MdB Anet­te Kram­me (SPD): „Für Bay­reuth kommt Miet­preis­brem­se in Betracht“

Die Miet­preis­brem­se könn­te in Bay­reuth zum Zuge kom­men. Die ober­frän­ki­sche Regie­rungs­stadt steht auf der Liste von 144 mög­li­chen baye­ri­schen Kom­mu­nen, die die Vor­aus­set­zun­gen für die Miet­preis­brem­se erfül­len. „Wir brau­chen hier vor Ort die­ses Instru­ment und zwar bes­ser heu­te als mor­gen. Bay­reuth hat einen unter Druck befind­li­chen Woh­nungs­markt. Mie­ten müs­sen auch für Nor­mal­ver­die­ner und Stu­den­tin­nen und Stu­den­ten bezahl­bar blei­ben. Es geht nicht so wei­ter, dass sich eini­ge Bevöl­ke­rungs­grup­pen gan­ze Wohn­vier­tel und Stadt­tei­le nicht mehr lei­sten kön­nen. Hier steu­ert die Miet­preis­brem­se gegen und lei­stet damit gera­de auch in Bay­reuth einen wich­ti­gen sozia­len Bei­trag“, bekräf­tigt Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin und Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kramme.

Bay­reuth beleg­te nach Aus­kunft der Platt­form Immobilienscout24 mit einem Miet­an­stieg von 23,3 Pro­zent im Zeit­raum von 2007 bis 2012 deutsch­land­weit Platz drei. Mit der Miet­preis­brem­se, die zunächst für fünf Jah­re gel­ten soll, sol­len künf­tig ekla­tan­te Miet­preis­sprün­ge von 20, 30 oder mehr Pro­zent ver­hin­dert wer­den. Die Miet­preis­be­gren­zung fin­det aller­dings auf Woh­nun­gen, die nach dem 1.10.2014 erst­ma­lig genutzt und ver­mie­tet wer­den sowie auf die erste Ver­mie­tung einer Woh­nung nach umfas­sen­der Moder­ni­sie­rung kei­ne Anwendung.

„Die Miet­preis­brem­se wird in Gegen­den mit einem „ange­spann­ten Woh­nungs­markt“ gel­ten. Die­se Gebie­te wer­den von den Län­dern fest­ge­legt. Bay­ern erar­bei­tet gera­de eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung“, erläu­tert Anet­te Kramme.

Grund­la­ge für die Defi­ni­ti­on „ange­spann­ter Woh­nungs­markt“ sei der ört­li­che Miet­spie­gel. Wo es die­sen nicht gebe, wie bei­spiels­wei­se in Bay­reuth, kön­nen ggf. Ver­gleichs­miet­da­ten­ban­ken von Ver­mie­ter- und Mie­ter­ver­bän­den sowie ver­gleich­ba­re sta­ti­sti­sche Erhe­bun­gen zur orts­üb­li­chen Mie­te her­an­ge­zo­gen werden.