Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Bay­reu­ther Lichtmessmarkt

Der dies­jäh­ri­ge Licht­mess­markt fin­det von Don­ners­tag, 11. Febru­ar, bis Sonn­tag, 14. Febru­ar, auf dem Stadt­parkett in der Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße statt. Der Auf­bau der Ver­kaufs­stän­de beginnt bereits am Mitt­woch, 10. Febru­ar. Geöff­net ist der Licht­mess­markt am Don­ners­tag und Frei­tag von 10 bis 19 Uhr, am Sams­tag von 10 bis 18 Uhr und am Sonn­tag von 11 bis 18 Uhr.

Wegen des Mark­tes wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße bereits am Mitt­woch, 10. Febru­ar, um 10.30 Uhr, zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den Pri­vat­stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se ist frei. Das Rad­fah­ren im Markt­ge­län­de ist ver­bo­ten. Im Zeit­raum der Sper­re ist Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Er muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Rand der Fuß­gän­ger­zo­ne abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße in die Fuß­gän­ger­zo­ne ein­zu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten, so dass Fahr­gas­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten nicht zuge­parkt werden.