Mini­ste­rin Huml besucht Haus­ärz­tin im ober­frän­ki­schen Teuschnitz

Huml über­gibt 150. Land­arzt-För­der­be­scheid – Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin: Wei­ter gro­ßes Inter­es­se am Erfolgs-Programm

Das baye­ri­sche Pro­gramm zum Erhalt einer wohn­ort­na­hen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum hat eine wei­te­re Erfolgs­zahl erreicht: Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml (Bam­berg) über­gab am Frei­tag im ober­frän­ki­schen Teu­schnitz den 150. För­der­be­scheid für eine Haus­arzt-Nie­der­las­sung. Huml beton­te aus die­sem Anlass: „Ich freue mich sehr über das wei­ter­hin gro­ße Inter­es­se an unse­rem Pro­gramm. Damit kön­nen wir einen wich­ti­gen Bei­trag dafür lei­sten, dass es auch künf­tig in ganz Bay­ern genü­gend Haus­ärz­te gibt.“

Im Janu­ar hat­te die Mini­ste­rin den 100. För­der­be­scheid über­reicht – und zwar an einen All­ge­mein­me­di­zi­ner aus Otto­beu­ren (Land­kreis Unter­all­gäu). Den 150. Bescheid erhielt nun die Haus­ärz­tin Clau­dia Jung­kunz aus Teu­schnitz (Land­kreis Kronach).

Huml unter­strich: „Bei den Haus­ärz­ten liegt der Anteil der über 60-Jäh­ri­gen bereits heu­te bei über 30 Pro­zent. Gleich­zei­tig fällt es ins­be­son­de­re in klei­ne­ren Gemein­den auf dem Land immer schwe­rer, Pra­xis­nach­fol­ger zu fin­den. In Teu­schnitz ist der Gene­ra­tio­nen­wech­sel gelun­gen: Hier hat Clau­dia Jung­kunz die Haus­arzt­pra­xis von Dr. Nico­lae Buschin­ger über­nom­men, der nun in den Ruhe­stand tre­ten kann.“

Für die Sicher­stel­lung der Ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung im Frei­staat ist die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Bay­erns (KVB) zustän­dig. Zusätz­lich hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um ein För­der­pro­gramm auf­ge­legt, um Medi­zi­ner für den länd­li­chen Raum zu gewin­nen. Dafür stan­den in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren ins­ge­samt 15,5 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung, im Dop­pel­haus­halt 2015/2016 sind 11,7 Mil­lio­nen Euro vorgesehen.

Mit dem Pro­gramm wer­den zum Bei­spiel Haus­ärz­te mit einer Anschub­fi­nan­zie­rung von bis zu 60.000 Euro unter­stützt, die sich in Gemein­den mit nicht mehr als 20.000 Ein­woh­nern nie­der­las­sen. Vor­aus­set­zung ist, dass es sich um nicht über­ver­sorg­te Regio­nen han­delt. Geför­dert wer­den mitt­ler­wei­le auch Kin­der- und Frau­en­ärz­te, Psy­cho­the­ra­peu­ten sowie Kin­der- und Jugend­psych­ia­ter. Künf­tig soll die Nie­der­las­sungs­för­de­rung zusätz­lich auf alle Arzt­grup­pen der all­ge­mei­nen fach­ärzt­li­chen Ver­sor­gung aus­ge­wei­tet werden.

Huml beton­te: „Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die sich auf dem Land nie­der­las­sen, kommt es nicht nur auf den finan­zi­el­len Anreiz an. Sie möch­ten sich auch in einer hei­mat­li­chen Umge­bung bewe­gen, in der der per­sön­li­che Kon­takt zu den Pati­en­ten noch beson­ders aus­ge­prägt ist. Gera­de in einem hoch­emo­tio­na­len Beruf wie dem des Medi­zi­ners ist es wich­tig, das Wohl des Men­schen in den Mit­tel­punkt zu stellen.“

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