. Ehren­amt­lich Enga­gier­te über­neh­men nur die Arbei­ten, die sie von Art und Umfang auch bewäl­ti­gen kön­nen, und ver­wen­den äußer­ste Sorg­falt auf natur­schutz­fach­lich kor­rek­tes Han­deln. Dem­ge­gen­über wur­den von Behör­den­sei­te wie­der­holt über Jah­re unge­lern­te Hilfs­kräf­te ein­ge­setzt – die uner­meß­li­chen Scha­den ange­rich­tet haben. Im Nach­hin­ein wur­de dies sei­tens der ver­ant­wort­li­chen Behör­de jedes Mal als bedau­er­li­cher Irr­tum, als Fol­ge eines lei­der ein­ge­tre­te­nen Miß­ver­ständ­nis­ses „ent­schul­digt“ – ohne jeg­li­che Konsequenzen.

Ver­kehr

Stell­plät­ze / moto­ri­sier­ter Individualverkehr

Im Okto­ber hat­te ich geschrieben:

„Die Ver­füg­bar­keit von Kfz-Stell­plät­zen stellt einen spür­ba­ren Anreiz dar, das Kraft­fahr­zeug zu benut­zen. Ande­rer­seits führt die Ver­rin­ge­rung ihrer Anzahl zu Här­ten, wenn kei­ne zumut­ba­ren, bes­ser noch attrak­ti­ven Alter­na­ti­ven bereit stehen.

Die Schaf­fung zusätz­li­cher Stell­plät­ze für das Berg­ge­biet, ob inner­halb oder benach­bart, ver­bie­tet sich daher von selbst. Zum einen ver­trägt der Bereich, das ist mei­nes Wis­sens unstrit­tig, kei­nen wei­te­ren Kraft­fahr­zeug­ver­kehr. Zum ande­ren ent­fal­len des­sen nega­ti­ve Wir­kun­gen nicht des­halb, weil sie nicht mehr inner­halb des Berg­ge­biets entstehen.

Dis­ku­tiert kann allen­falls wer­den, in wel­chem Umfang wel­che Stell­plät­ze an geeig­ne­te­re Stand­or­te ver­la­gert wer­den kön­nen. Das heißt aber: In min­de­stens glei­chem Umfang der Errich­tung neu­er müs­sen (!) bis­he­ri­ge Stell­plät­ze auf­ge­las­sen werden!

Gänz­lich unge­eig­net ist jeder Stand­ort im Umfeld des Otto­brun­nens. Das Gebiet wäre nach­hal­tig beein­träch­tig, wenn nicht zer­stört. Der Ver­kehr lie­fe zwangs­läu­fig wei­ter durch das Berg­ge­biet oder aber beein­träch­tig­te in unzu­mut­ba­rer Wei­se das Umfeld der Frutolfstraße.

Unrea­li­stisch erscheint das ‚Ein­gra­ben‘ in den Berg. Wer soll die Kosten tragen?

Somit ver­bleibt als rea­li­sti­sche Alter­na­ti­ve nur, das Umstei­gen auf ande­re Ver­kehrs­mit­tel attrak­tiv zu gestal­ten, um die Nach­fra­ge nach Kfz-Stell­plät­zen kon­ti­nu­ier­lich zu redu­zie­ren, und das Ange­bot, der sin­ken­den Nach­fra­ge fol­gend, anzupassen.“

Die jetzt aus­ge­leg­ten Unter­la­gen erwecken den Ein­druck, die­sen Aus­füh­run­gen wer­de im wei­te­ren Ver­lauf Rech­nung getra­gen. Ich erhal­te sie in vol­lem Umfang aufrecht.

Öffent­li­cher Personenverkehr

Im Okto­ber hat­te ich geschrieben:

„Die Bedie­nungs­zei­ten durch den Lini­en­bus müs­sen selbst­ver­ständ­lich an die Arbeits­zei­ten ange­paßt wer­den. Ein Bus, der fährt, wenn die Schicht längst begon­nen hat oder bevor sie endet, fährt – in Bezug auf die betref­fen­den Arbeit­neh­mer – nicht. Ruf­sy­ste­me sind ange­sichts ihrer ver­gleichs­wei­se hohen ‚Ein­tritts­schwel­le‘ für regel­mä­ßi­ge Bedar­fe kei­ne Alternative.

