Stadt Bay­reth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Leer­stra­ße Teil­be­reich Süd“ kann vom 18. Janu­ar bis 18. Febru­ar ein­ge­se­hen werden

Im Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 18. Janu­ar, der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans „Leer­stra­ße Teil­be­reich Süd“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 18. Febru­ar im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr sowie Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der Stadt­rat Bay­reuth hat im März ver­gan­ge­nen Jah­res die Ein­lei­tung des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens „Leer­stra­ße“ beschlos­sen. Statt des im Bereich Schanz ursprüng­lich geplan­ten Pro­jekts eines Nach­bar­schafts­hau­ses und Fami­li­en­zen­trums sind nun als Abschluss der Bebau­ung zwei Punkt­häu­ser mit fünf Nor­mal­ge­schos­sen und jeweils einem zurück­ge­setz­ten Staf­fel­ge­schoss vor­ge­se­hen. In sei­ner Sit­zung Ende Dezem­ber hat der Stadt­rat einer Auf­tei­lung des Gel­tungs­be­reichs in einen Teil­be­reich Süd und einen Teil­be­reich Nord zugestimmt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr sowie mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich oder münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.