Hand­werk befür­wor­tet erleich­ter­ten Prak­ti­kums­zu­gang für Flüchtlinge

Will­kom­mens­kul­tur im ober­frän­ki­schen Handwerk

Das Hand­werk in Ober­fran­ken begrüßt die Ent­schei­dung der Bun­des­re­gie­rung, jun­gen Asyl­be­wer­bern den Ein­stieg in den deut­schen Arbeits­markt zu erleich­tern. Jugend­li­che Flücht­lin­ge sol­len künf­tig ohne Zustim­mung der Bun­des­agen­tur für Arbeit in Prak­ti­ka ver­mit­telt wer­den können.

„Das Hand­werk in Ober­fran­ken will die Will­kom­mens­kul­tur wei­ter stär­ken und jun­gen Flücht­lin­gen eine Blei­be­per­spek­ti­ve bie­ten. Wir sehen in der Inte­gra­ti­on die­ser Jugend­li­chen in den ober­frän­ki­schen Arbeits­markt auch eine nicht zu unter­schät­zen­de Chan­ce für unse­re Regi­on“, so Tho­mas Zim­mer, Prä­si­dent der Hand­werks­kam­mer für Oberfranken.

Auch Tho­mas Kol­ler, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der HWK, erach­tet den Kabi­netts­be­schluss als sinn­voll: „Er zeigt in die rich­ti­ge Rich­tung. Erfreu­lich ist er auch des­halb, da in den kom­men­den Wochen jun­gen Flücht­lin­gen wohl auch aus­bil­dungs­bil­dungs­be­glei­ten­de Hil­fen ange­bo­ten wer­den kön­nen, soweit die­se eine beruf­li­che Aus­bil­dung ange­hen. Dies ist nicht nur für die Jugend­li­chen, son­dern auch für die Betrie­be enorm wich­tig. Denn wir dür­fen auch die Betrie­be bei der sicher­lich sehr auf­wen­di­gen Aus­bil­dung nicht allei­ne lassen.“

Der Bedarf an Fach­kräf­ten nimmt bedingt durch den demo­gra­phi­schen Wan­del in den näch­sten Jah­ren ste­tig zu und ohne Zuwan­de­rung aus dem Aus­land, wird die­se Lücke nicht nach­hal­tig geschlos­sen wer­den kön­nen. Vor allem in Ober­fran­ken besteht beson­de­rer Hand­lungs­be­darf. Im Zeit­raum vom Jahr 2000 bis 2012 ist die Bevöl­ke­rung in Ober­fran­ken bereits um 4,9 Pro­zent zurück­ge­gan­gen. Bis zum Jah­re 2032 wird sich die­se Ent­wick­lung sogar noch ver­schär­fen und die Bevöl­ke­rung wird in Ober­fran­ken um wei­te­re 8,1 Pro­zent schrump­fen. Zum Ver­gleich: im glei­chen Zeit­raum wird für Bay­ern ein Bevöl­ke­rungs­wachs­tum von 2,8 Pro­zent prognostiziert.

Das Kabi­nett beschloss am Mitt­woch eine Rege­lung, die jun­gen Flücht­lin­gen einen leich­te­ren Zugang zu Prak­ti­ka geben soll, die für den Berufs- oder Aus­bil­dungs­ein­stieg wich­tig sind. Pro­fi­tie­ren sol­len von der neu­en Prak­ti­ka-Regel Asyl­be­wer­ber und soge­nann­te gedul­de­te Flücht­lin­ge, die Chan­cen auf einen dau­er­haf­ten Auf­ent­halt in Deutsch­land haben. Die Beschäf­ti­gungs­ver­ord­nung wird so geän­dert, dass die Bun­des­agen­tur für Arbeit kei­ne Zustim­mung mehr zu min­dest­lohn­frei­en, berufs- und aus­bil­dungs­vor­be­rei­ten­den Prak­ti­ka die­ser Per­so­nen­grup­pe geben muss.