Baye­ri­sche Staats­for­sten inte­grie­ren „Hohen Buche­ne Wald“ in erwei­ter­tes Naturschutzkonzept

Über­prü­fung des Nor­men­kon­trollan­trags angekündigt

Nach der Ent­schei­dung der Regie­rung von Ober­fran­ken zur Auf­he­bung der Ver­ord­nung zum bis­he­ri­gen Schutz­ge­biet „Der Hohe Buche­ne Wald“ im Stei­ger­wald wegen feh­len­der Rechts­grund­la­ge für die Aus­wei­sung die­ses 775 ha gro­ßen „Geschütz­ten Land­schafts­be­stand­teils“ kün­di­gen die Baye­ri­schen Staats­for­sten eine Über­prü­fung ihres Nor­men­kon­trollan­trags vor dem Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof an. „Die umstrit­te­ne Schutz­ge­biets­ver­ord­nung ist hin­fäl­lig. Des­halb wird jetzt auch die Not­wen­dig­keit unse­res im April ein­ge­reich­ten Nor­men­kon­trollan­tra­ges gegen die­se Ver­ord­nung über­prüft“, so der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Staats­for­sten Mar­tin Neumeyer.

Zugleich kün­di­gen die Baye­ri­schen Staats­for­sten an, dass das bis­he­ri­ge Schutz­ge­biet in das aktua­li­sier­te und erwei­ter­te Natur­schutz­kon­zept der Staats­for­sten für den Stei­ger­wald ein­be­zo­gen wird und dort soge­nann­te natur­schutz­fach­li­che Tritt­stei­ne, in denen Hiebs­ru­he herrscht, ein­ge­rich­tet wer­den. „Ich neh­me den Natur­schutz im Wald und damit die öko­lo­gi­sche Funk­ti­on im Staats­wald sehr ernst. Wir wol­len im Stei­ger­wald ein inter­na­tio­na­les Vor­zei­ge­pro­jekt für inte­gra­ti­ven Natur­schutz im Wald schaf­fen. Dazu gehö­ren Netz­wer­ke aus Tritt­stei­nen, Bio­top­holz, alt gewor­de­nen Methu­salem­bäu­men, Natur­wald­re­ser­va­ten und Natur­schutz­ge­bie­ten. Damit wol­len wir der beson­de­ren Bedeu­tung des Stei­ger­walds im Bereich der Bio­di­ver­si­tät, des Arten­schut­zes und der Arten­viel­falt Rech­nung tra­gen. Unser Kon­zept heißt: Schüt­zen und nach­hal­ti­ges Nut­zen auf der gan­zen Staats­wald­flä­che“, so der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Baye­ri­schen Staatsforsten.

Die Staats­for­sten wol­len auch gemein­sa­me Natur­schutz­pro­jek­te mit Ver­bän­den, Kom­mu­nen und am Wald inter­es­sier­ten Bür­gern umset­zen. Neu­mey­er: „Alle am Natur­schutz Inter­es­sier­ten sind ein­ge­la­den, im Staats­wald gemein­sam mit den Staats­for­sten sol­che Pro­jek­te umzusetzen.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Das gan­ze „Krei­de­fres­sen“ der Staats­forst­ver­wal­tung kann nicht dar­über hin­weg­täu­schen, daß hier zu Gun­sten (und wohl auf Betrei­ben) der Holz­lob­by ein Stück aus dem Toll­haus auf­ge­führt wurde.

    Die natur­ver­träg­li­che Bewirt­schaf­tung auf der gesam­ten Flä­che, wel­che hier pro­pa­giert wird, kann nur funk­tio­nie­ren, wenn es aus­rei­chend gro­ße Gebie­te gibt, in denen Total­schutz gilt. Aus die­sem Grund hat­te die Bun­des­re­gie­rung, ver­tre­ten durch den sei­ner­zeit zustän­di­gen Res­sort­mi­ni­ster, Horst See­ho­fer, zuge­sagt, 5 % der Wald­flä­che unter Schutz zu stellen.

    Der Frei­staat Bay­ern ist bei der Umset­zung die­ser Selbst­ver­pflich­tung weit abge­schla­ge­nes Schluß­licht. Ver­ant­wort­lich ist nicht zuletzt Mini­ster­prä­si­dent Horst See­ho­fer, der das Bun­des­land inter­na­tio­nal bla­miert und der Lächer­lich­keit preisgibt.

    42 der 52 ein­ge­gan­ge­nen Stel­lung­nah­men hat­ten sich gegen die Auf­he­bung des Schutz­sta­tus aus­ge­spro­chen. Mit 2/​3‑Mehrheit hat­te der Natur­schutz­bei­rat eben­so votiert. Die Unter­schutz­stel­lung hat­te einen mit über­deut­li­cher Mehr­heit gefaß­ten Beschluß des Kreis­tags voll­zo­gen. Die angeb­li­chen Rechts­feh­ler sind längst durch fach­lich qua­li­fi­zier­te Aus­sa­gen widerlegt.

    Tat­säch­lich han­delt es sich bei der Auf­he­bung des Schutz­ge­biets um nichts ande­res als einen macht­ar­ro­gan­ten Akt poli­ti­scher Will­kür und eis­kal­te Bedie­nung ein­schlä­gi­ger Lob­by­in­ter­es­sen. Jeder CSU-Poli­ti­ker, der hier­an mit­ge­wirkt hat, soll­te sich in Grund und Boden schämen.