Gefähr­li­che „Kräu­ter­mi­schung“

Symbolbild Polizei

FORCH­HEIM. „Kräu­ter­mi­schun­gen gefähr­den Ihre Gesund­heit!“ – Die­se Erfah­rung muss­te am Frei­tag­nach­mit­tag ein jun­ges Pär­chen aus dem Land­kreis Bam­berg machen. Der 33-Jäh­ri­ge war am Bahn­hof Forch­heim unter Zuckun­gen zusam­men­ge­bro­chen, sei­ne 31-jäh­ri­ge Beglei­te­rin saß mit einem teil­nahms­lo­sen Gesichts­aus­druck neben ihm. Der von Pas­san­ten alar­mier­te Ret­tungs­dienst brach­te bei­de Per­so­nen in Beglei­tung eines Not­arz­tes ins Kran­ken­haus. Aus­lö­ser für ihren Zustand dürf­te ein vor­an­ge­gan­ge­ner Kon­sum von soge­nann­ten „Kräu­ter­mi­schun­gen“ gewe­sen sein. Was so harm­los klingt, kann nicht nur zur schwe­ren Gesund­heits­schä­den füh­ren, son­dern hat in der Regel auch straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen. So wird auch in die­sem Fall ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts eines Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz eingeleitet.