Bam­ber­ger GAL will nach 30 Jah­ren PÜD Bilanz ziehen

Park­über­wa­chungs­dienst soll sich ver­kehrs­po­li­ti­scher Dis­kus­si­on im Stadt­rat stellen

Im näch­sten Jahr wird der Bam­ber­ger PÜD (Park­über­wa­chungs­dienst) 30 Jah­re alt. Das ist nach Mei­nung der GAL-Stadt­rats­frak­ti­on durch­aus ein Grund zum Fei­ern, denn die Beschäf­tig­ten des PÜD lei­sten eine wert­vol­le Arbeit, wenn es dar­um geht, den par­ken­den Ver­kehr zu ord­nen und zu lenken.

GAL-Stadt­rä­tin Ger­trud Leu­mer und ihr Kol­le­ge Tobi­as Rausch wol­len trotz­dem die bis­he­ri­ge Pra­xis der Park­über­wa­chung bilan­zie­ren und die Auf­ga­ben des PÜD eva­lu­ie­ren. Sie stell­ten dazu nun einen Antrag auf Dis­kus­si­on im Ver­kehrs­se­nat. Die bei­den Grü­nen wol­len wis­sen, wo, wann und mit wel­cher per­so­nel­len Aus­stat­tung die Ein­sät­ze des PÜD lau­fen und wel­che Hand­lungs­spiel­räu­me bei der Ahn­dung von Park­ord­nungs­wid­rig­kei­ten bestehen bzw. nach wel­chen Kri­te­ri­en sie aus­ge­übt wer­den. Leu­mer und Rausch fra­gen auch danach, wel­che Anstren­gun­gen – abge­se­hen von der Park­über­wa­chung – noch von der Stadt unter­nom­men wer­den, um Falsch­par­ken zu verhindern.

Die GAL will mit der ver­kehrs­po­li­ti­schen Dis­kus­si­on errei­chen, dass Auf­ga­ben und Zie­le des PÜD über­dacht und falls nötig neu justiert werden.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Gera­de­zu bei­spiel­haft fin­det sich im elek­tro­ni­schen soge­nann­ten „Bür­ger­dia­log“ der Stadt Bam­berg unter der Über­schrift „Zugang Fuss/​Rad/​Rollatorweg immer wie­der zuge­parkt (ID 2684)“ nach­fol­gend in Aus­zü­gen wie­der­ge­ge­be­ner Eintrag:

    „Josef-Man­ger-Stra­ße, Höhe Carl-Mei­nelt-Weg. Der besag­te Weg, der spä­ter in die Gut­hs-Muths-Stra­ße mün­det (roter Belag) ist sehr oft zugeparkt.

    Oft ste­hen drei PKW ‑dann ist gar kein Durch­kom­men mehr, weder Räder, Kin­der­wa­gen, Men­schen mit Rol­la­to­ren kom­men da durch.

    Auch wenn nur zwei PKW ste­hen und ent­spre­chen­den Abstand haben, ist ein Durch­kom­men nicht immer gewährleistet. …

    In die­ser Gegend woh­nen zum einen sehr vie­le Men­schen zum ande­ren vie­le älte­re, die mit dem Rol­li unter­wegs sind. Auch pas­sie­ren vie­le Räder die­se Strecke, weil sie zum Hal­len­bad, Frei­bad und eini­gen Sta­di­en führt und auch die Hand­werks­kam­mer, und Strecken der rad­fah­ren­den Schul­kin­der zur Starkenfeldstr./Berliner Ring (DG, Eichen­dorff und STauf­fen­berg) ist.

    Es kann wohl nicht sein, dass man sich zu Fuss oder Rad oder Rol­li durch die ver­schis­se­nen Baum­schei­ben kämp­fen muss. Das Betre­ten der Baum­schei­ben dürf­te für Bäu­me auch nicht gesund sein.

    Wir, die Anwoh­ner, bit­ten um Abhilfe.“

    Die Ant­wort der Stadt­ver­wal­tung ist entlarvend:

    „Die­se Situa­ti­on basiert lei­der auf­grund der Moral eini­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sodass dies ein Hin­der­nis für Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit Kin­der­wä­gen sowie mit Rol­la­to­ren dar­stellt. Aus Sicht des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes gibt es die­ses Pro­blem lei­der an vie­len Stel­len im Stadt­ge­biet. Grund­sätz­lich ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass das Par­ken auf Geh­we­gen ver­bo­ten ist. Eine gene­rel­le Über­prü­fung durch den PÜD und der Poli­zei ist jedoch lei­der nicht mög­lich. Ein Ein­schrei­ten ist allen­falls im Bereich von Feu­er­wehr­zu­fahr­ten möglich.“

    Der Ein­trag wur­de nicht, wie bei ver­meint­lich „harm­lo­sen“ Anlie­gen üblich, unmit­tel­bar, son­dern erst mit der Ant­wort etli­che Tage spä­ter ver­öf­fent­licht. So stand er auf einer hin­te­ren Bild­schirm­sei­te und wird von vie­len daher gar nicht wahr­ge­nom­men wor­den sein. Bei der Stadt­ver­wal­tung „kri­tisch“ erschei­nen­den Sach­ver­hal­ten ist das eine bekann­te Verfahrensweise.

    All­ge­mein ist zu beob­ach­ten: Der PÜD kon­trol­liert aufs Schärf­ste, ob auf aus­ge­wie­se­nen Stell­plät­zen die Regeln ein­ge­hal­ten wer­den (Park­schein, Park­schei­be, Bewoh­ner­aus­weis). Manch­mal bleibt kaum die Zeit, den Park­schein zu besor­gen. Rück­sichts­los und ver­kehrs­ge­fähr­dend zuge­stell­te Geh­we­ge und Rad­ver­kehrs­an­la­gen inter­es­sie­ren ihn hin­ge­gen nicht. Die Mit­ar­bei­ter wei­gern sich auch auf direk­te Anspra­che hin, in der­ar­ti­gen Fäl­len tätig zu werden.

    Für die Lan­ge Stra­ße hat die Stadt­ver­wal­tung im „Bür­ger­dia­log“ sogar aus­drück­lich ein­ge­räumt, daß sie die mar­kier­ten Rad­ver­kehrs­an­la­gen wie Berei­che mit ein­ge­schränk­tem Hal­te­ver­bot betrach­tet (Be- und Ent­la­den „erlaubt“).

    Daß der PÜD wert­vol­le Arbeit lei­stet, kann mit­hin nur sehr ein­ge­schränkt behaup­tet wer­den: Er sorgt für die ord­nungs­ge­mä­ße Nut­zung bewirt­schaf­te­ter Stellplätze.

    Für die Ver­kehrs­si­cher­heit hin­ge­gen, zumin­dest, soweit die Belan­ge nicht moto­ri­sier­ter Ver­kehrs­teil­neh­mer berührt sind, fühlt er sich offen­kun­dig nicht zustän­dig. Dar­in unter­schei­det er sich übri­gens nicht von der hie­si­gen Polizei.