GAL fragt, wie Bam­ber­ger Behör­den Ermes­senspiel­räu­me bei Bedürf­ti­gen nutzen

Erhal­ten Bedürf­ti­ge mit erhöh­tem Heiz­be­darf die nöti­ge Hilfe?

Wie wird auf erhöh­ten Heiz­be­darf bei Hart­zIV-Emp­fän­ge­rIn­nen reagiert? Das fragt Tobi­as Rausch von der GAL-Stadt­rats­frak­ti­on in sei­ner jüng­sten Anfra­ge. Die Mate­rie ist durch­aus kom­pli­ziert: Im Rah­men der Kosten­er­stat­tung für die Unter­kunft wird Bedürf­ti­gen auch die Hei­zung gezahlt, aller­dings nicht ohne Limit, son­dern bis zu einer pau­scha­len Obergrenze.

„Das kann aber im Ein­zel­fall zu wenig sein“, erklärt Rausch, „zum Bei­spiel, wenn die Woh­nung nur schlecht gedämmt ist oder wenn jemand auf­grund sei­ner Krank­heit einen erhöh­ten Wär­me­be­darf hat.“ Da die Betrof­fe­nen in sol­chen Fäl­len also nicht so ein­fach mal an den Heiz­ko­sten spa­ren kön­nen, sieht der Gesetz­ge­ber einen Spiel­raum vor, den die zustän­di­ge Behör­de nut­zen kann, um im Ein­zel­fall höhe­re Heiz­ko­sten zu gewäh­ren. Laut münd­li­cher Zusi­che­rung des Job­cen­ters wird dies auch so gehand­habt. Die GAL will nun kon­kret wis­sen, in wie vie­len Fäl­len und aus wel­chen Grün­den es eine Höher­be­wil­li­gung gab oder aber eine sol­che abge­lehnt wurde.