Von der Inte­gra­ti­on zur Inklu­si­on – neu­es Kurs­pro­gramm des ZBFS

Arbeits­welt und Behinderung

Wie inklu­siv ist Ihr Betrieb oder Ihre Dienst­stel­le? – Die Umset­zung der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on (UN-BRK) stellt Betrie­be und Dienst­stel­len vor neue Her­aus­for­de­run­gen. „Das neue Kurs­pro­gramm des Inte­gra­ti­ons­am­tes hilft den betrieb­li­chen Ver­tre­tern in Bay­ern bei ihren Fra­gen zur Inklu­si­on. Unse­re Fach­kräf­te zei­gen in den Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen Wege auf, wie die UN-BRK prak­tisch umge­setzt wer­den kann“, so Dr. Ste­phan Ott, Lei­ter des Inte­gra­ti­ons­am­tes im Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS).

Das Kurs­an­ge­bot 2016 ist aktu­ell ver­öf­fent­licht. Das Pro­gramm ver­mit­telt recht­li­che Kennt­nis­se und prak­ti­sche Tipps rund ums The­ma Behin­de­rung und Beruf. „Fach­kur­se und Work­shops spre­chen auch erfah­re­ne Betriebs- oder Per­so­nal­rä­te und Arbeit­ge­ber an“, erklärt Dr. Ott. „Beson­ders im Fokus steht jedoch die Arbeit der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen.“ Die Kur­se des ZBFS-Inte­gra­ti­ons­am­tes bie­ten wert­vol­les recht­li­ches Wis­sen und Know-how, wenn es um die Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­der­ter Men­schen geht:

  • Wel­che Maß­nah­men und Pro­gram­me gibt es zu einer inklu­si­ven Beschäftigung?
  • Wie kann das Inte­gra­ti­ons­amt unterstützen?
  • Wer hilft bei der behin­de­rungs­ge­rech­ten Gestal­tung des Arbeitsplatzes?

Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung ist die gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der schwer­be­hin­der­ten und gleich­ge­stell­ten Beschäf­tig­ten in Betrie­ben und Dienst­stel­len, in denen wenig­stens fünf schwer­be­hin­der­te Men­schen beschäf­tigt werden.

Mehr zur Tätig­keit des Inte­gra­ti­ons­amts im ZBFS erfah­ren Sie unter

www​.zbfs​.bay​ern​.de/​b​e​h​i​n​d​e​r​u​n​g​-​b​e​r​u​f​/​i​n​t​e​g​r​a​t​i​o​n​s​amt,

mehr zu den Kur­sen und zu den Anmel­dun­gen unter

www​.kur​se​-inte​gra​ti​ons​amt​-bay​ern​.de.