GAL Bam­berg: „Gefah­ren­la­ge Lan­ge Stra­ße umge­hend beenden“

GAL for­dert Behand­lung eines CSU-Antrags in der Voll­sit­zung – Park­plät­ze sol­len weichen

Seit der Rad­weg in der Lan­gen Stra­ße (vom Schön­leins­platz Rich­tung Obst­markt) auf­ge­ho­ben wur­de, wallt nicht nur der Ärger im all­täg­li­chen Ver­kehr und in der Öffent­lich­keit auf, auch die Kom­mu­nal­po­li­tik schlägt skur­ri­le Kaprio­len. Um alles eini­ger­ma­ßen wie­der in geord­ne­te Bah­nen zu len­ken, will die GAL das The­ma nun per Antrag auf die Tages­ord­nung der näch­sten Voll­sit­zung holen.

Die Vor­ge­schich­te ist eini­ger­ma­ßen kuri­os: Im Jahr 2012 beschloss eine knap­pe Mehr­heit im Umwelt­se­nat – nach einem Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­ren im Rah­men des „Master­plan Innen­stadt“ – Maß­nah­men zur Auf­wer­tung der Lan­gen Stra­ße. Dazu gehör­ten u. a. die Auf­lö­sung von 14 Kurz­zeit-Park­plät­zen und die Ver­la­ge­rung des Rad­ver­kehrs auf die Stra­ße, um mehr Auf­ent­halts­raum für Pas­san­tIn­nen und Café-Frei­schank­flä­chen zu schaf­fen. Als dar­auf­hin ein uner­war­te­ter Auf­schrei von eini­gen Geschäfts­leu­ten gegen die Auf­lö­sung der Park­plät­ze ertön­te, hol­te die CSU das The­ma in die Voll­sit­zung und strich mit Unter­stüt­zung einer knap­pen Stadt­rats­mehr­heit gegen GAL und SPD die­sen Teil aus dem Maß­nah­men­pa­ket. Die Fol­ge davon ist nun, drei Jah­re spä­ter im täg­li­chen Ver­kehr zu beob­ach­ten: Der Rad­ver­kehr ist auf die Stra­ße ver­legt, aber weil im Gegen­zug nicht mehr Platz durch auf­ge­lö­ste Park­plät­ze geschaf­fen wur­de, kommt es zu einer plötz­li­chen Ver­en­gung der Stra­ße, die gefähr­li­che Situa­tio­nen verursacht.

Die Geschich­te der Kurio­si­tä­ten geht aller­dings wei­ter. Im Mai die­sen Jah­res befass­te sich der Umwelt­se­nat mit dem The­ma und beschloss, das Maß­nah­men­pa­ket wie vor­ge­se­hen wei­ter umzu­set­zen. Ein Antrag der GAL, auf­grund der pre­kä­ren Lage des Rad­ver­kehrs jetzt doch auch die Kurz­zeit-Park­plät­ze abzu­schaf­fen wie im ursprüng­li­chen Plan vor­ge­se­hen, schei­ter­te an der Mehr­heit im Stadt­rat, vor­an die CSU. Im Juni aller­dings bean­trag­te dann die CSU selbst für die gesam­te Lan­ge Stra­ße über­ra­schend ein „ein­ge­schränk­tes Hal­te­ver­bot“, mit ande­ren Wor­ten eine Auf­lö­sung der Kurz­zeit-Park­plät­ze – was sie drei Wochen vor­her noch abge­lehnt hatte.

