Neue Rege­lun­gen für die Anlie­fe­rung von Iso­lier­ma­te­ria­li­en am Ent­sor­gungs­zen­trum Depo­nie Gosberg

Ab sofort gel­ten neue Anlie­fe­rungs­be­din­gun­gen für alle Iso­lier­ma­te­ria­li­en. Die­se müs­sen in Zukunft in Big Bags ver­packt, kom­plett ver­schlos­sen, staub­dicht und zuge­bun­den sein. Andern­falls wer­den die Iso­lier­ma­te­ria­li­en nicht angenommen.

Sind alte Dämm- oder Iso­lier­ma­te­ria­li­en zu ent­sor­gen, ver­packen Sie die­se am besten bereits an der Bau­stel­le in gewe­be­ver­stärk­te Säcke (Big Bags). Denn von den Fasern kann eine Gesund­heits­ge­fahr aus­ge­hen. Bei­spie­le: künst­li­che Mine­ral­fa­sern (KMF), Iso­lier­mat­ten aus Glas­wol­le, Dämm­plat­ten aus Steinwolle.

Die Big Bags (Grö­ße 90 cm x 90 cm x 120 cm) für Iso­lier­ma­te­ria­li­en sind für 6,00 Euro pro Stück am Ent­sor­gungs­zen­trum Depo­nie Gos­berg erhält­lich. Die Depo­nie­ge­bühr beträgt 148,00 Euro / t . Sie wird antei­lig nach Gewicht berechnet.

Für alle gewerb­li­chen Anlie­fe­rer, mit Anlie­fe­rungs­men­gen von mehr als zwei Ton­nen pro Jahr, gel­ten für gefähr­lich ein­ge­stuf­te künst­li­che Mine­ral­fa­sern (KMF AVV-Nr. 170603*) die Vor­schrif­ten der Nach­weis­ver­ord­nung. Das erfor­der­li­che Ent­sor­gungs­nach­weis­ver­fah­ren wird auf elek­tro­ni­schem Wege durch­ge­führt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu erhal­ten Sie bei der Fach­stel­le für Abfall­recht am Land­rats­amt Forch­heim unter der E‑Mailadresse umweltschutz@​lra-​fo.​de.