Stei­ger­wald: Grü­ne Kreis­rä­te aus Schwein­furt und Bam­berg sich­ten die Akten zum Aufhebungsverfahren

Der Schweinfurter Kreisrat Thomas Vizl (links) und sein Bamberger Kollege Andreas Lösche bei der Akteneinsicht in den Räumen der Regierung von Oberfranken in Bayreuth.

Der Schwein­fur­ter Kreis­rat Tho­mas Vizl (links) und sein Bam­ber­ger Kol­le­ge Andre­as Lösche bei der Akten­ein­sicht in den Räu­men der Regie­rung von Ober­fran­ken in Bayreuth.

Der Stei­ger­wald als Spiel­ball poli­ti­scher Willkür

Weil sie den Vor­gän­gen um das Auf­he­bungs­ver­fah­ren des Geschütz­ten Land­schafts­be­stand­tei­les „Der Hohe Buche­ne Wald“ bei Ebrach auf den Grund gehen woll­ten, bean­trag­ten die Grü­nen-Kreis­rä­te Tho­mas Vizl (Schwein­furt) und Andre­as Lösche (Bam­berg) Akten­ein­sicht bei der Regie­rung von Ober­fran­ken. Dabei wur­de deut­lich, dass die Auf­he­bung rein poli­tisch moti­viert war.

Vor zwei Jah­ren noch unter­stütz­te die ober­frän­ki­sche Ver­wal­tung durch ihre zustän­di­gen Sach­be­rei­che die Aus­wei­sung durch den Land­kreis Bam­berg natur­schutz­fach­lich und teils auch natur­schutz­recht­lich. Selbst das Umwelt­mi­ni­ste­ri­um bestä­tig­te die opti­sche Abgrenz­bar­keit des Schutz­ge­bie­tes und stand der Aus­wei­sung nicht im Wege. Kei­ne zwei Jah­re spä­ter nun voll­zog die Regie­rung von Ober­fran­ken auf Wei­sung der Staats­re­gie­rung die Auf­he­bung gegen den Wil­len des eige­nen Natur­schutz­bei­ra­tes, des Land­krei­ses Bam­berg und der Markt­ge­mein­de Ebrach.

Das Akten­stu­di­um der bei­den Kreis­rä­te brach­te zuta­ge, dass fast alle Stel­lung­nah­men aus dem ober­frän­ki­schen Raum auf eine Bei­be­hal­tung des Schutz­ge­bie­tes dräng­ten. Damit ist für den Ober­fran­ken Andre­as Lösche klar: „Die Staats­re­gie­rung zwingt die Regie­rung von Ober­fran­ken, gegen ober­frän­ki­sche Inter­es­sen zu han­deln. Sie scha­det damit aktiv der Stei­ger­wald-Regi­on.“ Mög­lich sei dies erst durch die Lex Stei­ger­wald gewor­den, wonach zukünf­tig die Bezir­ke für Geschütz­te Land­schafts­be­stand­tei­le über 10 Hekt­ar zustän­dig sind.

Die­se Geset­zes­än­de­rung war noch nicht ein­mal in Kraft getre­ten, da dräng­te man aus dem Umwelt­mi­ni­ste­ri­um schon auf eine schnel­le Umset­zung. Kur­ze Zeit spä­ter über­mit­telt die Staats­re­gie­rung nach Bay­reuth, wel­che Aus­sa­gen und Ansich­ten die­se zu ver­tre­ten habe. Die­ser aus den Akten ersicht­li­che Schrift­ver­kehr zeigt aus Sicht der Grü­nen deut­lich, dass „es hier zu kei­ner Zeit eine ergeb­nis­of­fe­ne Prü­fung gege­ben hat“, wie es Tho­mas Vizl ausdrückt.

Wich­tig erscheint den bei­den Kreis­rä­ten, dass es bei der Regie­rung von Ober­fran­ken zu nie Zwei­fel an der Schutz­wür­dig­keit des Gebie­tes gege­ben habe. Daher fra­gen sich Vizl und Lösche, war­um die Regie­rung bis heu­te Plä­ne für ein Natur­schutz­ge­biet nicht wei­ter ver­fol­ge und statt­des­sen das Erreich­te wie­der zurück­neh­me. Aus natur­schutz­fach­li­cher Sicht hand­le die Regie­rung von Ober­fran­ken damit gegen ihre eige­ne Überzeugung.

Nach Mei­nung der bei­den Kreis­rä­te zeich­net das Stu­di­um der Akten ins­ge­samt ein für die Staats­re­gie­rung beschä­men­des Bild: „Wir muss­ten fest­stel­len, dass die Regie­rung von Ober­fran­ken zum Spiel­ball poli­ti­scher Will­kür wur­de. Die Akten zei­gen, dass man in Bay­reuth auf Geheiß ver­zwei­felt danach suchen muss­te, das poli­ti­sche Gescha­che­re der Staats­re­gie­rung irgend­wie recht­lich zu unter­mau­ern“, monie­ren die Kreis­rä­te. Gelun­gen sei dies aber nicht, die Argu­men­ta­ti­on sei wenig überzeugend.