Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Frick­a­stra­ße“ – Ent­wurfs­pla­nung kann ab 11. Janu­ar ein­ge­se­hen werden

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt in der Zeit vom 11. Janu­ar bis ein­schließ­lich 8. Febru­ar der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Frick­a­stra­ße“ öffent­lich zur Ein­sicht aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Zim­mer 908, wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Die frag­li­chen Grund­stücke lie­gen der­zeit brach. Der aktu­el­le Flä­chen­nut­zungs­plan der Stadt Bay­reuth sieht eine per­spek­ti­vi­sche Ver­wer­tung als Wohn­bau­flä­chen vor. Der Stadt­rat Bay­reuth hat in sei­ner Sit­zung Ende Novem­ber der Ent­wurfs­pla­nung des Stadt­bau­re­fe­rats zuge­stimmt und die Ein­lei­tung des erfor­der­li­chen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens beschlos­sen. Mit der Pla­nung soll eine städ­te­bau­li­che Neu­ord­nung und maß­vol­le bau­li­che Ver­dich­tung ermög­licht wer­den. Damit räumt die Stadt der Erschlie­ßung von Bau­lücken, der Mobi­li­sie­rung von geeig­ne­ten Brach­flä­chen und der Nut­zung von Bau­land­re­ser­ven in bereits erschlos­se­nen Gebie­ten Vor­rang vor der Erschlie­ßung neu­er Sied­lungs­flä­chen im Außen­be­reich ein.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.