MdL Micha­el Hof­mann rät zur Teil­nah­me am „Lärm­ak­ti­ons­plan“

Das Eisen­bahn-Bun­des­amt führt zur­zeit Erhe­bun­gen zu einer Lärm­ak­ti­ons­pla­nung an den Haupt­ei­sen­bahn­strecken durch. Auch die Betrof­fe­nen ent­lang der Bahn­li­nie im Land­kreis Forch­heim haben noch bis zum 30. Juni die Mög­lich­keit, sich zu Ihrer per­sön­li­chen Lärm­si­tua­ti­on zu äußern. Dar­auf weist Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Micha­el Hof­mann in einer Pres­se­mit­tei­lung hin.

Der Lärm­ak­ti­ons­plan ist ein umwelt­po­li­ti­sches Pla­nungs­in­stru­ment, wel­ches die Belan­ge des Lärm­schut­zes berück­sich­tigt. Ziel die­ses Instru­men­tes ist es, die Lärm­be­la­stung lang­fri­stig zu sen­ken. Die Teil­nah­me an der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung gibt dem Eisen­bahn-Bun­des­amt die Mög­lich­keit, eine Betrof­fen­heits­ana­ly­se der durch Schie­nen­ver­kehrs­lärm bela­ste­ten Per­so­nen vor­zu­neh­men. Auf der Grund­la­ge die­ser Ana­ly­se und auf­grund der Betrof­fen­heits­ana­ly­se durch die Lärm­kar­tie­rung kön­nen lang­fri­stig Maß­nah­men ange­regt wer­den, um die Lärm­be­la­stung zu senken.

„Aus unse­rem Land­kreis haben sich bis­her nur 66 Betrof­fe­ne an der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung betei­ligt. In ande­ren Land­krei­sen sind es bis­lang weit über 200“, so Hof­mann. Auch wenn kei­ne kurz­fri­sti­gen Ver­bes­se­run­gen in Aus­sicht gestellt wer­den kön­nen, ist die Doku­men­ta­ti­on wich­tig, weil sie nur im fünf­jäh­ri­gen Rhyth­mus durch­ge­führt wird. Eine Betei­li­gung an der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist am ein­fach­sten über die Online-Befra­gung unter www​.laer​m​ak​ti​ons​pla​nung​-schie​ne​.de mög­lich. Es kön­nen aber auch Bei­trä­ge per Post unter dem Stich­wort „Lärm­ak­ti­ons­pla­nung“ an das Eisen­bahn-Bun­des­amt, Hei­ne­mann­stra­ße 6 in 53175 Bonn gesen­det werden.