Jeder drit­te Papa in Bay­reuth nimmt Elternzeit

33,2 Pro­zent der Väter in Bay­reuth neh­men Eltern­zeit – Männ­li­che Eltern­geld­be­zie­her lie­gen unter dem baye­ri­schen Durch­schnitt – Wor­auf beim Antrag zu ach­ten ist

Ins­ge­samt 180 Väter im Stadt­kreis Bay­reuth, deren Kind im Jahr 2013 gebo­ren wur­de, haben Eltern­geld bezo­gen. Gemes­sen an der Gesamt­zahl der gebo­re­nen Kin­der lag deren Anteil bei 33,2 Pro­zent. Somit nutz­te also jeder drit­te Papa die­ses Ange­bot, um sich um die Betreu­ung und Erzie­hung sei­nes Kin­des zu küm­mern. „Die männ­li­chen Eltern­geld­be­zie­her in Bay­reuth lie­gen damit unter dem baye­ri­schen Schnitt von 39,9 Pro­zent“, ver­deut­licht Mar­kus Neu­mei­er von der Kran­ken­kas­se IKK clas­sic, anhand der aktu­el­len Eltern­geld­sta­ti­stik des Sta­ti­sti­schen Bun­des­am­tes. Die durch­schnitt­li­che Bezugs­dau­er lag bei den Vätern bei 2,9 Mona­ten, das durch­schnitt­li­che monat­li­che Eltern­geld bei 1.093 Euro.

Bean­tra­gung des Eltern­gel­des und zustän­di­ge Stellen

Das Eltern­geld muss schrift­lich bei der zustän­di­gen Eltern­geld­stel­le bean­tragt wer­den. Für den Regie­rungs­be­zirk Ober­fran­ken ist dies das Ser­vice­zen­trum in Bay­reuth, Hegel­stra­ße 2, 95447 Bay­reuth. Jeder Eltern­teil kann für sich einen Antrag auf Eltern­geld stel­len. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kin­des gestellt wer­den. Rück­wir­kend wer­den Zah­lun­gen jedoch nur für die letz­ten drei Mona­te vor Beginn des Monats gelei­stet, in dem der Antrag auf Eltern­geld bei der Eltern­geld­stel­le ein­ge­gan­gen ist. Außer­dem gilt: „Bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se besteht die Mit­glied­schaft fort, solan­ge Eltern­geld bezo­gen wird. Aus dem Eltern­geld sind kei­ne Bei­trä­ge zu lei­sten. Die­se Bei­trags­frei­heit gilt jedoch nur für das Eltern­geld selbst, nicht für mög­li­che ande­ren Ein­nah­men“, so Mar­kus Neu­mei­er. Vor Bean­tra­gung des Eltern­gel­des soll­ten sich Ver­si­cher­te bei Ihrer gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung in jedem Fall bera­ten lassen.

Eltern­geld­Plus könn­te sich lohnen

Für Eltern, die Eltern­zeit und Teil­zeit­ar­beit mit­ein­an­der kom­bi­nie­ren möch­ten, lohnt sich Eltern­geld­Plus. Mit den Rege­lun­gen kön­nen Müt­ter und Väter län­ger Eltern­geld bezie­hen, wenn sie nach der Geburt ihres Kin­des Teil­zeit arbei­ten. Sie erhal­ten Eltern­geld­Plus in maxi­mal hal­ber Höhe des Eltern­gel­des, das dem Eltern­teil ohne Ein­kom­men nach der Geburt zustün­de, dafür aber dop­pelt so lan­ge. Aus einem Eltern­geld­mo­nat wer­den so zwei Eltern­geld­Plus-Mona­te. Eltern haben damit auch über den 14. Lebens­mo­nat des Kin­des hin­aus mehr Spiel­raum, die Bedürf­nis­se des Kin­des mit den Anfor­de­run­gen im Beruf zu ver­bin­den. Tei­len sich Vater und Mut­ter die Betreu­ung ihres Kin­des und arbei­ten par­al­lel für vier Mona­te zwi­schen 25 und 30 Wochen­stun­den, erhal­ten sie zudem einen Part­ner­schafts­bo­nus in Form von jeweils vier zusätz­li­chen ElterngeldPlus-Monaten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Eltern­geld sowie einen Eltern­geld­rech­ner fin­den Inter­es­sier­te auf der Inter­net­sei­te www​.fami​li​en​-weg​wei​ser​.de