Leser­brief: St.-Getreu-Straße Vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen – Ent­wurf, Zie­le und Maßnahmen

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Nach­fol­gend erhal­ten sie zu Ihrer Infor­ma­ti­on den Wort­laut mei­ner „Ein­wen­dun­gen und Beden­ken“ zu den kürz­lich öffent­li­chen aus­ge­leg­ten Unter­la­gen, die Sanie­rung des Gebiets um die St.-Getreu-Straße betreffend:

St.-Getreu-Straße
Vor­be­rei­ten­de Unter­su­chun­gen – Ent­wurf, Zie­le und Maßnahmen
hier: Anre­gun­gen und Bedenken

Grün­flä­chen – Pflegedefizit

Aus der Not­wen­dig­keit, die Grün­flä­chen ange­mes­sen zu pfle­gen, soll­te selbst­ver­ständ­lich nicht die Schluß­fol­ge­rung gezo­gen wer­den, all­um­fas­send eine künst­lich wir­ken­de Land­schaft zu gestal­ten. Im Rah­men der Auf­recht­erhal­tung des gewünsch­ten Orts­bil­des soll­te es mög­lich sein, eine restrik­tiv gehand­hab­te und natur­na­he Pfle­ge durchzuführen.

Mög­li­cher­wei­se läßt sich in Koope­ra­ti­on mit Natur­schutz­fach­ver­bän­den eine sol­che exten­si­ve „Instand­hal­tung“ der Land­schaft errei­chen. Zwar müß­te die dies­be­züg­li­che Arbeit der in den Ver­bän­den ehren­amt­lich täti­gen Akti­ven mit einer finan­zi­el­len Aner­ken­nung zu Gun­sten der Ver­bands­kas­se in ange­mes­se­ner Höhe ver­gü­tet wer­den. Doch käme dies sicher­lich gün­sti­ger als eine voll­stän­di­ge Über­nah­me der Pfle­ge durch öffent­lich Bedien­ste­te, die womög­lich – auch, weil nicht ent­spre­chend geschult – eher lust­los auf natur­fach­li­che Belan­ge Rück­sicht näh­men. Nega­tiv­bei­spie­le andern­orts las­sen eine sol­che Befürch­tung rea­li­stisch erscheinen.

Ver­kehr

Stell­plät­ze / moto­ri­sier­ter Individualverkehr

Die Ver­füg­bar­keit von Kfz-Stell­plät­zen stellt einen spür­ba­ren Anreiz dar, das Kraft­fahr­zeug zu benut­zen. Ande­rer­seits führt die Ver­rin­ge­rung ihrer Anzahl zu Här­ten, wenn kei­ne zumut­ba­ren, bes­ser noch attrak­ti­ven Alter­na­ti­ven bereit stehen.

Die Schaf­fung zusätz­li­cher Stell­plät­ze für das Berg­ge­biet, ob inner­halb oder benach­bart, ver­bie­tet sich daher von selbst. Zum einen ver­trägt der Bereich, das ist mei­nes Wis­sens unstrit­tig, kei­nen wei­te­ren Kraft­fahr­zeug­ver­kehr. Zum ande­ren ent­fal­len des­sen nega­ti­ve Wir­kun­gen nicht des­halb, weil sie nicht mehr inner­halb des Berg­ge­biets entstehen.

Dis­ku­tiert kann allen­falls wer­den, in wel­chem Umfang wel­che Stell­plät­ze an geeig­ne­te­re Stand­or­te ver­la­gert wer­den kön­nen. Das heißt aber: In min­de­stens glei­chem Umfang der Errich­tung neu­er müs­sen (!) bis­he­ri­ge Stell­plät­ze auf­ge­las­sen werden!

Gänz­lich unge­eig­net ist jeder Stand­ort im Umfeld des Otto­brun­nens. Das Gebiet wäre nach­hal­tig beein­träch­tig, wenn nicht zer­stört. Der Ver­kehr lie­fe zwangs­läu­fig wei­ter durch das Berg­ge­biet oder aber beein­träch­tig­te in unzu­mut­ba­rer Wei­se das Umfeld der Frutolfstraße.

