Sozi­al­be­such bei unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flüchtlingen

Die beiden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Mahamed und Filimon, die Leiterin der Sozialverwaltung Angela Trautmann-Janovsky, Bezirkstagspräsident Dr. Günther Denzler sowie die Leiterin der Wohngemeinschaft Puerto in Bayreuth Madeleine Nordhaus.

Die bei­den unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge Maha­med und Fili­mon, die Lei­te­rin der Sozi­al­ver­wal­tung Ange­la Traut­mann-Janov­sky, Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Gün­ther Denz­ler sowie die Lei­te­rin der Wohn­ge­mein­schaft Puer­to in Bay­reuth Made­lei­ne Nordhaus.

Bezirks­tags­prä­si­dent besucht Ein­rich­tung in Bay­reuth – Die Fra­ge nach der Perspektive

Im Rah­men sei­ner Sozi­al­be­su­che war Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Gün­ther Denz­ler bei unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen in der Wohn­ge­mein­schaft Puer­to in Bay­reuth zu Gast. In der besuch­ten Ein­rich­tung wer­den zehn männ­li­che Jugend­li­che aus Eri­trea und Soma­lia von den Fach­kräf­ten des Ver­eins Cond­robs e.V. betreut. Dr. Denz­ler drück­te bei sei­nem Besuch sein Unver­ständ­nis dar­über aus, dass die jun­gen Men­schen teils weit über ein Jahr auf ihre Aner­ken­nung war­ten müs­sen. „Nach den oft trau­ma­ti­schen Erleb­nis­sen auf der Flucht brau­chen die Jugend­li­chen vor allem eine Per­spek­ti­ve“, so der Bezirkstagspräsident.

Es war ein ein­drucks­vol­les Gespräch, das Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Gün­ther Denz­ler in Beglei­tung der Lei­te­rin der Sozi­al­ver­wal­tung des Bezirks Ober­fran­ken, Ange­la Traut­mann-Janov­sky, mit den jun­gen Flücht­lin­gen führ­te. Made­lei­ne Nord­haus, erfah­re­ne Sozi­al­päd­ago­gin und Lei­te­rin der Ein­rich­tung im Bay­reu­ther Stadt­teil Alt­stadt, stell­te zuvor das Haus vor und skiz­zier­te den Tages­ab­lauf der zehn unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge. „Wir ver­su­chen in den voll­sta­tio­nä­ren Wohn­for­men eine Umge­bung des Ver­trau­ens und der Wert­schät­zung zu geben. Die Jugend­li­chen kom­men teil­wei­se trau­ma­ti­siert und mit psy­chi­schen Bela­stun­gen bei uns an“, beschreibt Made­lei­ne Nord­haus die ersten Ein­drücke bei der Aufnahme.

Vie­le der Min­der­jäh­ri­gen leben nun jedoch bereits seit über einem Jahr in Deutsch­land, so auch Maha­med aus Soma­lia und Fili­mon aus Eri­trea. Zunächst in Ein­rich­tun­gen im Süden Bay­erns, ehe sie über die Jugend­hil­fe nach Bay­reuth ver­teilt wur­den. Hier besu­chen sie der­zeit eine Über­gangs­klas­se an der staat­li­chen Berufs­schu­le. „Ich möch­te eine Mau­rer-Leh­re anfan­gen“, erklärt der inzwi­schen 19-jäh­ri­ge Maha­med in fast akzent­frei­em Deutsch. Danach wol­le er viel­leicht wei­ter­ma­chen und spä­ter stu­die­ren. Zehn Jah­re sei er in sei­nem Hei­mat­land zur Schu­le gegan­gen, ehe er aus dem vom Bür­ger­krieg gebeu­tel­ten Land geflüch­tet sei. Sei­ne Fami­lie und sei­ne Geschwi­ster muss­te Maha­med zu Hau­se zurücklassen.

