Land­kreis Forch­heim: Impf­buch­über­prü­fung in den 6. Klas­sen der Schulen

Imp­fun­gen zäh­len zu den wirk­sam­sten vor­beu­gen­den Schutz­maß­nah­men in der Medi­zin. Durch ihren Ein­satz sind vie­le in der Ver­gan­gen­heit gefürch­te­te Infek­ti­ons­krank­hei­ten, wie Kin­der­läh­mung oder Diph­the­rie zurück­ge­drängt und Pocken aus­ge­rot­tet worden.

Auch wei­te­re kom­pli­ka­ti­ons­rei­che Erkran­kun­gen wie Keuch­hu­sten (Per­tus­sis) bei Säug­lin­gen, Virus-Grip­pe (Influ­en­za) bei Senio­ren oder Masern bei Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen könn­ten durch ein Zusam­men­spiel von indi­vi­du­el­lem Impf­schutz und hohen Impf­ra­ten in der Bevöl­ke­rung zurück­ge­drängt werden.

Bay­ern­weit kommt es immer wie­der zu Masern­aus­brü­chen. Der Grund liegt dar­in, dass eine ein­ma­li­ge Masern­imp­fung im Säug­lings­al­ter nicht unbe­dingt aus­rei­chend ist, son­dern zwei Imp­fun­gen erfor­der­lich sind, um einen dau­er­haf­ten Schutz gegen die­se gefähr­li­che Erkran­kung auf­zu­bau­en. 29% der gemel­de­ten Masern­fäl­le stam­men aus der Alters­grup­pe der 12- bis 17-Jäh­ri­gen. Dies zeigt, dass beson­ders bei Jugend­li­chen und auch jun­gen Erwach­se­nen noch Impflücken bestehen. Oft ist dies den Jugend­li­chen und ihren Eltern nicht bewusst. Um sie auf evtl. bestehen­de Impflücken hin­wei­sen zu kön­nen, füh­ren die Gesund­heits­äm­ter im Auf­trag der Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­en für Gesund­heit und Pfle­ge sowie Bil­dung und Kul­tus, Wis­sen­schaft und Kunst eine jähr­li­che Impf­buch­durch­sicht bei Schü­lern der 6. Klas­sen in allen Schu­len Bay­erns durch und geben den Eltern Impf­emp­feh­lun­gen. Die Schü­le­rin­nen erhal­ten zusätz­lich schrift­li­che Infor­ma­tio­nen zur von der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) emp­foh­le­nen HPV (Huma­nes Papillomvirus)-Impfung.

Für die Eltern ist die Vor­la­ge vor­han­de­ner Impf­bü­cher bei schu­li­schen Impf­be­ra­tun­gen des Öffent­li­chen Gesund­heits­dien­stes gemäß Art. 14 Abs. 5 Gesund­heits­dienst- und Ver­brau­cher­schutz­ge­setz (GDVG) ver­pflich­tend. Damit sol­len mög­lichst alle ange­spro­che­nen Schü­ler und Schü­le­rin­nen die­se Chan­ce auf eine Über­prü­fung ihres Impf­schut­zes erhalten.

Die Impf­bü­cher wer­den im Zeit­raum vom 06. – 30. Okto­ber von Mit­ar­bei­te­rin­nen des Gesund­heits­am­tes in den Schu­len durch­ge­se­hen, den Eltern Rück­mel­dung mit ggf. Impf­emp­feh­lun­gen ein­ge­legt und die Impf­bü­cher wer­den im ver­schlos­se­nen Kuvert den Schü­lern zurück­ge­ge­ben. Die Daten aus den Impf­bü­chern wer­den voll­stän­dig anony­mi­siert zur Berech­nung von Impf­quo­ten erho­ben. Der Daten­schutz wird dabei selbst­ver­ständ­lich eingehalten.

Für Impf­fra­gen ste­hen die Ärz­tin­nen des Gesund­heits­am­tes ger­ne zur Ver­fü­gung, nöti­ge Imp­fun­gen wer­den von den nie­der­ge­las­se­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen durchgeführt.

Jeder Arzt­be­such soll­te in jedem Alter zur Über­prü­fung und Ver­voll­stän­di­gung des Impf­schut­zes genutzt wer­den! Aktu­ell soll­ten älte­re Men­schen über 60 Jah­re, chro­nisch Kran­ke und Schwan­ge­re an den Impf­schutz gegen sai­so­na­le Influ­en­za („Grip­pe“) den­ken und sich imp­fen lassen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen im Inter­net unter: www​.imp​fen​-info​.de oder unter: www​.lgl​.bay​ern​.de/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​p​r​a​e​v​e​n​t​i​o​n​/​i​m​p​f​e​n​/​l​a​g​i​.​htm