Unrea­li­stisch erscheint das „Ein­gra­ben“ in den Berg. Wer soll die Kosten tragen?

Somit ver­bleibt als rea­li­sti­sche Alter­na­ti­ve nur, das Umstei­gen auf ande­re Ver­kehrs­mit­tel attrak­tiv zu gestal­ten, um die Nach­fra­ge nach Kfz-Stell­plät­zen kon­ti­nu­ier­lich zu redu­zie­ren, und das Ange­bot, der sin­ken­den Nach­fra­ge fol­gend, anzupassen.

Öffent­li­cher Personenverkehr

Die Bedie­nungs­zei­ten durch den Lini­en­bus müs­sen selbst­ver­ständ­lich an die Arbeits­zei­ten ange­paßt wer­den. Ein Bus, der fährt, wenn die Schicht längst begon­nen hat oder bevor sie endet, fährt – in Bezug auf die betref­fen­den Arbeit­neh­mer – nicht. Ruf­sy­ste­me sind ange­sichts ihrer ver­gleichs­wei­se hohen „Ein­tritts­schwel­le“ für regel­mä­ßi­ge Bedar­fe kei­ne Alternative.

Ungleich­mä­ßi­ge Bedie­nungs­tak­te, wie der­zeit gege­ben, wir­ken abschreckend. Sie las­sen sich schlecht mer­ken, und vor allem gibt es kei­ne regel­mä­ßi­gen Anschluß­be­zie­hun­gen. Dies ist um so bedeu­ten­der, als noch immer alle Stadt­bus­li­ni­en am ZOB gebro­chen wer­den und damit ver­meid­ba­re Umstei­ge­zwän­ge entstehen.

Die zeit­wei­li­ge Ver­län­ge­rung der Bus­li­nie 910 war schon kon­zep­tio­nell zum Schei­tern ver­ur­teilt. Es fehl­te der lan­ge Atem – Ände­run­gen im Mobi­li­täts­ver­hal­ten benö­ti­gen bekann­ter­ma­ßen rund drei Jah­re, bevor sie sich mani­fe­stie­ren. Es fehl­te die offen­si­ve Wer­bung – man spür­te bei­na­he kör­per­lich, daß es sich um eine wider­wil­lig durch­ge­führ­te Maß­nah­me han­del­te. Es fehl­te die Netz­an­bin­dung am ande­ren Ende – offen­bar gilt die rein radia­le Erschlie­ßung ohne Netz­bil­dung unge­ach­tet ihrer offen­sicht­li­chen Män­gel als Bam­ber­ger Dogma.

Fahrradverkehr

Die Topo­gra­phie bie­tet beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen und daher durch­aus ein Hin­der­nis für die Fahr­rad­nut­zung. Indes rela­ti­vie­ren moder­ne Schal­tun­gen das Pro­blem. Dar­über hin­aus eröff­net die Elek­tro­mo­bi­li­tät in Gestalt der Pedelecs frü­her unge­ahn­te Mög­lich­kei­ten. Und das gilt nicht nur für die Stan­dard­bau­form der Fahr­rä­der. Tan­dems, Lie­ge­rä­der und mehr­spu­ri­ge Vari­an­ten ermög­li­chen die Fahr­rad- und damit Pedelec­nut­zung auch sol­chen Per­so­nen, die auf Grund Alters oder Mobi­li­täts­ein­schrän­kung ein „nor­ma­les“ Fahr­rad nicht oder nur unter Schwie­rig­kei­ten fah­ren können.