„Wir müs­sen den jun­gen Men­schen hier eine Per­spek­ti­ve bie­ten. Ohne eine gere­gel­te Tages­struk­tur und die Mög­lich­keit einer Wei­ter­bil­dung ver­lie­ren die Jugend­li­chen schnell die Zuver­sicht“, zeigt Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Gün­ther Denz­ler sein Unver­ständ­nis gegen­über der lan­gen War­te­zeit auf eine Aner­ken­nung. Die Chan­cen auf ein zeit­lich befri­ste­tes Blei­be­recht stün­den für Maha­med und Fili­mon auf­grund ihrer unsi­che­ren Her­kunfts­län­der nicht schlecht, beschreibt Made­lei­ne Nord­haus. Doch hät­ten selbst nach ein­ein­halb Jah­ren in Deutsch­land bis­her noch kei­ne Inter­views mit den bei­den Asyl­be­wer­bern statt­ge­fun­den. Die­se bil­de­ten jedoch die Grund­la­ge für ein Anerkennungsverfahren.

Trotz des vor­herr­schen­den Fach­kräf­te­man­gels und den frei­en Lehr­stel­len im Hand­werk kön­nen die jun­gen Flücht­lin­ge kei­ne Aus­bil­dung begin­nen, obwohl sie dazu gro­ße Bereit­schaft zei­gen und schnell die deut­sche Spra­che erlernt haben. „Wel­cher Lehr­be­trieb nimmt schon einen Aus­zu­bil­den­den des­sen Sta­tus nicht geklärt ist und der Mit­ten unter der Aus­bil­dungs­zeit wie­der abge­scho­ben wer­den könn­te?“, stellt Made­lei­ne Nord­haus die ent­schei­den­de Fra­ge. Auch des­halb unter­stützt Bezirks­tags­prä­si­dent Dr. Denz­ler die Initia­ti­ve des ober­frän­ki­schen IHK-Prä­si­den­ten Heri­bert Trunk. Die­ser macht sich für das Modell 3+2 stark, wonach unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen eine Aus­bil­dung und im Anschluss noch ein auf zwei Jah­re befri­ste­tes Arbeits­ver­hält­nis ermög­licht wer­den soll. Jedoch müss­ten dazu noch eini­ge gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ver­än­dert werden.

Dr. Gün­ther Denz­ler dank­te zum Abschluss dem Ver­ein Cond­robs e.V. und den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter für ihren Ein­satz bei der Betreu­ung unbe­glei­te­ter min­der­jäh­ri­ger Flücht­lin­ge. Es sei für die jun­gen Men­schen nicht leicht, Fami­lie und Hei­mat hin­ter sich zu las­sen und auf­grund der gro­ßen Not in ein frem­des Land zu gehen. Gera­de des­halb bräuch­ten sie Men­schen, die sich um sie küm­mern und denen sie ver­trau­en kön­nen. In die­sem Zusam­men­hang dank­te der Bezirks­tags­prä­si­dent aber auch den vie­len ehren­amt­li­chen Initia­ti­ven in Bay­ern und spe­zi­ell in Ober­fran­ken, die sich eben­falls um die Betreu­ung von Flücht­lin­gen kümmerten.

INFO:
In Bay­ern wird die Unter­brin­gung der unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge von den Bezir­ken finan­ziert. Nach einem kom­ple­xen Ver­tei­lungs­schlüs­sel ist der Bezirk Ober­fran­ken jedoch nicht deckungs­gleich für die in Ober­fran­ken unter­ge­brach­ten Jugend­li­chen zustän­dig, son­dern die Mit­tel des Bezirks wer­den zur Finan­zie­rung der Unter­brin­gungs­ko­sten im gan­zen Bun­des­ge­biet her­an­ge­zo­gen. Im ver­gan­ge­nen Jahr betru­gen die Net­to­aus­ga­ben für den Bezirk Ober­fran­ken für 221 min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge rund 8,25 Mio. Euro (zum Ver­gleich 2009: 1,1 Mio. Euro für 61 Per­so­nen). Nach den Ver­hand­lun­gen im Zuge des Kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs 2016 soll die Finan­zie­rung der Kosten für die Unter­brin­gung unbe­glei­te­ter min­der­jäh­ri­ger Flücht­lin­ge ab dem 1. Janu­ar 2016 auf den Frei­staat Bay­ern übergehen.