MdB Eli­sa­beth Schar­fen­berg: „Gesetz­ent­wurf stop­pen – anlass­lo­se Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gefähr­det Freiheitsrechte“

Zum gestern vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­nen Geset­zes­ent­wurf zur anlass­lo­sen Vor­rats­da­ten­spei­che­rung erklärt Eli­sa­beth Schar­fen­berg MdB:

Der vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­ne Gesetz­ent­wurf sieht eine mas­sen­haf­te Spei­che­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor, und zwar anlass­los, das heißt, unab­hän­gig von jeg­li­chem Tat­ver­dacht. Schon ein­mal haben das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt und der Euro­päi­sche Gerichts­hof die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kas­siert. Sie kri­ti­sier­ten, dass eine anlass­lo­se Über­wa­chung ein „Gefühl des Beob­ach­tet­seins“ erzeugt und damit nicht nur unse­re infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung, son­dern auch unse­re Mei­nungs­frei­heit ein­schränkt werde.

Die Gerich­te mach­ten hohe recht­li­che Auf­la­gen. Berück­sich­tigt wur­den die­se im neu­en Gesetz­ent­wurf nicht. Nach wie vor wer­den Berufs­ge­heim­nis­trä­ger nicht von der Spei­cher­pflicht aus­ge­nom­men. Der vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf ist zudem juri­stisch unklar, etwa wenn es, neben SMS und MMS, auch um die Spei­che­rung „ähn­li­cher Nach­rich­ten“ geht. Ob hier­mit auch Mes­sen­ger-Syste­me, Chats oder Foren erfasst wer­den sol­len, lässt das Gesetz offen. Und schließ­lich stellt sich die Fra­ge, wie die Sicher­heit die­ser mas­sen­haft gespei­cher­ten Daten garan­tiert wer­den soll. Anschei­nend ist das dem Gesetz­ge­ber selbst nicht klar, denn die zur Daten­si­che­rung im Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men sind unge­nau und in der Form nicht ausreichend.

Die­ses Gesetz muss gestoppt wer­den. Mei­ne Frak­ti­on wird auch dies­mal gericht­lich gegen das Vor­ha­ben der Gro­ßen Koali­ti­on vor­ge­hen, die Frei­heits­rech­te aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nach­hal­tig ein­zu­schrän­ken. Offen­sicht­lich brau­chen Uni­on und SPD mitt­ler­wei­le das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt als Kor­rek­tiv, damit unse­re ver­fas­sungs­recht­li­chen Bür­ger­rech­te gewahrt bleiben.