HWK Ober­fran­ken zur Erbschaftssteuer

Erb­schaft­steu­er: Punk­tu­el­le Ände­run­gen im neu­en Gesetz­ent­wurf gehen in die rich­ti­ge Rich­tung, aber nicht weit genug

„Die Regie­rungs­par­tei­en sind auf dem rich­ti­gen Weg, nach­hal­tig arbei­ten­den Fami­li­en­be­trie­ben einen Gene­ra­ti­ons­wech­sel zu ermög­li­chen, ohne dass Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze gefähr­det wer­den“, kom­men­tiert HWK-Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer den Kabi­netts­ent­wurf zur Erb­schaft­steu­er. „Aller­dings besteht wei­ter­hin Ver­bes­se­rungs­be­darf. So ist auch die jetzt von 20 auf 26 Mil­lio­nen Euro ange­ho­be­ne Gren­ze zur Defi­ni­ti­on von Groß­ver­mö­gen noch immer deut­lich zu gering“, so Zim­mer weiter.

Wei­ter­hin müs­sen Betrie­be ab drei Beschäf­tig­te die Ein­hal­tung der Lohn­sum­men­re­ge­lung nach­wei­sen, um den Anfor­de­run­gen der Ver­scho­nung von der Erb­schaft­steu­er gerecht zu wer­den. Auf­grund des­sen steigt die Büro­kra­tie­be­la­stung für Betrie­be mit 3 bis 20 Beschäf­tig­ten. Fer­ner geht aus dem aktu­el­len Gesetz­ent­wurf nicht her­vor, ob Teil­zeit­kräf­te antei­lig berück­sich­tigt wer­den. „Gut ist aller­dings“, so Tho­mas Kol­ler, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Hand­werks­kam­mer, „dass künf­tig Aus­zu­bil­den­de aus der Beschäf­tig­ten­zahl her­aus­ge­rech­net wer­den. Wich­tig ist die im jetzt vor­lie­gen­den Ent­wurf ver­ein­bar­te Ein­füh­rung einer zwei­ten „Fle­xi-Zone“ für Betrie­be mit 11 bis 15 Beschäf­tig­ten.“ Bis­her war vor­ge­se­hen, dass Unter­neh­men mit vier bis zehn Arbeit­neh­mern in fünf Jah­ren statt 400 Pro­zent der Aus­gangs­lohn­sum­me nur 250 Pro­zent hal­ten müs­sen. Nun­mehr wird noch eine zusätz­li­che Stu­fe für klei­ne­re Betrie­be mit 11 bis 15 Beschäf­tig­ten ergänzt, die dann aber 300 Pro­zent der Lohn­sum­me zu erfül­len haben. „Das ermög­licht eine rea­li­täts­nä­he­re Berück­sich­ti­gung von Schwan­kun­gen bei der Lohn­sum­me und nimmt For­de­run­gen des Hand­werks auf“, erklärt Koller.