Ungleich­mä­ßi­ge Bedie­nungs­tak­te, wie der­zeit gege­ben, wir­ken abschreckend. Sie las­sen sich schlecht mer­ken, und vor allem gibt es kei­ne regel­mä­ßi­gen Anschluß­be­zie­hun­gen. Dies ist um so bedeu­ten­der, als noch immer alle Stadt­bus­li­ni­en am ZOB gebro­chen wer­den und damit ver­meid­ba­re Umstei­ge­zwän­ge entstehen.

Die zeit­wei­li­ge Ver­län­ge­rung der Bus­li­nie 910 war schon kon­zep­tio­nell zum Schei­tern ver­ur­teilt. Es fehl­te der lan­ge Atem – Ver­hal­tens­än­de­run­gen im Mobi­li­täts­ver­hal­ten benö­ti­gen bekann­ter­ma­ßen rund drei Jah­re, bevor sie sich mani­fe­stie­ren. Es fehl­te die offen­si­ve Wer­bung – man spür­te bei­na­he kör­per­lich, daß es sich um eine wider­wil­lig durch­ge­führ­te Maß­nah­me han­del­te. Es fehl­te die Netz­an­bin­dung am ande­ren Ende – offen­bar gilt die rein radia­le Erschlie­ßung ohne Netz­bil­dung unge­ach­tet ihrer offen­sicht­li­chen Män­gel als Bam­ber­ger Dogma.“

Die Stadt Bam­berg schreibt hierzu:

„Die Ver­kehrs- und Park GmbH der Stadt­wer­ke Bam­berg machen deut­lich, dass eine ange­dach­te Aus­wei­tung des ÖPNV-Ange­bots … aus Kosten­grün­den nicht mög­lich ist.“

Daß die Stadt­wer­ke bei vor­ge­ge­be­nem Kosten­rah­men nur ein­ge­schränkt hand­lungs­fä­hig sind, kann nicht bestrit­ten wer­den. Es ist Auf­ga­be der Stadt Bam­berg, die Finan­zie­rung eines den Erfor­der­nis­sen der Zeit ent­spre­chen­den kom­mu­na­len Mobi­li­täts­an­ge­bo­tes zu gewähr­lei­sten. Dazu gehört nicht zuletzt, die Prio­ri­tä­ten neu fest­zu­set­zen und künf­tig den Schwer­punkt auch finan­zi­ell nicht auf den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr, son­dern auf den Umwelt­ver­bund (Gehen, Rad­fah­ren, öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und ihre Ver­net­zung) zu legen. Letzt­lich erspart dies auch erheb­li­che Auf­wen­dun­gen im Gesund­heits­we­sen sowie im Gebäudeerhalt.

Fahr­rad­ver­kehr

Im Okto­ber hat­te ich geschrieben:

„Die Topo­gra­phie bie­tet beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen und daher durch­aus ein Hin­der­nis für die Fahr­rad­nut­zung. Indes rela­ti­vie­ren moder­ne Schal­tun­gen das Pro­blem. Dar­über hin­aus eröff­net die Elek­tro­mo­bi­li­tät in Gestalt der Pedelecs frü­her unge­ahn­te Mög­lich­kei­ten. Und das gilt nicht nur für die Stan­dard­bau­form der Fahr­rä­der. Tan­dems, Lie­ge­rä­der und mehr­spu­ri­ge Vari­an­ten ermög­li­chen die Fahr­rad- und damit Pedelec­nut­zung auch sol­chen Per­so­nen, die auf Grund Alters oder Mobi­li­täts­ein­schrän­kung ein ‚nor­ma­les‘ Fahr­rad nicht oder nur unter Schwie­rig­kei­ten fah­ren können.

Mehr noch als ‚Nor­mal­rad­ler‘ sind sie aber auf geeig­ne­te Stell­plät­ze ange­wie­sen. Nicht nur die Mög­lich­keit des Akku­la­dens ist ent­schei­dend. Vor allem müs­sen die Stell­plät­ze hin­sicht­lich der Bema­ßung (Län­ge, Brei­te) pas­sen. Dies­be­züg­lich gibt es in ganz Bam­berg trotz unge­zähl­ter Ein­ga­ben aus den letz­ten Jah­ren bis­lang kei­ner­lei Aktivitäten.

