Stadt, Land­kreis, HWK und IHK set­zen ein Zei­chen zur Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen in den Arbeitsmarkt

Gemein­sa­me Ver­ein­ba­rung zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen unterzeichnet

Auch wenn die geord­ne­te Auf­nah­me und Regi­strie­rung von Flücht­lin­gen aktu­ell im Fokus ste­hen, so müs­sen bereits jetzt Maß­nah­men zur Vor­be­rei­tung der beruf­li­chen Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen unter­nom­men wer­den. In Ober­fran­ken sind aktu­ell 9.068 Flücht­lin­ge unter­ge­bracht, davon sind 1.021 unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge. In Stadt und Land­kreis Coburg befin­den sich aktu­ell 1.081 Flücht­lin­ge, davon 169 unbe­glei­te­te Flücht­lin­ge in Ein­rich­tun­gen der Jugendhilfe.

Auf Initia­ti­ve der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken und der IHK zu Coburg haben am Diens­tag, 24. Novem­ber 2015, die Stadt Coburg, der Land­kreis Coburg, die HWK für Ober­fran­ken und die IHK zu Coburg eine „Ver­ein­ba­rung zur Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen in beruf­li­che Aus­bil­dung und in den Arbeits­markt“ in der Regi­ments­stu­be des Cobur­ger Rat­hau­ses unter­zeich­net. Ziel ist es, Beschäf­ti­gungs­per­spek­ti­ven für jun­ge Flücht­lin­ge ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus zu erschlie­ßen und vom Ermes­sens­spiel­raum, den das deut­sche Aus­län­der­recht den Behör­den zuge­steht, Gebrauch zu machen und somit zusätz­li­che Rechts­si­cher­heit für Betrie­be und Flücht­lin­ge zu schaffen.

Die beste Grund­la­ge für eine gelin­gen­de Inte­gra­ti­on ist die zügi­ge Auf­nah­me einer Beschäf­ti­gung oder einer Aus­bil­dung. Mit der Unter­zeich­nung der gemein­sa­men Ver­ein­ba­rung ver­pflich­ten sich die Aus­län­der­be­hör­den von Stadt und Land­kreis Coburg grund­sätz­lich jun­gen Asyl­be­wer­bern eine Dul­dung auch ohne Auf­ent­halts­sta­tus aus­zu­spre­chen, wenn sie eine Aus­bil­dung begin­nen oder begon­nen haben. Außer­dem ist in der Ver­ein­ba­rung fest­ge­setzt, dass Flücht­lin­ge auch nach Been­di­gung einer Aus­bil­dung eine Auf­ent­halts­er­laub­nis erhal­ten, sofern sie eine Beschäf­ti­gung im erlern­ten Beruf auf­neh­men. Die Rechts­si­cher­heit für Flücht­lin­ge und die aus­bil­den­den Betrie­be spielt hier­bei eine gro­ße Rol­le. Wenn ein Betrieb bereit ist, einen Flücht­ling aus­zu­bil­den, muss er auch die Sicher­heit haben, dass der Flücht­ling einer­seits die i. d. R. drei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung ord­nungs­ge­mäß durch­lau­fen kann und ande­rer­seits auch nach der Aus­bil­dung grund­sätz­lich im erlern­ten Beruf wei­ter beschäf­tigt wer­den darf. Die heu­te unter­zeich­ne­te Erklä­rung nutzt den Ermes­senspiel­raum des Aus­län­der­rechts aus und schafft so für Betrie­be wie Flücht­lin­ge die best­mög­li­che Per­spek­ti­ve für eine rasche Integration.

Die Unter­zeich­nung der Ver­ein­ba­rung zur Arbeits­markt­in­te­gra­ti­on von Flücht­lin­gen ist daher ein wich­ti­ges Signal, wel­ches Stadt, Land­kreis, HWK und IHK gemein­sam set­zen und so jun­gen Flücht­lin­gen ohne siche­ren Auf­ent­halts­sta­tus eine beruf­li­che Per­spek­ti­ve bie­ten, so die betei­lig­ten Partner.

Die Erklä­rung wur­de gemein­sam unter­zeich­net von

  • der Stadt Coburg, ver­tre­ten durch Ober­bür­ger­mei­ster Nor­bert Tes­s­mer,
  • dem Land­kreis Coburg, ver­tre­ten durch Land­rat Micha­el Busch,
  • der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, ver­tre­ten durch Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer und Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler,
  • der Kreis­hand­wer­ker­schaft Coburg, ver­tre­ten durch Kreis­hand­werks­mei­ster Jens Beland und
  • der Indu­strie- und Han­dels­kam­mer zu Coburg, ver­tre­ten durch Prä­si­dent Fried­rich Her­dan und Haupt­ge­schäfts­füh­rer Sieg­mar Schna­bel.

Unterzeichnung_​CO: Star­kes Bünd­nis für die Inte­gra­ti­on von jun­gen Flücht­lin­gen in beruf­li­che Aus­bil­dung. Von links im Bild: HWK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler, Land­rat Micha­el Busch, Kreis­hand­werks­mei­ster Jens Beland, Ober­bür­ger­mei­ster Nor­bert Tes­s­mer, IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Sieg­mar Schna­bel, IHK-Prä­si­dent Fried­rich Her­dan und HWK-Prä­si­dent Tho­mas Zimmer.