Land­kreis Forch­heim: Eltern­be­fra­gung des Jugendamtes

Der Land­kreis Forch­heim befragt wie­der alle Eltern mit Kin­dern unter 6 Jah­ren zu ihren Betreu­ungs­wün­schen. Im Mai 2011 hat das Amt für Jugend und Fami­lie in Koope­ra­ti­on mit den Gemein­den, Märk­ten und Städ­ten im Land­kreis Forch­heim eine Befra­gung von Eltern mit Kin­dern unter 3 Jah­ren durchgeführt.

Vor vier Jah­ren wur­den zum Stich­tag 01.01.2011 ins­ge­samt 659 Kin­der unter drei Jah­ren in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und in Kin­der­ta­ges­pfle­ge betreut. Dies bedeu­te­te zum dama­li­gen Zeit­punkt eine Betreu­ungs­quo­te von 24,4 %. Die im Mai 2011 durch­ge­führ­te Befra­gung ergab ins­ge­samt 1.050 Betreu­ungs­wün­sche für unter 3‑jährige im Land­kreis Forchheim.
Seit­her wur­den in den Gemein­den des Land­krei­ses neue Krip­pen errich­tet (Forch­heim, Igens­dorf-Unter­rüs­sel­bach) und Krip­pen­grup­pen in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen geschaf­fen. Der­zeit ste­hen in den 9 Krip­pen ins­ge­samt 270 Plät­ze und in den 37 Ein­rich­tun­gen mit Krip­pen­grup­pen wei­te­re 606 Plät­ze zur Ver­fü­gung. Die Pla­nun­gen in den Gemein­den, Märk­ten und Städ­ten sehen die Schaf­fung von wei­te­ren Plät­zen (z. B. Kin­der­krip­pe in Eber­mann­stadt) vor.

Die Ver­än­de­run­gen in Gesell­schaft und Arbeits­welt haben auch im Land­kreis Forch­heim zu einem Wan­del der Fami­li­en­struk­tu­ren geführt. Immer mehr Eltern müs­sen oder wol­len Berufs­tä­tig­keit und Fami­li­en­le­ben Ihres Kin­des in Ein­klang brin­gen. Eine ver­läss­li­che und fle­xi­ble Betreu­ung außer­halb der eige­nen Fami­lie gewinnt daher zuneh­mend an Bedeu­tung. Der Gesetz­ge­ber hat auch auf­grund die­ser Ent­wick­lung zum 01.08.2013 den Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz ab dem voll­ende­ten ersten Lebens­jahr eingeführt.

Der Bedarf an Kin­der­be­treu­ungs­mög­lich­kei­ten nimmt wei­ter zu. Die zunächst rück­läu­fi­gen Gebur­ten­zah­len haben zwar bei den Kin­dern im Alter von 3 bis unter 6 Jah­ren zu kei­nem grö­ße­ren Zuwachs bei der Betreu­ung geführt Bei den unter 3‑jährigen ist dage­gen die Betreu­ungs­quo­te zwi­schen 01.03.2011 und 01.10.2014 von 24,4 % auf 38,95 % ange­stie­gen. Dies ist auch auf die ab 2012 gestie­ge­ne Gebur­ten­zahl zurückzuführen.

Die erneu­te Befra­gung, wel­che sich nun­mehr auf Eltern mit Kin­der im Alter von unter sechs Jah­ren beschränkt, soll nun wei­te­ren Auf­schluss über die Betreu­ungs­wün­sche geben und als Grund­la­ge für die wei­te­re Pla­nung und Ent­wick­lung der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung die­nen. Die Umfra­ge wird in allen Städ­ten, Märk­ten und Gemein­den des Land­krei­ses durchgeführt.
Rück­sen­dung der Fra­ge­bö­gen oder Beant­wor­tung online bis 30.06.2015 – Auch Schwan­ge­re kön­nen sich beteiligen
Ins­ge­samt ca. 5.800 Fra­ge­bö­gen wur­den nun Anfang Juni 2015 durch die Gemein­den an alle Eltern mit Kin­dern die nach dem 30.09.2009 gebo­ren wur­den ver­sandt. Der aus­ge­füll­te Erhe­bungs­bo­gen soll dann mit­tels des bei­gefüg­ten Frei­um­schla­ges bis zum 30.06.2015 an das Land­rats­amt – Amt für Jugend und Fami­lie – zurück geschickt wer­den. Die Beant­wor­tung des Fra­ge­bo­gens ist auch online mög­lich. Die Eltern erhal­ten hier­zu einen Link und einen Zugangscode.

Wer­den­de Eltern, deren Kind vor­aus­sicht­lich bis zum 01.09.2015 gebo­ren wird und die inner­halb eines Jah­res eine Betreu­ungs­mög­lich­keit benö­ti­gen, kön­nen den Fra­ge­bo­gen beim Amt für Jugend und Fami­lie tele­fo­nisch (Tel. 09191 / 86–2360) oder per Email (martin.​hempfling@​lra-​fo.​de) anfor­dern. Der Eltern­fra­ge­bo­gen steht auch in tür­ki­scher Spra­che zur Verfügung.

Unter den ein­ge­sen­de­ten Fra­ge­bö­gen wer­den 200 Fami­li­en­päs­se des Kreis­ju­gend­rings ver­lost. Zusätz­lich zum Fra­ge­bo­gen wird auch Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al ver­schickt. Im Ein­zel­nen han­delt es sich dabei um eine Bro­schü­re zu den Lei­stun­gen des Jugend­am­tes und eine Info­kar­te zum Sozi­al­at­las des Land­krei­ses Forch­heim. Das Mate­ri­al soll ins­be­son­de­re jun­gen Eltern einen Über­blick über die Mög­lich­kei­ten der Jugend­hil­fe im Land­kreis und einen Zugang zu den Ange­bo­ten im Sozi­al- und Bil­dungs­be­reich vermitteln.
Für Rück­fra­gen steht im Amt für Jugend und Fami­lie Herr Hem­pf­ling (Tel. 09191 / 86–2360) zur Verfügung.