Doch selbst bei ‚Nor­mal­stell­plät­zen‘ hakt es. Schon im ver­gan­ge­nen Jahr war behaup­tet wor­den, am neu­en Stand­ort der Musik­schu­le stän­den aus­rei­chend Fahr­rad­stell­plät­ze zur Ver­fü­gung. Bis heu­te gibt es kei­nen einzigen!!!“

Die Stadt Bam­berg gibt dies arg ver­kürzt wieder:

„Die Anre­gung eines Bür­gers, bes­se­re Unter­stell­mög­lich­kei­ten inklu­si­ve Lade­sta­tio­nen für E‑Bikes/​Pedelecs zu errich­ten, wird berück­sich­tigt (…). Auch der Hin­weis auf feh­len­de Fahr­rad­ab­stell­plät­ze im Hof der Musik­schu­le wird berücksichtigt.“

So hat­te ich zwar dar­auf hin­ge­wie­sen, daß Pedelecs, recht­lich Fahr­rä­dern gleich­ge­stellt, zum einen die Mobi­li­tät in anspruchs­vol­ler Topo­gra­phie erleich­tern, zum ande­ren aber höhe­re Anfor­de­run­gen an die Ab- und Unter­stell­mög­lich­kei­ten stel­len. E‑Bikes, recht­lich als Klein­kraft­rä­der zu wer­ten, hat­te ich nicht ein­mal erwähnt. Ich hat­te aber eben­so ver­deut­licht, daß es auch im Hin­blick auf Fahr­rä­der ohne Elek­tro­un­ter­stüt­zung, dafür aber in viel­fa­chen Bau­aus­füh­run­gen erheb­li­che Defi­zi­te gibt – nicht nur an der Musikschule.

Mei­ne Aus­füh­run­gen hal­te ich in vol­lem Umfang aufrecht.

Die Stadt­ver­wal­tung äußert sich zu der von ande­rer Sei­te vor­ge­schla­ge­nen Öff­nung von Einbahnstraßen:

„Die Anre­gung ein­zel­ner Bür­ger, Ein­bahn­stra­ßen für den Rad­ver­kehr zu öff­nen, kann aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit nicht wei­ter ver­folgt wer­den. Die schma­len histo­ri­schen Stra­ßen­quer­schnit­te las­sen kei­ne gefah­ren­freie Öff­nung der Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­rer zu. Auch die Stadt­wer­ke wei­sen dar­auf hin, dass es auf­grund der engen räum­li­chen Situa­ti­on und den zusätz­li­chen vor­han­de­nen Lini­en­bus­sen zu einer erhöh­ten Unfall­ge­fahr kommt.“

Die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung erlaubt Beschrän­kun­gen des flie­ßen­den Ver­kehrs, abge­se­hen von den in §45–9 StVO abschlie­ßend auf­ge­zähl­ten Aus­nah­me­fäl­len, aus­schließ­lich (!) zur Abwen­dung einer im kon­kre­ten Ein­zel­fall nach­zu­wei­sen­den, das nor­ma­le Maß erheb­lich über­stei­gen­den Gefah­ren­la­ge. Eine sol­che Beschrän­kung ist auch die Ein­be­zie­hung des Fahr­rad­ver­kehrs in eine ange­ord­ne­te Ein­bahn­re­ge­lung. Fer­ner ver­langt das Regel­werk kei­ne grund­sätz­lich ein­zu­hal­ten­de Min­dest­brei­te der Fahr­bahn. Die bei Lini­en­bus- oder star­kem Last­wa­gen­ver­kehr genann­ten 3,5 m dür­fen an kur­zen Eng­stel­len unter­schrit­ten werden.

Ohne­hin ver­langt die StVO, daß jedes Fahr­zeug, ob Last­wa­gen, Omni­bus, Pkw oder Fahr­rad, inner­halb des über­seh­ba­ren Bereichs ange­hal­ten wer­den kann. Bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen ist der Anhal­te­weg gar auf die Hälf­te die­ser Strecke limi­tiert. Die gewähl­te Fahr­ge­schwin­dig­keit ist dem anzu­pas­sen. Zudem sind die gefah­re­nen Geschwin­dig­kei­ten im Berg­ge­biet, bedingt durch die ört­li­chen Ver­hält­nis­se, sowie­so gering. Eine Gefah­ren­la­ge im Sin­ne des §45–9 StVO ist unter die­sen Umstän­den schwer­lich zu erken­nen. Gefähr­dun­gen, die durch gro­bes Fehl­ver­hal­ten wie die Miß­ach­tung vor­ste­hend zitier­ter Bestim­mun­gen zur zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit ver­ur­sacht wer­den, darf, so die höchst­in­stanz­li­che Recht­spre­chung, nicht durch Beschrän­kun­gen zu Lasten der Gefähr­de­ten begeg­net wer­den. Viel­mehr ist auf Regel­be­ach­tung sei­tens der Gefähr­der hinzuwirken.