Im Umwelt­se­nat im Sep­tem­ber war die Lan­ge Stra­ße kein The­ma, was Peter Gack kri­ti­siert. Denn er sieht drin­gen­den Hand­lungs­be­darf. Mit dem CSU-Antrag, der außer­dem Zone 20 und stra­ßen­ge­stal­te­ri­sche Ele­men­te zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung vor­sieht, geht er völ­lig kon­form. Aus zwei Grün­den will er des­halb den Antrag umge­hend in der näch­sten Voll­sit­zung behan­delt wis­sen. Erstens kön­ne man die Auf­lö­sung der Park­plät­ze und die Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung sofort umset­zen und so die Situa­ti­on ent­span­nen, zwei­tens sind für die stra­ßen­bau­li­chen Maß­nah­men Mit­tel not­wen­dig, die im Haus­halt für 2016 ein­ge­stellt wer­den müs­sen. „Wir kön­nen das also nicht wei­ter hin­aus­schie­ben“, meint Gack dazu, „außer­dem soll­te die ver­kehrs­po­li­ti­sche Ver­nunft-Epi­so­de in der Bam­ber­ger CSU genutzt wer­den, so lan­ge sie anhält.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Eines muß ganz deut­lich her­aus­ge­stellt werden:

    Nicht die Eng­stel­le ver­ur­sacht die Gefahren!!!

    Die Gefähr­dung resul­tiert viel­mehr aus nach­fol­gend dar­ge­stell­ten Ursachen:

    1. Ver­en­gung
    Wäh­rend in der Eng­stel­le selbst der Ver­kehr – außer im Stau – pro­blem­los flie­ßen könn­te, ver­ur­sacht das Ein­fä­deln des Rad­ver­kehrs in die Fahr­bahn ein hohes Risi­ko. Denn wäh­rend sich die Rad­ler durch die unsin­ni­gen Fahr­rad­pik­to­gram­me in Sicher­heit wäh­nen, akzep­tie­ren so man­che Auto­fah­rer das Reiß­ver­schluß­prin­zip nicht.

    2. Fahr­rad­pik­to­gram­me
    Gemäß gel­ten­der Recht­spre­chung dür­fen und sol­len Rad­fah­rer einen seit­li­chen Abstand von ca. einem Meter zum rech­ten Fahr­bahn­rand ein­hal­ten. Sie sind dann nicht gezwun­gen, durch sich dort sam­meln­de Ver­un­rei­ni­gun­gen (u. a. Glas­split­ter) zu fah­ren, haben im Bedarfs­fall einen Aus­weich­raum zur Ver­fü­gung und gefähr­den kei­ne Fuß­gän­ger am Geh­weg­rand (die­ser letzt­ge­nann­te Grund ver­langt einen sol­chen Abstand auch von Auto­fah­rern). Die hart am Fahr­bahn­rand auf­ge­brach­ten Pik­to­gram­me, recht­lich eigent­lich völ­lig bedeu­tungs­los, ver­lei­ten aber dazu, daß Rad­ler zu weit rechts fah­ren und Auto­fah­rer dies zu erzwin­gen suchen.

    3. Rege­lun­kun­di­ge und unduld­sa­me Autofahrer
    Wie vor­ste­hend aus­ge­führt, dür­fen die Rad­ler im Eng­paß qua­si in der Fahr­bahn­mit­te fah­ren. Da sie von Kraft­wa­gen ohne­hin nicht regel­kon­form, also mit aus­rei­chen­dem Sei­ten­ab­stand über­holt wer­den könn­ten, behin­dern sie auch nie­man­den. Doch eine gerau­me Anzahl Auto­fah­rer, noch ermu­tigt durch die Pik­to­gram­me, ver­sucht, die Rad­fah­rer zur Sei­te zu drän­gen und sich mit ihren Vehi­keln vorbeizuzwängen.

    Der vor­ma­li­ge Rad­weg war alles ande­re als eine grund­sätz­lich zu emp­feh­len­de Fahr­spur – die Benut­zungs­pflicht war, der StVO fol­gend, längst auf­ge­ho­ben. Er gestat­te­te aller­dings das vor­sich­ti­ge (!) Vor­bei­fah­ren am Auto­stau und hat­te daher sei­nen eige­nen Wert. Neben der Gefähr­dung durch die der­zei­ti­ge dilet­tan­ti­sche Ver­kehrs­füh­rung stellt auch der Weg­fall die­ser Mög­lich­keit einen Schlag gegen die För­de­rung des Fahr­rad­ver­kehrs dar.