Bam­ber­ger SPD-Frak­ti­on for­dert Anwen­dung der Neu­re­ge­lung der Mietpreisbindung

Die SPD-Stadt­rats­frak­ti­on setzt sich dafür ein, dass die gesetz­li­che Neu­re­ge­lung der Miet­preis­bin­dung auch für die Stadt Bam­berg gilt. Die­se wei­tet die Miet­preis­bin­dung auch auf Neu­ver­mie­tun­gen aus.

„Die Aus­wei­tung der Miet­preis­bin­dung ist ein wich­ti­ger Schritt für Bam­ber­ger Woh­nungs­su­chen­de “, erklärt SPD-Stadt­rä­tin Karin Gott­schall. Basie­rend auf der alten Rege­lung der Miet­preis­bin­dung wur­de die Stadt Bam­berg in die Grup­pe der Kom­mu­nen auf­ge­nom­men, für die die Miet­preis­bin­dung galt. Dies geschah damals nach einem ent­spre­chen­den Beschluss des Stadt­ra­tes und einem Antrag der Stadt Bam­berg. Der SPD-Frak­ti­on stellt sich nun­mehr die Fra­ge, inwie­weit dies auch für die gesetz­li­che Neu­re­ge­lung gilt. Die­se wei­tet die Miet­preis­bin­dung auch auf Neu­ver­mie­tun­gen aus, wäh­rend sich die alte Rege­lung nur auf bestehen­de Miet­ver­trä­ge bezog. „Wir möch­ten von der Stadt Bam­berg wis­sen, ob die gesetz­li­che Neu­re­ge­lung auto­ma­tisch auf Bam­berg Anwen­dung fin­det oder ob die Stadt Bam­berg hier selb­stän­dig tätig wer­den muss“, so Heinz Kunt­ke, SPD-Stadt­rat. „Die Miet­preis­bin­dung ist ein wich­ti­ges Instru­ment um im ange­spann­ten Bam­ber­ger Woh­nungs­markt beson­ders sozi­al schwä­cher gestell­te Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger oder jun­ge Fami­li­en zu unter­stüt­zen“, so Gottschall.