Deutsch­land­weit sind die Erfah­run­gen mit gegen­läu­fi­gem Rad­ver­kehr in Ein­bahn­stra­ßen nahe­zu durch­weg posi­tiv. Den­noch ein­ge­tre­te­ne Unfäl­le stan­den in der Regel nicht in ursäch­li­chem Zusam­men­hang mit der Ein­bahn­stra­ßen­öff­nung für Radfahrer.

Eine beson­de­re Bedeu­tung hat in die­sem Zusam­men­hang die Storchs­gas­se. Sie erspart Rad­fah­rern das Durch­fah­ren der „Tal­soh­le“ über die Stra­ße „Michels­berg“ und somit erheb­li­che Anstren­gun­gen. Eine Abwä­gung unter Berück­sich­ti­gung vor­ste­hen­der Aus­füh­run­gen kann nur zur Frei­ga­be der Storchs­gas­se für gegen­läu­fi­gen Fahr­rad­ver­kehr führen.

kom­bi­nier­ter Ver­kehr (Umwelt­ver­bund)

Im Okto­ber hat­te ich geschrieben:

„Zwar bie­ten die Stadt­wer­ke Bam­berg auf Ver­lan­gen des Ver­kehrs­ver­bunds wider­wil­lig die Fahr­rad­mit­nah­me in ihren Lini­en­bus­sen an. Doch die Bus­se in irgend­ei­ner Wei­se hier­auf ein­zu­rich­ten, legen sie kei­ner­lei Bemü­hen an den Tag. Somit ist die Mit­nah­me ledig­lich außer­halb der Haupt­ver­kehrs­zei­ten und nur für weni­ge Räder je Bus über­haupt mach­bar – und auch das nicht ver­läß­lich, da Kin­der­wa­gen und Roll­stüh­le ver­ständ­li­cher­wei­se Vor­rang haben.

Bei­spie­le andern­orts bele­gen, daß es anders geht.

Doch auch die Kom­bi­na­ti­on des siche­ren Abstel­lens an der Hal­te­stel­le mit der Wei­ter­fahrt im Bus wird in Bam­berg nicht mit­tels eines ein­la­den­den Ange­bots geeig­ne­ter Stell­plät­ze unterstützt.“

Die Stadt­ver­wal­tung schreibt:

„Die Stadt­wer­ke wei­sen dar­auf hin, dass eine Mit­nah­me von Fahr­rä­dern im Bus nur ein­ge­schränkt mög­lich ist, d.h. wenn ein Platz nicht durch Kin­der­wa­gen oder Roll­stuhl­fah­rer benö­tigt wird.“

Dar­auf, daß die Stadt­wer­ke kei­ner­lei Bemü­hun­gen an den Tag legen (wol­len), Fahr­rad­mit­nah­me zu erleich­tern und verläßlich(er) zu gestal­ten, geht sie eben­so wenig ein wie auf die Kri­tik, daß es an den Hal­te­stel­len der Stadt­bus­se nahe­zu kei­ne, geschwei­ge denn geeig­ne­te Fahr­rad­stell­plät­ze gibt.

Mei­ne Aus­füh­run­gen hal­te ich in vol­lem Umfang aufrecht.

fuß­läu­fi­ger Verkehr

Im Okto­ber hat­te ich geschrieben:

„Selbst­ver­ständ­lich ist nicht mach­bar, alle Geh­we­ge im betrach­te­ten Gebiet auf das Soll­min­dest­maß von 2,50 m Brei­te zu brin­gen. Um so wich­ti­ger aber ist, sie von Fremd­nut­zun­gen, ins­be­son­de­re vom Abstel­len der Kraft­fahr­zeu­ge frei­zu­hal­ten. Lei­der war die Posi­ti­on der Stadt­ver­wal­tung bis­her, sich nicht an die gel­ten­den Bestim­mun­gen hal­ten zu wol­len – eine zwar ver­brei­te­te, aber doch höchst frag­wür­di­ge Ein­stel­lung einer Behör­de im Rechtsstaat.

Die Sicher­stel­lung ver­träg­li­cher Fahr­ge­schwin­dig­kei­ten ermög­lich­te zwei­fel­los, daß Fuß­gän­ger bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen die Fahr­bahn benut­zen. Doch wird das einer Über­wa­chung bedür­fen – nicht nur der Ein­hal­tung der ange­ord­ne­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit, die nur unter gün­stig­sten Bedin­gun­gen gefah­ren wer­den darf (StVO).

