GAL Bamberg: "Gefahrenlage Lange Straße umgehend beenden"

GAL fordert Behandlung eines CSU-Antrags in der Vollsitzung – Parkplätze sollen weichen

Seit der Radweg in der Langen Straße (vom Schönleinsplatz Richtung Obstmarkt) aufgehoben wurde, wallt nicht nur der Ärger im alltäglichen Verkehr und in der Öffentlichkeit auf, auch die Kommunalpolitik schlägt skurrile Kapriolen. Um alles einigermaßen wieder in geordnete Bahnen zu lenken, will die GAL das Thema nun per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Vollsitzung holen.

Die Vorgeschichte ist einigermaßen kurios: Im Jahr 2012 beschloss eine knappe Mehrheit im Umweltsenat – nach einem Bürgerbeteiligungsverfahren im Rahmen des „Masterplan Innenstadt“ – Maßnahmen zur Aufwertung der Langen Straße. Dazu gehörten u. a. die Auflösung von 14 Kurzzeit-Parkplätzen und die Verlagerung des Radverkehrs auf die Straße, um mehr Aufenthaltsraum für PassantInnen und Café-Freischankflächen zu schaffen. Als daraufhin ein unerwarteter Aufschrei von einigen Geschäftsleuten gegen die Auflösung der Parkplätze ertönte, holte die CSU das Thema in die Vollsitzung und strich mit Unterstützung einer knappen Stadtratsmehrheit gegen GAL und SPD diesen Teil aus dem Maßnahmenpaket. Die Folge davon ist nun, drei Jahre später im täglichen Verkehr zu beobachten: Der Radverkehr ist auf die Straße verlegt, aber weil im Gegenzug nicht mehr Platz durch aufgelöste Parkplätze geschaffen wurde, kommt es zu einer plötzlichen Verengung der Straße, die gefährliche Situationen verursacht.

Die Geschichte der Kuriositäten geht allerdings weiter. Im Mai diesen Jahres befasste sich der Umweltsenat mit dem Thema und beschloss, das Maßnahmenpaket wie vorgesehen weiter umzusetzen. Ein Antrag der GAL, aufgrund der prekären Lage des Radverkehrs jetzt doch auch die Kurzzeit-Parkplätze abzuschaffen wie im ursprünglichen Plan vorgesehen, scheiterte an der Mehrheit im Stadtrat, voran die CSU. Im Juni allerdings beantragte dann die CSU selbst für die gesamte Lange Straße überraschend ein „eingeschränktes Halteverbot“, mit anderen Worten eine Auflösung der Kurzzeit-Parkplätze – was sie drei Wochen vorher noch abgelehnt hatte.

Im Umweltsenat im September war die Lange Straße kein Thema, was Peter Gack kritisiert. Denn er sieht dringenden Handlungsbedarf. Mit dem CSU-Antrag, der außerdem Zone 20 und straßengestalterische Elemente zur Verkehrsberuhigung vorsieht, geht er völlig konform. Aus zwei Gründen will er deshalb den Antrag umgehend in der nächsten Vollsitzung behandelt wissen. Erstens könne man die Auflösung der Parkplätze und die Geschwindigkeitsreduzierung sofort umsetzen und so die Situation entspannen, zweitens sind für die straßenbaulichen Maßnahmen Mittel notwendig, die im Haushalt für 2016 eingestellt werden müssen. „Wir können das also nicht weiter hinausschieben“, meint Gack dazu, „außerdem sollte die verkehrspolitische Vernunft-Episode in der Bamberger CSU genutzt werden, so lange sie anhält.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Eines muß ganz deutlich herausgestellt werden:

    Nicht die Engstelle verursacht die Gefahren!!!

    Die Gefährdung resultiert vielmehr aus nachfolgend dargestellten Ursachen:

    1. Verengung
    Während in der Engstelle selbst der Verkehr – außer im Stau – problemlos fließen könnte, verursacht das Einfädeln des Radverkehrs in die Fahrbahn ein hohes Risiko. Denn während sich die Radler durch die unsinnigen Fahrradpiktogramme in Sicherheit wähnen, akzeptieren so manche Autofahrer das Reißverschlußprinzip nicht.

    2. Fahrradpiktogramme
    Gemäß geltender Rechtsprechung dürfen und sollen Radfahrer einen seitlichen Abstand von ca. einem Meter zum rechten Fahrbahnrand einhalten. Sie sind dann nicht gezwungen, durch sich dort sammelnde Verunreinigungen (u. a. Glassplitter) zu fahren, haben im Bedarfsfall einen Ausweichraum zur Verfügung und gefährden keine Fußgänger am Gehwegrand (dieser letztgenannte Grund verlangt einen solchen Abstand auch von Autofahrern). Die hart am Fahrbahnrand aufgebrachten Piktogramme, rechtlich eigentlich völlig bedeutungslos, verleiten aber dazu, daß Radler zu weit rechts fahren und Autofahrer dies zu erzwingen suchen.

    3. Regelunkundige und unduldsame Autofahrer
    Wie vorstehend ausgeführt, dürfen die Radler im Engpaß quasi in der Fahrbahnmitte fahren. Da sie von Kraftwagen ohnehin nicht regelkonform, also mit ausreichendem Seitenabstand überholt werden könnten, behindern sie auch niemanden. Doch eine geraume Anzahl Autofahrer, noch ermutigt durch die Piktogramme, versucht, die Radfahrer zur Seite zu drängen und sich mit ihren Vehikeln vorbeizuzwängen.

    Der vormalige Radweg war alles andere als eine grundsätzlich zu empfehlende Fahrspur – die Benutzungspflicht war, der StVO folgend, längst aufgehoben. Er gestattete allerdings das vorsichtige (!) Vorbeifahren am Autostau und hatte daher seinen eigenen Wert. Neben der Gefährdung durch die derzeitige dilettantische Verkehrsführung stellt auch der Wegfall dieser Möglichkeit einen Schlag gegen die Förderung des Fahrradverkehrs dar.