Poli­zei­tau­cher ber­gen Tre­sor vom Grund des Bay­reu­ther Röhrensees

Symbolbild Polizei
Polizeitaucher bergen den Tresor. Foto: Polizei

Poli­zei­tau­cher ber­gen den Tre­sor. Foto: Polizei

BAY­REUTH. Mit Hil­fe von Poli­zei­tau­chern der Baye­ri­schen Bereit­schafts­po­li­zei konn­ten Ermitt­ler der Bay­reu­ther Kri­mi­nal­po­li­zei am Diens­tag­vor­mit­tag einen Tre­sor aus dem Bay­reu­ther Röh­ren­see ber­gen. Zwei bereits ermit­tel­te 25 und 26 Jah­re alte Täter hat­ten den auf­ge­bro­che­nen Safe nach einem Ein­bruch in eine Gast­stät­te im Was­ser entsorgt.

In den frü­hen Mor­gen­stun­den des 9. August hat­ten sich die bei­den Ein­bre­cher Zugang zu dem Lokal am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­ne in der Bay­reu­ther Innen­stadt ver­schafft. Die Täter hat­ten es gezielt auf den gut 50 Kilo­gramm schwe­ren Tre­sor mit den Tages­ein­nah­men abge­se­hen, den sie aus dem Lokal ent­wen­de­ten. Zunächst gelang ihnen uner­kannt die Flucht.

Rascher Ermitt­lungs­er­folg

Ermitt­lun­gen der Bay­reu­ther Kri­mi­nal­po­li­zei führ­ten bereits wenig spä­ter zu einem 25-jäh­ri­gen, poli­zei­be­kann­ten Bay­reu­ther, der auch Hin­wei­se auf sei­nen 26-jäh­ri­gen Kom­pli­zen gab. Die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen zeig­ten sich bei ihren Ver­neh­mun­gen gestän­dig und räum­ten schließ­lich ein, den schwe­ren Tre­sor aus dem Lokal gestoh­len zu haben. Nach­dem sie den Safe mit bra­chia­ler Gewalt geknackt und die Wert­sa­chen ent­nom­men hat­ten, ver­senk­ten sie das leer­ge­räum­te Behält­nis im Röhrensee.

Tau­cher wur­den schnell fündig

Auf­grund die­ses Hin­wei­ses mach­ten sich am Diens­tag die Kri­mi­nal­be­am­ten mit Unter­stüt­zung von Poli­zei­tau­chern der IV. Bereit­schafts­po­li­zei­ab­tei­lung aus Nürn­berg auf die Suche nach dem Tre­sor unter Was­ser und wur­den am Ran­de des Gewäs­sers auch rasch fün­dig. Mit ver­ein­ten Kräf­ten hiev­ten zwei Tau­cher den schwe­ren Safe an die Was­ser­ober­flä­che, bevor ihn Spe­zia­li­sten der Spu­ren­si­che­rung für die wei­te­ren Ermitt­lun­gen übernahmen.

Die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen müs­sen sich nun wegen schwe­ren Ein­bruch­dieb­stahls straf­recht­lich ver­ant­wor­ten. Einen Teil ihrer Beu­te im vier­stel­li­gen Euro­be­reich konn­ten die Män­ner bereits an den Eigen­tü­mer der Gast­wirt­schaft zurückzahlen.