Bar­rie­re­frei­heit her­zu­stel­len, muß selbst­ver­ständ­li­ches Ziel sein und ist nicht dis­ku­ta­bel. Und auch unter die­sem Gesichts­punkt, sei­tens der Stadt­ver­wal­tung bis­lang umfas­send igno­riert, ist die Frei­hal­tung der Geh­we­ge von abge­stell­ten Kraft­fahr­zeu­gen zu gewährleisten.“

Die Stadt Bam­berg läßt sich hier­zu wie folgt ein:

„Ein Bür­ger regt an, die Sicher­heit durch Fuß­gän­ger zu ver­bes­sern, indem die Geschwin­dig­kei­ten bes­ser kon­trol­liert wer­den. Zudem soll­ten Falsch­par­ker auf Geh­we­gen wirk­sa­mer ver­hin­dert wer­den (…). Die Stadt Bam­berg lässt seit der Ein­füh­rung der kom­mu­na­len Geschwin­dig­keits­über­wa­chung im Umfeld von Schu­len und Alten­hei­men Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen durch­füh­ren. Die St.-Getreu-Straße in Bam­berg gehört zu den Stra­ßen, die hier­von betrof­fen ist. Der Park­über­wa­chungs­dienst schreibt zudem auf dem Geh­weg par­ken­de Autos kon­se­quent auf.“

Hier­zu ist festzuhalten:

Die Dich­te der kom­mu­na­len Geschwin­dig­keits­über­wa­chung ist, poli­tisch gewollt, viel zu gering, um spür­ba­re Wir­kung zu ent­fal­ten. Über­dies erfaßt sie ledig­lich deut­li­che Über­schrei­tun­gen der jeweils ange­ord­ne­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit, nicht jedoch der der Situa­ti­on ent­spre­chen­den (§3–1 und §3–2a StVO).

Der Park­über­wa­chungs­dienst geht – nach mei­nen Beob­ach­tun­gen kon­se­quent – an regel­wid­rig auf Geh­we­gen und Rad­ver­kehrs­an­la­gen ste­hen­den Kraft­fahr­zeu­gen vor­bei, auch nach kon­kre­ter Anspra­che. Zahl­rei­che Ein­las­sun­gen der Bam­ber­ger Stadt­ver­wal­tung im elek­tro­ni­schen Bürger„dialog“ bestä­ti­gen die­se Pra­xis zumin­dest ten­den­zi­ell. So heißt es an einer Stel­le: „Eine gene­rel­le Über­prü­fung durch den PÜD und der Poli­zei ist jedoch lei­der nicht mög­lich. Ein Ein­schrei­ten ist allen­falls im Bereich von Feu­er­wehr­zu­fahr­ten mög­lich.“ Dies kommt schon einer Ein­la­dung zum Falsch­par­ken gleich.

Mei­ne Ein­ga­be bezog sich unmiß­ver­ständ­lich nicht nur auf Falsch­par­ken, son­dern auch auf ange­ord­ne­tes Geh­weg­par­ken. Noch im Herbst hat­ten Stadt­ver­wal­tung und Ver­kehrs­se­nats­mehr­heit über­ein­ge­stimmt, sich nicht an gel­ten­des Recht und die dar­aus resul­tie­ren­den Vor­ga­ben für zuläs­si­ges Geh­weg­par­ken hal­ten zu wol­len – eigent­lich ein klas­si­scher Fall für die Kom­mu­nal­auf­sicht, die sich aber in der Ver­gan­gen­heit gleich­falls gewei­gert hat­te, zu die­sem The­ma rechts­kon­for­mes Ver­wal­tungs­han­deln ein­zu­for­dern. Daß die Ver­wal­tung die­sen Aspekt „dis­kret“ ver­schweigt, spricht Bände.

Mei­ne Aus­füh­run­gen hal­te ich in vol­lem Umfang aufrecht.

Schluß­an­mer­kun­gen

Die Hand­lungs­er­for­der­nis­se, sofern nicht im ein­zel­nen auf­ge­führt, erge­ben sich selbst­re­dend aus den dar­ge­stell­ten Kri­tik­punk­ten, wel­che schon in der Ver­gan­gen­heit in vie­len Zusam­men­hän­gen wie­der­holt erör­tert und erläu­tert wor­den waren.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig