Aus­ein­an­der­set­zung endet in Schlä­gen und Messerstichen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

BAY­REUTH. Bei einer Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen drei jun­gen Bay­reu­thern erlitt ein 27-jäh­ri­ger Mann am Don­ners­tag­abend Stich­ver­let­zun­gen und Prel­lun­gen, die er im Kran­ken­haus behan­deln las­sen muss­te. Ein gleich­alt­ri­ger Mann wur­de inzwi­schen in Unter­su­chungs­haft genom­men, der Haft­be­fehl gegen die 24 Jah­re alte Lebens­ge­fähr­tin des Fest­ge­nom­me­nen wur­de unter stren­gen Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt. Die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth ermit­telt nun gegen bei­de wegen ver­such­ten Tot­schlags bzw. gefähr­li­cher Körperverletzung.

Kurz vor 19.30 Uhr gerie­ten die drei Bewoh­ner eines Anwe­sens in der Justus-Lie­big-Stra­ße anein­an­der. Im bis­lang im Ein­zel­nen noch unkla­ren Ver­lauf der Aus­ein­an­der­set­zung trak­tier­ten sich die Kon­tra­hen­ten unter ande­rem mit einem Mes­ser. Hier­bei erlitt einer der Streit­häh­ne Stich­ver­let­zun­gen, die im Kran­ken­haus sta­tio­när behan­delt wer­den muss­ten. Die bei­den wei­te­ren Betei­lig­ten zogen sich eben­falls Ver­let­zun­gen zu. Die Kri­po Bay­reuth hat vor Ort die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und hier­bei auf Wei­sung der Staats­an­walt­schaft die Spe­zia­li­sten des Insti­tuts für Rechts­me­di­zin mit einbezogen.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging am Frei­tag gegen den 27-Jäh­ri­gen Unter­su­chungs­haft­be­fehl. Der Haft­be­fehl gegen sei­ne Lebens­ge­fähr­tin wur­de unter stren­gen Auf­la­gen außer Voll­zug gesetzt. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft dau­ern an.