GAL will grü­ne Akzen­te im Haus­halt set­zen – ins­be­son­de­re Bam­berg-Ost soll profitieren

Rad­ver­kehr, Gar­ten­bau und Bür­ger-Wohn­pro­jek­te auf dem Konversionsgelände

Der Haus­halts­ent­wurf für 2016 wird zwar erst Mit­te Novem­ber vor­ge­legt, aber die GAL hat bereits eini­ge poli­ti­sche Pfäh­le dort ein­ge­steckt, wo sie Gel­der ein­set­zen will. An vor­der­ster Stel­le steht dabei der Rad­ver­kehr mit zwei Pro­jek­ten: Seit meh­re­ren Jah­ren immer wie­der von der GAL bean­tragt und nun hof­fent­lich end­lich aus­sichts­reich ist der Aus­bau des Rad­ver­kehrs am Regens­bur­ger Ring, wo der jetzt bestehen­de Zwei-Rich­tungs­rad­weg längst nicht mehr den ver­kehrs­recht­li­chen Vor­schrif­ten ent­spricht und bei zuneh­men­der Nut­zung durch die Beschäf­tig­ten und Stu­die­ren­den der ERBA-Uni­ver­si­tät immer gefähr­li­cher wird. Auch die Neu­ge­stal­tung der Lan­gen Stra­ße (inklu­si­ve Rad­ver­kehr) steht bei der GAL oben auf der Liste. „Da wird zwar ver­mut­lich im Haus­halts­ent­wurf etwas ein­ge­plant“, meint GAL-Stadt­rat Peter Gack, „aber wir müs­sen wach­sam sein, dass dies auch tat­säch­lich und zwar aus­rei­chend im Haus­halts­be­schluss bleibt.“ Maß­nah­men sei­en drin­gend notwendig.

Zur Unter­stüt­zung der Gärt­ner­stadt wol­len die Grü­nen einen Fonds „Erwerbs­gärt­ne­rei im Welt­kul­tur­er­be“ auf­le­gen. Dazu betont GAL-Stadt­rä­tin Ger­trud Leu­mer, dass der urba­ne Gar­ten­bau eine tra­gen­de Säu­le das Welt­kul­tur­er­bes sei, „und zwar wesent­lich die funk­tio­nie­ren­den Erwerbs­be­trie­be und nicht nur Muse­ums- oder Schre­ber­gär­ten.“ Genau die­se Erwerbs­tä­tig­keit müs­se aber ent­spre­chend geför­dert wer­den, da sie in der Stadt heut­zu­ta­ge weit weni­ger leicht umzu­set­zen sei als noch vor Jahr­zehn­ten. „Da die Gärt­ne­rei­en beim Was­ser­ver­brauch eben­so viel zah­len müs­sen wie jeder Pri­vat­mann in sei­ner Woh­nung fürs Zäh­ne­put­zen, könn­te hier ein Zuschuss hel­fen“, meint sie. Außer­dem schlägt Leu­mer eine Prä­mie für Gar­ten­bau auf den inner­städ­ti­schen Fel­der von April bis Okto­ber vor, „denn häu­fig las­sen Gärt­ner­fa­mi­li­en die Flä­chen lie­ber brach lie­gen, weil der Gar­ten­bau finan­zi­ell kei­nen gro­ßen Gewinn ver­spricht.“ Allein schon in der Auf­wer­tung und Wert­schät­zung der Erwerbs­gärt­ne­rei durch einen sol­chen Fonds sieht Leu­mer ein wich­ti­ges Signal.

Für die Ent­wick­lung des Kon­ver­si­ons­ge­län­des will die GAL eine Unter­stüt­zung inno­va­ti­ver Wohn­pro­jek­te wie etwa Mehr­ge­ne­ra­tio­nen-Woh­nen, fle­xi­bles Woh­nen, inter­kul­tu­rel­les Woh­nen, Gemein­schafts­nut­zun­gen usw. „Sol­che Bür­ger­pro­jek­te kön­nen durch ein Pro­gramm ange­scho­ben wer­den, das rechts­an­walt­li­che Bera­tung, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch oder Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen finan­ziert“, erklärt Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ursu­la Sowa. Auch ein Bür­ge­rIn­nen­bü­ro als Anlauf­stel­le vor Ort kann sie sich vor­stel­len, das Pro­jek­te ver­netzt, koor­di­niert und Nach­bar­schaft organisiert.

