Stadt Bay­reuth infor­miert: Ein­tra­gung von Übermittlungssperren

Neu­es Bun­des­mel­de­ge­setz: Ein­woh­ner- und Wahl­amt infor­miert über die Mög­lich­kei­ten für Datenübermittlungssperren

Zum 1. Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res ist das Bun­des­mel­de­ge­setz in Kraft getre­ten. Es ersetzt das bis­her gel­ten­de Baye­ri­sche Mel­de­ge­setz. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben auch wei­ter­hin die Mög­lich­keit, ein­zel­nen regel­mä­ßig oder auf Anfra­ge erfol­gen­den Daten­über­mitt­lun­gen der Mel­de­be­hör­de zu wider­spre­chen. Die nach dem bis­he­ri­gen Mel­de­ge­setz ein­ge­tra­ge­nen Über­mitt­lungs­sper­ren blei­ben bestehen. Hier­auf weist das Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth hin.

Fol­gen­de Wider­spruchs­mög­lich­kei­ten sind für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gegeben:

  • Wider­spro­chen wer­den kann der Über­mitt­lung von Daten an das Bun­des­amt für das Per­so­nal­ma­nage­ment der Bun­des­wehr, das die­se zum Ver­sand von Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al an deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge benö­tigt, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben.
  • Ein Wider­spruch ist auch gegen die Über­mitt­lung von Daten an eine öffent­lich-recht­li­che Reli­gi­ons­ge­sell­schaft mög­lich, der nicht die mel­de­pflich­ti­ge Per­son ange­hört, son­dern deren Familienangehörige.
  • Wer nicht möch­te, dass sei­ne Daten im Zusam­men­hang mit Wah­len oder Abstim­mun­gen an Par­tei­en oder Wäh­ler­grup­pen über­mit­telt wer­den, kann eben­falls Wider­spruch erheben.
  • Glei­ches gilt für die Über­mitt­lung von Daten an Man­dats­trä­ger, an Pres­se und Rund­funk anläss­lich von Alters- oder Ehejubiläen.
  • Wider­spruch ist auch gegen die Über­mitt­lung von Daten an Adress­buch­ver­la­ge für die Her­aus­ga­be ent­spre­chen­der Adress­bü­cher möglich.

Die Ein­tra­gung von Über­mitt­lungs­sper­ren kann per­sön­lich unter Vor­la­ge eines Aus­wei­ses beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, zu fol­gen­den Sprech­zei­ten ver­an­lasst wer­den: Mon­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, Diens­tag von 7.30 Uhr bis 14 Uhr, Mitt­woch von 7.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr, Frei­tag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr. Sie kann auch online über das Bür­ger­por­tal auf der städ­ti­schen Home­page unter www​.buer​ger​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​b​a​y​r​e​u​t​h​/​h​o​m​e​.de vor­ge­nom­men werden.

Der Wider­spruch ist an kei­ne Vor­aus­set­zun­gen gebun­den und braucht nicht begrün­det zu wer­den. Die Ein­rich­tung der Über­mitt­lungs­sper­re sowie deren Auf­he­bung sind kostenfrei.