Land­kreis Kro­nach, HWK, IHK und Agen­tur für Arbeit set­zen ein Zei­chen zur Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen in den Arbeitsmarkt

Gemein­sa­me Ver­ein­ba­rung zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen unterzeichnet

Auch wenn die geord­ne­te Auf­nah­me und Regi­strie­rung von Flücht­lin­gen aktu­ell im Fokus ste­hen, so müs­sen bereits jetzt Maß­nah­men zur Vor­be­rei­tung der beruf­li­chen Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen unter­nom­men wer­den. In Ober­fran­ken sind aktu­ell 8.879 Flücht­lin­ge unter­ge­bracht, davon sind 1.031 unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge. Im Land­kreis Kro­nach befin­den sich aktu­ell 512 Flücht­lin­ge, davon ca. 40 unbe­glei­te­te Flücht­lin­ge in Ein­rich­tun­gen der Jugendhilfe.

Auf Initia­ti­ve der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken und der Indu­strie- und Han­dels­kam­mer für Ober­fran­ken Bay­reuth haben am Diens­tag, 12. Janu­ar 2016, der Land­kreis Kro­nach, die HWK für Ober­fran­ken, die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth und die Agen­tur für Arbeit Bam­berg – Coburg eine „Ver­ein­ba­rung zur Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen in beruf­li­che Aus­bil­dung und in den Arbeits­markt“ im Kro­na­cher Land­rats­amt unter­zeich­net. Ziel ist es, jun­gen Flücht­lin­gen, die noch auf eine Ent­schei­dung zu ihren Asyl­ver­fah­ren war­ten und bereits einen Aus­bil­dungs­platz gefun­den haben, zu ermög­li­chen, die­se Aus­bil­dung auch abzu­schlie­ßen und bei erfolg­rei­cher Aus­bil­dung auch ein Auf­ent­halts­recht zu erhal­ten. Damit wird vom Ermes­sens­spiel­raum, den das deut­sche Aus­län­der­recht den Behör­den zuge­steht, Gebrauch gemacht und somit zusätz­li­che Rechts­si­cher­heit für Betrie­be und Flücht­lin­ge geschaffen.

Die beste Grund­la­ge für eine gelin­gen­de Inte­gra­ti­on ist die zügi­ge Auf­nah­me einer Beschäf­ti­gung oder einer Aus­bil­dung. Mit der Unter­zeich­nung der gemein­sa­men Ver­ein­ba­rung ver­pflich­ten sich die Aus­län­der­be­hör­den des Land­krei­ses Kro­nach grund­sätz­lich jun­gen Asyl­be­wer­bern eine Dul­dung auch ohne Auf­ent­halts­sta­tus aus­zu­spre­chen, wenn sie eine Aus­bil­dung begin­nen oder begon­nen haben. Außer­dem ist in der Ver­ein­ba­rung fest­ge­setzt, dass Flücht­lin­ge auch nach Been­di­gung einer Aus­bil­dung eine Auf­ent­halts- und Arbeits­er­laub­nis erhal­ten, sofern sie eine Beschäf­ti­gung im erlern­ten Beruf auf­neh­men. Die Rechts­si­cher­heit für Flücht­lin­ge und die aus­bil­den­den Betrie­be spielt hier­bei eine gro­ße Rol­le. Wenn ein Betrieb bereit ist, einen Flücht­ling aus­zu­bil­den, muss er auch die Sicher­heit haben, dass der Flücht­ling einer­seits die i. d. R. drei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung ord­nungs­ge­mäß durch­lau­fen kann und ande­rer­seits auch nach der Aus­bil­dung grund­sätz­lich im erlern­ten Beruf wei­ter beschäf­tigt wer­den darf. Die heu­te unter­zeich­ne­te Erklä­rung nutzt den Ermes­senspiel­raum des Aus­län­der­rechts aus und schafft so für Betrie­be wie Flücht­lin­ge die best­mög­li­che Per­spek­ti­ve für eine rasche Integration.

Die Unter­zeich­nung der Ver­ein­ba­rung zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen ist daher ein wich­ti­ges Signal, wel­ches Land­kreis, HWK, IHK und die Agen­tur für Arbeit gemein­sam set­zen und so jun­gen Flücht­lin­gen ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus eine beruf­li­che Per­spek­ti­ve bie­ten, so die betei­lig­ten Partner.

Die Erklä­rung wur­de gemein­sam unter­zeich­net von

  • dem Land­kreis Kro­nach, ver­tre­ten durch Land­rat Oswald Marr,
  • der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, ver­tre­ten durch Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer und Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler,
  • der Indu­strie- und Han­dels­kam­mer für Ober­fran­ken Bay­reuth, ver­tre­ten durch Prä­si­dent Heri­bert Trunk und Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Chri­sti Degen,
  • der Agen­tur für Arbeit Bam­berg – Coburg, ver­tre­ten durch Bri­git­te Glos, Vor­sit­zen­de
    der Geschäftsführung,
  • der Kreis­hand­wer­ker­schaft Kro­nach, ver­tre­ten durch Kreis­hand­werks­mei­ster Hein­rich Schnei­der und
  • dem IHK-Gre­mi­um Kro­nach, ver­tre­ten durch den Vor­sit­zen­den Hans Reb­han.