Wei­te­re grü­ne Akzen­te will die GAL-Stadt­rats­frak­ti­on set­zen, die vor­wie­gend in Bam­berg-Ost ange­sie­delt sind: die ener­ge­ti­sche Sanie­rung der Blau­en Schu­le, das Stadt­teil-Pro­jekt „Löwen­zahn“ in der Star­ken­feld­stra­ße und mehr Asyl­so­zi­al­be­ra­tung bzw. Unter­stüt­zung für das Ehren­amt in der Flüchtlingshilfe.

„Zu erwar­ten sind dann wie­der die übli­chen Anträ­ge der ande­ren Frak­tio­nen über Zuschüs­se für Cha­peau Claque und den Spiel­platz­etat, die jedes Jahr absicht­lich nicht im Haus­halts­ent­wurf ent­hal­ten sind, um als Spiel­wie­se für die gro­ßen Frak­tio­nen zu die­nen“, fügt Ursu­la Sowa noch hin­zu. „Wie spie­len dann halt mit und unter­stüt­zen die Anträ­ge der Kol­le­gen wie gewohnt jedes Jahr, weil es in der Sub­stanz rich­tig ist, auch wenn die­ses Ver­fah­ren ein leicht durch­schau­ba­res Polit­ma­nö­ver ist.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Zwar ist die Auf­he­bung des rechts­wid­rig als benut­zungs­pflich­tig ange­leg­ten und gefähr­li­chen Zwei­rich­tungs­rad­wegs ent­lang des Regens­bur­ger Rings und der Maga­zin­stra­ße zwin­gend erfor­der­lich – und müß­te ohne Wenn und Aber jetzt und sofort erfol­gen, unab­hän­gig von jeg­li­cher künf­ti­gen Neugestaltung.

    Die bekannt­ge­wor­de­nen Plä­ne der künf­ti­gen Rad­ver­kehrs­füh­rung über­zeu­gen nicht. Sie sehen nur vor, was nach recht­li­chem Stand das Min­dester­for­der­li­che bedeu­tet, um ggf. juri­stisch akzep­tiert zu wer­den. Mit siche­rer Ver­kehrs­ge­stal­tung haben sie wenig, mit För­de­rung des Rad­ver­kehrs abso­lut nichts zu tun.

    Die All­ge­mei­ne Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO sieht vor, daß benut­zungs­pflich­ti­ge Rad­we­ge (dazu zäh­len auch Rad­fahr­strei­fen) – ggf. über die recht­li­chen Regel­ma­ße hin­aus – einen den gewünsch­ten Ver­kehrs­be­dürf­nis­sen ent­spre­chen­den Quer­schnitt benö­ti­gen. Im Umkehr­schluß bedeu­tet das: Wer­den nur Regel- oder Min­dest­ma­ße erfüllt oder nicht ein­mal das, ist stär­ke­rer Rad­ver­kehr nicht gewollt. Doch die frag­li­che Strecke ist eine Haupt­ach­se für das Fahr­rad, nicht zuletzt bedingt durch die Stand­or­te der Universität.

    Der Stra­ßen­zug ist ins­ge­samt recht über­sicht­lich, eine grö­ße­re Gefah­ren­la­ge nicht erkenn­bar. Von daher wäre die Anord­nung benut­zungs­pflich­ti­ger Rad­we­ge oder ‑fahr­strei­fen ohne­hin frag­wür­dig. Das Ver­kehrs­auf­kom­men darf gemäß höchst­in­stanz­li­cher Recht­spre­chung kein allei­ni­ges Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um sein. Und Fahr­spu­ren, ins­be­son­de­re (zu) schma­le, für den Rad­ver­kehr ohne aus­rei­chen­den seit­li­chen Sicher­heits­raum zu Kraft­fahr­zeu­gen behin­dern nicht nur. Sie erhö­hen die Gefähr­dung erheb­lich, wären also kon­tra­pro­duk­tiv. Das gilt für alle Vari­an­ten, bau­lich oder mar­kiert, benut­zungs­pflich­tig oder nicht.