Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH: Erklä­rung aus dem Aufsichtrat

Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH und Herr Prof. Dr. Höher haben sich im bei­der­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men getrennt. Im Rah­men die­ser ein­ver­nehm­li­chen Tren­nung konn­ten auch die fach­theo­re­ti­sche Dis­kus­si­on und die Vor­wür­fe, die im Zusam­men­hang mit der Ein­füh­rung des mini­mal­in­va­si­ven Herz­klap­pen­er­sat­zes (TAVI) und der Beatmungs­dau­er ent­stan­den sind, geklärt und aus­ge­räumt wer­den. Über den wei­te­ren Inhalt der Ver­ein­ba­rung haben die Par­tei­en Still­schwei­gen vereinbart.