Mehr noch als „Nor­mal­rad­ler“ sind sie aber auf geeig­ne­te Stell­plät­ze ange­wie­sen. Nicht nur die Mög­lich­keit des Akku­la­dens ist ent­schei­dend. Vor allem müs­sen die Stell­plät­ze hin­sicht­lich der Bema­ßung (Län­ge, Brei­te) pas­sen. Dies­be­züg­lich gibt es in ganz Bam­berg trotz unge­zähl­ter Ein­ga­ben aus den letz­ten Jah­ren bis­lang kei­ner­lei Aktivitäten.

Doch selbst bei „Nor­mal­stell­plät­zen“ hakt es. Schon im ver­gan­ge­nen Jahr war behaup­tet wor­den, am neu­en Stand­ort der Musik­schu­le stän­den aus­rei­chend Fahr­rad­stell­plät­ze zur Ver­fü­gung. Bis heu­te gibt es kei­nen einzigen!!!

kom­bi­nier­ter Ver­kehr (Umwelt­ver­bund)

Zwar bie­ten die Stadt­wer­ke Bam­berg auf Ver­lan­gen des Ver­kehrs­ver­bunds wider­wil­lig die Fahr­rad­mit­nah­me in ihren Lini­en­bus­sen an. Doch die Bus­se in irgend­ei­ner Wei­se hier­auf ein­zu­rich­ten, legen sie kei­ner­lei Bemü­hen an den Tag. Somit ist die Mit­nah­me ledig­lich außer­halb der Haupt­ver­kehrs­zei­ten und nur für weni­ge Räder je Bus über­haupt mach­bar – und auch das nicht ver­läß­lich, da Kin­der­wa­gen und Roll­stüh­le ver­ständ­li­cher­wei­se Vor­rang haben.

Bei­spie­le andern­orts bele­gen, daß es anders geht.

Doch auch die Kom­bi­na­ti­on des siche­ren Abstel­lens an der Hal­te­stel­le mit der Wei­ter­fahrt im Bus wird in Bam­berg nicht mit­tels eines ein­la­den­den Ange­bots geeig­ne­ter Stell­plät­ze unterstützt.

fuß­läu­fi­ger Verkehr

Selbst­ver­ständ­lich ist nicht mach­bar, alle Geh­we­ge im betrach­te­ten Gebiet auf das Soll­min­dest­maß von 2,50 m Brei­te zu brin­gen. Um so wich­ti­ger aber ist, sie von Fremd­nut­zun­gen, ins­be­son­de­re vom Abstel­len der Kraft­fahr­zeu­ge frei­zu­hal­ten. Lei­der war die Posi­ti­on der Stadt­ver­wal­tung bis­her, sich nicht an die gel­ten­den Bestim­mun­gen hal­ten zu wol­len – eine zwar ver­brei­te­te, aber doch höchst frag­wür­di­ge Ein­stel­lung einer Behör­de im Rechtsstaat.

Die Sicher­stel­lung ver­träg­li­cher Fahr­ge­schwin­dig­kei­ten ermög­lich­te zwei­fel­los, daß Fuß­gän­ger bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen die Fahr­bahn benut­zen. Doch wird das einer Über­wa­chung bedür­fen – nicht nur der Ein­hal­tung der ange­ord­ne­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit, die nur unter gün­stig­sten Bedin­gun­gen gefah­ren wer­den darf (StVO).

Bar­rie­re­frei­heit her­zu­stel­len, muß selbst­ver­ständ­li­ches Ziel sein und ist nicht dis­ku­ta­bel. Und auch unter die­sem Gesichts­punkt, sei­tens der Stadt­ver­wal­tung bis­lang umfas­send igno­riert, ist die Frei­hal­tung der Geh­we­ge von abge­stell­ten Kraft­fahr­zeu­gen zu gewährleisten.

Schluß­an­mer­kun­gen

Die Hand­lungs­er­for­der­nis­se sind nicht im ein­zel­nen auf­ge­führt, da sie sich selbst­re­dend aus den dar­ge­stell­ten Kri­tik­punk­ten erge­ben und in der Ver­gan­gen­heit in vie­len Zusam­men­hän­gen wie­der­holt erör­tert und erläu­tert wor­den waren.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig