Stadt Bay­reuth senkt Schmutzwassergebühr

Im Ver­gleich der kreis­frei­en Städ­te Bay­erns erhebt Bay­reuth die gering­sten Schmutz­was­ser- und Niederschlagswassergebühren

Gute Nach­rich­ten für Bay­reuths Gebüh­ren­zah­ler: Die Stadt soll zum Jah­res­be­ginn 2016 die Schmutz­was­ser­ge­bühr sen­ken. Die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr bleibt unver­än­dert. Die­se Emp­feh­lung hat der Haupt- und Finanz­aus­schuss des Stadt­rats in sei­ner jüng­sten Sit­zung beschlos­sen. Abschlie­ßend wird das Stadt­rats­ple­num Mit­te Dezem­ber über die Gebüh­ren­sen­kung entscheiden.

Die Vor­kal­ku­la­ti­on bei­der Gebüh­ren für die kom­men­den vier Jah­re hat nach Anga­ben des Rat­hau­ses erge­ben, dass die Schmutz­was­ser­ge­bühr von 1,42 Euro um vier Cent auf 1,38 Euro pro Kubik­me­ter Frisch­was­ser­ver­brauch redu­ziert wer­den kann. Die Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr bleibt unver­än­dert bei 0,32 Euro pro Qua­drat­me­ter befe­stig­ter Flä­che. Durch Opti­mie­rung der Unter­halts­ar­bei­ten und der Betriebs­ab­läu­fe wur­den Betriebs­ko­sten ein­ge­spart. Die dar­aus resul­tie­ren­de Kosten­re­du­zie­rung kommt den Bay­reu­ther Gebüh­ren­zah­lern unmit­tel­bar zugute.

Ein Ver­gleich der Gebüh­ren der kreis­frei­en Städ­te in Bay­ern zeigt, dass die Stadt Bay­reuth die gering­ste Schmutz- und Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr hat. Die Stadt Bam­berg bei­spiels­wei­se ver­langt von ihren Bür­gern 0,38 Euro pro Qua­drat­me­ter Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr und eine Schmutz­was­ser­ge­bühr in Höhe von 2,07 Euro pro Kubik­me­ter Frischwasserverbrauch.

Auch im bun­des­wei­ten Ver­gleich ist Bay­reuth mit sei­nen Gebüh­ren Spit­ze. Ver­gleicht man die jähr­li­chen Kosten für ein Grund­stück eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses mit 190 Qua­drat­me­tern befe­stig­ter Flä­chen und einem 4‑Per­so­nen-Haus­halt mit einem Ver­brauch von 100 Kubik­me­tern Frisch­was­ser mit dem Bun­des­durch­schnitt, so zahlt eine 4‑köpfige Fami­lie in Bay­reuth 281,60 Euro pro Jahr. Im Bun­des­durch­schnitt betra­gen die Kosten rund 500 Euro im Jahr. Bemer­kens­wert ist dabei, dass die Stadt Bay­reuth kei­ne Grund­ge­bühr und kei­ne Umla­ge bei Inve­sti­ti­ons­maß­nah­men erhebt. Sämt­li­che Kosten sind durch die ohne­hin nied­ri­gen Gebüh­ren abgedeckt.