Bam­ber­ger GAL: Jugend­so­zi­al­ar­beit an Berufs­schu­len ab 2016 möglich

Stadt­ver­wal­tung ging von 2017 aus – „unzu­rei­chen­de Recher­che“ auf Kosten der Schüler

Die GAL will dafür sor­gen, dass es Jugend­so­zi­al­ar­beit (JaS) an Berufs­schu­len mög­lichst schon ab dem näch­sten Schul­jahr gibt. „Wenn das klappt, dann ist das lei­der nicht der Stadt­ver­wal­tung zu ver­dan­ken“, so der jugend­po­li­ti­sche GAL-Spre­cher Tobi­as Rausch. Denn erst durch das Nach­fra­gen der GAL im Sozi­al­mi­ni­ste­ri­um in Mün­chen wur­den die nöti­gen Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt, die besa­gen, dass eine sofor­ti­ge Antrag­stel­lung mög­lich ist.

Zuvor war das The­ma mehr­fach in den Jugend­hil­fe­aus­schüs­sen von Stadt und Land­kreis behan­delt wor­den, denn die Berufs­schu­len wer­den von einem gemein­sa­men Zweck­ver­band getra­gen. „Man war sich zu jedem Zeit­punkt einig, dass JaS not­wen­dig ist und so bald wie mög­lich bean­tragt wer­den soll“, erin­nert sich Rausch. Doch von der Stadt­ver­wal­tung wur­de behaup­tet, dass Antrag­stel­lun­gen auf För­der­gel­der durch den Frei­staat immer nur zum 1. Sep­tem­ber ein­zu­rei­chen sei­en und dann für das fol­gen­de Schul­jahr bewil­li­get wür­den. In Stadt­rat und Stadt­ver­wal­tung gab man sich mit einem Start zum Schul­jahr 2017/18 zufrie­den. Die GAL hin­ge­gen hak­te nach.

„Tat­säch­lich stimmt die­se Aus­kunft ein­fach nicht“, stellt Petra Fried­rich, GAL-Ver­tre­te­rin im Zweck­ver­band Berufs­schu­len, fest. „Dass eine Frak­ti­on erst selbst im Mini­ste­ri­um nach­fra­gen muss, um die rich­ti­gen Fak­ten zu bekom­men, trägt nicht gera­de zum Ver­trau­en in die Stadt­ver­wal­tung bei.“ Rich­tig ist laut GAL, dass zwei Mal im Jahr Anträ­ge bewil­ligt wer­den, der­zeit auf­grund des gro­ßen Bedarfs – auch wegen der Flücht­lin­ge – sogar noch öfter. „Die dürf­ti­ge Recher­che­ar­beit im Rat­haus hat wert­vol­le Zeit geko­stet, zum Nach­teil der Jugend­li­chen und Lehr­kräf­te an den Berufs­schu­len“, kom­men­tiert Tobi­as Rausch. Er und sei­ne Kol­le­gin bean­tra­gen nun, bald­mög­lichst einen ent­schei­dungs­rei­fen Antrag in Mün­chen ein­zu­rei­chen, so dass spä­te­stens zum Schul­jahr 2016/17 mit der JaS begon­nen wer­den kann, und nicht noch fast zwei Jah­re gewar­tet wer­den muss.