Stadt Forch­heim: Autos wer­den gepfändet

Stadt senkt den Auf­wand und spart so Steuergelder

Ein städtischer Mitarbeiter der Vollstreckung bringt probeweise eine pneumatische Wegfahrsperre an. Foto: Stadt Forchheim

Ein städ­ti­scher Mit­ar­bei­ter der Voll­streckung bringt pro­be­wei­se eine pneu­ma­ti­sche Weg­fahr­sper­re an. Foto: Stadt Forchheim

Die Stadt Forch­heim geht neue Wege, um die Zah­lungs­mo­ral von Bür­gern und Unter­neh­men zu ver­bes­sern: Bei beson­ders hart­näcki­gen und wie­der­hol­ten Fäl­len von Zah­lungs­un­wil­lig­keit wird künf­tig das Auto gepfändet.

Damit müs­sen Fahr­zeug­hal­ter rech­nen, die ihre Schul­den aus öffent­lich-recht­li­chen Abga­ben nicht beglei­chen. Das sind ins­be­son­de­re die Gewer­be­steu­er, die Grund­be­sitz­ab­ga­ben, Ver­wal­tungs­ge­büh­ren sowie Ver­war­nungs- und Bußgelder.

Es geht nicht um Park­sün­der, die mal ein Knöll­chen über­se­hen haben, son­dern um Zah­lungs­pflich­ti­ge, die beharr­lich und fort­lau­fend oder mit grö­ße­ren Beträ­gen im Rück­stand sind. Wer auf mehr­ma­li­ge Auf­for­de­rung zur Zah­lung sei­ner offe­nen For­de­run­gen nicht reagiert, dem droht künf­tig die Auto­pfän­dung mit dem soge­nann­ten Ventilwächter.

Die­se Maß­nah­me wird selbst­ver­ständ­lich im Vor­feld angekündigt.

Die Stadt kämpft immer häu­fi­ger mit Zah­lungs­pflich­ti­gen, die ihre Schul­den trotz mehr­ma­li­ger Auf­for­de­rung nicht bezah­len. Im Durch­schnitt müs­sen pro Monat 350 Mah­nun­gen ver­schickt wer­den. Auch die Zahl der Voll­streckun­gen steigt: Im ver­gan­ge­nen Jahr muss­ten ca. 1.900 Voll­streckungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den, 2013 waren es rund 1.700.

Kath­rin Gut­sche, Lei­te­rin der Stadt­kas­se, erklärt: „Die Mehr­zahl der Zah­lungs­pflich­ti­gen begleicht ihre Rech­nun­gen pünkt­lich. Aber eini­ge weni­ge ver­ur­sa­chen einen hohen Ver­wal­tungs­auf­wand. Ein Voll­streckungs­ver­fah­ren ist sehr auf­wän­dig und lang­wie­rig und damit auch teu­er. Wir müs­sen dafür unnö­tig Steu­er­gel­der ein­set­zen, die an ande­rer Stel­le drin­gend benö­tigt wer­den. Unser Ziel ist es, die­se Auf­wen­dun­gen soweit wie mög­lich zu redu­zie­ren. In ande­ren Städ­ten wird der Ven­til­wäch­ter bereits erfolg­reich ein­ge­setzt. Wir wer­den des­halb künf­tig auch in Forch­heim damit arbeiten.“

Dar­über weist sie dar­auf hin, dass im Fall von Rück­stän­den bei der Stadt gege­be­nen­falls auch stun­det oder eine Raten­zah­lung ver­ein­bart wer­den kann, wenn sich der Zah­lungs­pflich­ti­ge recht­zei­tig mit der Stadt­ver­wal­tung in Ver­bin­dung setzt, um die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen zu klären.

Der Ven­til­wäch­ter ist eine pneu­ma­ti­sche Weg­fahr­sper­re, die auf die Rei­fen­ven­ti­le gesetzt wird und so der Sicher­stel­lung des gepfän­de­ten Fahr­zeugs dient. Wird das Auto trotz­dem bewegt, akti­viert sich der Ven­til­wäch­ter und lässt die Luft aus dem Rei­fen. Je nach Geschwin­dig­keit ist der Rei­fen nach 200 bis maxi­mal 500 Metern leer. Damit der „Plat­ten“ den Fah­rer nicht unvor­be­rei­tet trifft, wer­den selbst­kle­ben­de gel­be Warn­zet­tel am Fahr­zeug ange­bracht, die auf die Pfän­dung hin­wei­sen. Außer­dem wird der Schuld­ner per­sön­lich oder per Post über die Pfän­dung infor­miert. Wer­den die Rück­stän­de nicht inner­halb von drei Tagen bezahlt, wird das Auto kosten­pflich­tig abge­schleppt und spä­ter ver­stei­gert. Die mut­wil­li­ge Ent­fer­nung des Ven­til­wäch­ters ist eine Straftat.